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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Ich habe Insolvenz und nun macht mir meine Bank Probleme mit dem Konto. Gibt es eine Bank und ein Konto für mi

Kontoeröffnung mit Insolvenz

Update:

Ja Sparkasse ist Gut und schön, aber genau da habe ich die schulden!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    http://www.wessel-partner.de/recht/verbraucherrech...

    Wehre Dich dagegen, denn wenn Du das hier gelesen hast, bist Du informiert!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, die Sparkasse! Wenn du Insolvenz beantragt hast und das der Sparkasse nachweisen kannst, dürfen die dich nicht wegschicken. Die müssen dich nehmen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Guthabenkonto steht dir in jedem Fall zu

    geh mal zu Sparkasse oder Volksbank

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie bereits geschrieben wurde, steht Dir ein so genanntes Guthabenkonto auf jeden Fall zu, aber nicht alle Banken halten Sich daran, wie man dem nachfolgenden Link entnehmen kann. Die Postbank hat ebenso ein Guthabenkonto wie die Sparkassen und auch die Deutsche Bank. Einfach dort vorstellig werden und Dein Konto eröffnen. Sollte Dir das Konto verweigert werden, kannst Du den Berater ruhig auf die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses hinweisen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Gehe zur Postbank die machen das auch.Kenne Leute die auch Insolvenz angemeldet haben.Gehe hin und sage Du möchtest ein Konto auf Guthabenbasis haben ,die Regeln dann alles für Dich.

    Viel Glück wünsche ich Dir

    Grussi Marina

    Viel mir noch ein ,wnn Du Insolvenz angemeldet hast musst Du ja auch zur Beratungsstelle die sagt Dir wie Du Dich verhalten musst.Und Du musst Dir ein neues Konto einrichten weil die Bank Dir sonst das Geld wegnimmt,glaub mir.

    Ist alles nicht so schlimm bekommst Du hin.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Bürger hat Anspruch auf Führung eines Girokontos auf Guthabensbasis, es sei denn, die Bank hat berechtigte Annahme, daß das Konto missbräuchlich geführt / genutzt wird oder daß die Kontoführungsgebühren nicht gezahlt werden.

    Um einem entsprechenden Gesetz zuvor zu kommen, hat sich die gesamte deutsche Bankenlandschaft (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken) über ihre jeweiligen Spitzenverbände im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Führung des sogenannten "Jedermann-Kontos" verpflichtet.

    Das bedeutet nun wiederum nicht, daß "vor Ort" nicht der einzelne Mitarbeiter oder auch Filialleiter schlichtweg drauf hustet und sagt "machen wir nicht". In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Rabbatz machen über die vorgesetzte Stelle (Rechtsabteilung der Zentrale: Bitte, die Mitarbeiter vor Ort über die Selbstverpflichtung und ihren Inhalt zu belehren) oder einfach eine Tür weiter gehen. Dem Argument "Unsicherheit, ob die Gebühren gezahlt werden" kann man leicht begegnen, indem man 50 EUR einzahlt und fertig. Hier hilft selbstbewusstes Auftreten (ohne nun gleich laut zu werden): Der Banker ist eindeutig im Unrecht und das sollte man ihm auch klar zu erkennen geben.

    Quelle(n): Eigene berufliche Beratungspraxis (Unternehmensberatung), in der man öfter mal mit derartigen Situationen konfrontiert wird.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja, die banken sehen ja auch, wer schon insolvent ist, an dem werden sie nichts verdienen, sondern höchstwahrscheinlich Ärger und Arbeitsaufwand haben...

    daher lehnen Privatbanken meistens schon Leute ab, die eine negative Schufa haben.

    Nur die Sparkassen müssen jedem zumindest ein Guthabenkonto anbieten, da sie noch den öffentlichen Auftrag haben.

    Guthabenkonto heißt: Überziehen unmöglich. Aber wenn man schon so verschuldet ist, kann das eigentlich nur gut sein...

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