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Betriebbedingt Kündigung?

Ein Bekannter von mir wurde betriebsbedingt gekündigt, aufgrund von zurückgegangenen Einnahme der Firma. Jetzt hat der Arbeitgeber allerdings eine Stellenanzeige geschaltet, sowohl beim Arbeitsamt als auch auf der eigenen Homepage, dass er einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sucht. Die Stellenbeschreibung paßt haargenau auf den Job, den vorher mein Bekannter gemacht hat. Kann man rechtlich dagegen vorgehen?

Update:

Ich hatte nochmal nachgefragt bei meinem Bekannten. Er hat definitiv betriebsbedingte Gründe in seiner Kündigung angegeben und eine Abfindung hat auch nicht erhalten, weil er "nur" zwei Jahr dort gearbeitet hat. Schadensersatz sollte eigentlich drin sein.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja - Anwalt einschalten. Falls kein Geld, zum Gericht gehen und Beratungsbeihilfe beantragen.

    Frage sicherheitshalber nach, ob bei deinem Freund nicht andere Gründe vorlagen.

    Wenn nein, dann der Künigung widersprechen - Fristenwahrung!! Darin auf die neue Stellenausschreibung hinweisen und Wiedereinstellung fordern.

  • bob
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Bekannter sollte mal dringend einen Anwalt auf suchen oder sich mal beim nächsten Arbeitsgericht erkundigen wer ihm in diesen speziellen Fall weiter helfen kann. Er wird dann rechtlich sichere Beratung bekommen wie er vorgehen kann. Das Verhalten des AG ist leider keine Seltenheit aber Gerichte und Anwälte freuen sich über so viel Dummheit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Musst Dir ueberlegen, ob Schritte dagegen ueberhaupt Sinn machen. Wenn der AG gerichtlich gezwungen wird, Deinen Bekannten wieder einzustellen, kannst sicher sein, dass er dann dort kein leichtes Leben mehr hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, kann er, sofort zum Rechtsanwalt, wenn der Freund kein Geld für einen Anwalt hat, Papa Staat übernimmt erstmal die Rechung.

    Aber Achtung, du hast nur 3 Wochen Zeit, eine Kündigung zu widersprechen, näheres erfährst du vom Rechtsanwalt

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist eher sinnlos. Ein ungeliebter Mitarbeiter bleibt ein ungeliebter Mitarbeiter; wenn er dann auch noch klagt wird die Situation noch schlechter. Du kannst davon ausgehen, das der Chef sich da mit den richtigen Argumenten abgesichert hat. Vermutlich war dein Bekannter nicht in der Lage seinen Posten zur Zufriedenheit des Chefs auszuführen und musste deshalb seinen Hut nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle zum Anwalt. Diese Arbeitsstelle wird er wohl nicht mehr haben wollen, aber eine satte Abfindung ist auch nicht zu verachten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofort auf Wiedereinstellung klagen. Da darf die alte Firma das volle Gehalt seit der Kündigung nachzahlen. Allerdings würde ich dann dort nicht mehr anfangen. Anwälte freuen sich über so blöde Arbeitgeber.

  • Eve
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mal zum Anwalt gehen, denn ich denke ja. Der Chef hat hier wohl falsche Kündigungsgründe angegeben!

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