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Wie kann ich jemanden ein paar Stunden außer Gefecht setzen?
Ich möchte jemanden einen kleinen Streich spielen, dass er ein paar Stunden nicht mehr vom Klo wegkommt, es sollte auf keinen Fall gesundheitschädlich sein. Wie schaffe ich das? Irgendwas ins Essen oder in den Kaffee? Habe mal gehört das es mit rezinusöl funktioniert?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dreh den Schlüssel rum, dann ist es Freiheitsberaubung und nicht Körperverletzung.
- ella283Lv 4vor 1 Jahrzehnt
alles, was den Körper dazu bring zu entwässern ist gesundheitsschädlich.
Lass das lieber.
Zählt nämlich zu Körperverletzung.
Wenn die Person weiblich ist und sie dann andauernd zum Klo muss, kann es auch sein, dass die Pille nicht wirkt und sie durch deinen schrecklich lustigen Streich schwanger wird.
Wie urkomisch haha.
- AntoniaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das wird aber kein lustiger Scherz----kann wegen Körperverletzung auch obendrein noch sehr teuer werden. Mit Rhizinusöl wird es zwar funktionieren, aber machen würde ich es trotzdem nicht. Wer weiß, wie dann die Rache aussieht---vielleicht trinkst Du dann demnächst statt Apfelsaft Pi...
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- BadenixeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Tip zum Außer Gefecht Setzen ohne Körperverletzung: Gib ihm/ihr ein rasend spannendes Buch (z.B. Wolfgang Hohlbein oder Stephen King) und annimiere ihn/sie sofort mit dem Lesen anzufangen. Wird für mehre Stunden oder eine ganze Nacht gut beschäftigt sein.
- Constantin PLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du hast einen komischen Humor. Das ist kein "Scherz" sondern eine Straftat "Körperverletzung" - und sogar ziemlich leicht nachzuweisen.
Denk dir was lustiges aus.
- PiratesLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich wäre mit solchen Maßnahmen vorsichtig.Denn wenn derjenige das nicht als Spaß auffasst,hast Du schnell aus einem Streich eine teure Anzeige am Hals.Entweder wegen fahlässiger oder Vorsätzlicher Körperverletzung oder wegen Freiheitsberaubung.Klingt zwar ein wenig heftig für einen Streich aber rechtlich könnte er sowas einleiten auch schon bei Dingen die Dir vieleicht harmlos erscheinen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Körperverletzung - denn das planst Du da grad - ist kein kleiner Streich und falls Du nach dem drüber nachdenken immer noch der Meinung bist, es sei einer, dann möchte ich nicht wissen, was für Dich ein "großer Streich" wäre.
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- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Davon würde ich dir dringend ab raten!!!!! Lass dir etwas anderes ein fallen. Es gibt genügend Späße die lustig und spannend sind aber bitte nicht so was. Stell dir mal vor so etwas würde man mit dir machen!!!!! Ist nicht lustig und auch nicht spaßig!!!!! So was macht man noch nicht mal , wenn man jemanden hasst!!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also, wenn du sein/ihr klo so verwüstet, dass sie es gaaaanz lang putzen muss ...
dann ist es nicht körperverletzung
und nicht freiheitsberaubung
sondern nur "sachbeschädigung"
und darauf steht nicht einmal Gefängnis (glaube ich)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Lass´es bleben ! Das erfüllt den - nicht unerheblichen - Straftatbestand der mittleren bis schweren Körperverletzung , weil Du jemand eine Vergiftung zufügst . Wenn derjenige auf Deinen "Scherz" mit einer allergischen Reaktion reagiert , kannst Du ihm bleibenden Schaden zufügen . LASS ES BLEIBEN !!!
Jemanden vergiften ist kein Scherz !!! Ich würde Dich zur Anzeige bringen .