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özlem
Lv 6
özlem fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Wie Laptop von Steuer absetzen?

Seit September 2006 gehe ich auf die VWA und lerne auf den Betriebswirt. Das dreimal wöchentlich auf der Abendschule. Da unser Computer kaputt ging, hab ich mir im letzten Jahr September einen Laptop gekauft. 800€. Hauptsächlich für die Schule, weil wir einen Classroom haben, wo Diskussionen geführt werden können und Informationen für jeden Studierenden hinterlegt werden. Ich brauche also den Internetanschluß und eben zum lernen und forschen zu verschiedenen Themen.

Den Laptop zahl ich erst im März diesen Jahres. War so ein Angebot bei HEM.

Nun weiß ich nicht, wie ich es steuerlich geltend machen soll. Ein Computer wird ja meist auf drei Jahre abgeschrieben oder?

Kann ich es also auch jetzt schon in die Steuer einbringen oder erst für die Steuererklärung 2008?

Mein Studium geht nur bis 2009. Wenn ich 2008 dreijährige Abschreibung mache, bin ich erst 2011 fertig!

Kann mir da einer helfen? Ich mach meine Steuererklärung selbst. Bin jetzt nur hier hängen geblieben.

Update:

Ich dachte immer man bezieht in die Steuer an ab dem ersten Zahltag?

Sollte mich schämen mit meiner kaufmännischen Ausbildung! :-)

Danke. Also Rechnungsdatum zählt.

Dann muss ich eben den privaten Teil abziehen. Bin mal neugierig wie der Fragebogen aussieht.

Update 2:

Ach ja: keine Ahnung wer hier Daumen runter macht. Von mir ist es nicht!

Update 3:

@Berthold

das würde dann bei mir hin hauen.

Geringwertige Güter sind ja dann auch jegliches Büromaterial (Schreibblöcke und Stifte für das Studium).

Fallen Fachbücher auch noch unter geringwertige Güter oder gelten die separat?

Muss mit dieses Programm raus suchen.

Danke!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Laptop oder PC weden über 3 Jahre abgeschriebn.

    Beginn der Abschreibung ist der Monat an dem bezahlt wurde und "nicht das Rechnungsdatum".

    "Es zählt das Zufluss- Abflussprinzip"

    Ist der Laptop 2007 angeschafft worden, "müssen" die Anschaffungskosten auf 3 Jahre verteilt werden, wobei die auf das Jahr anfallenden Abschreibungen Monatsgenau zu ermitteln sind.

    Für Privatpersonen gibt es ab 1.1.2007 kein GWG mehr, nur noch nach Abschreibungstabelle.

    Wenn also erst im März 2008 bezahlt wird, dann würde die AfA für 2008 = 222,22 € sein.

    -----------------------------------------------------------------------------------

    800 € geteilt durch 3 J. = 266,67 €

    266,67 € geteilt durch 12 M. = 22,22 €

    22,22 € x 10 M. (März - Dez.) = 222,22 €

    -----------------------------------------------------------------------------------

    Anzusetzende AfA für 2008, da erst in 2008 bezahlt wurde, = 222,22 €

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    Um große nachfragen, der privaten Nutzung, des Finanzamtes aus dem Wege zu gehen, würde ich nur 60% der Anschaffungskosten ansetzen.

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    Wenn dein Studium ein Erststudium ist sind alle deine Ausgaben fürs Studium "Sonderausgaben".

    Sonderausgaben können hier bis max. 4000,-- € angesetzt werde.

    Bei einem Zweitstudium oder wenn eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt, wären es "Werbungskosten" die unbegrenzt abgesetzt werden können.

    Quelle(n): Einkommensteuergesetz BFH Urteil v. 19.2.2004 (VI R 135/01, BFH/NV 2004 S. 872) Richtlinien; R 33 Abs. 5 LSTR
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Abschreibung in Höhe der Gesamt-Rechnung (unabhängig von der Zahlweise, z.B. Ratenzahlung über 5 Jahre...) auf 3 Jahre verteilt ab dem Datum des Kaufs. Das ist also wohl oder übel 2008-2010. Falls die "private Nutzung" höher als 10 % liegt, musst du den privaten Anteil abziehen.

    Du bekommst dann vom Finanzamt einen riesigen Fragebogen, in dem du erklären musst, welche Programm auf dem Rechner drauf sind etc.

    Tatjana

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine Rechnung, gell? Und da steht ein Datum. Und das gilt. Wenn die also auf September 2007 ausgestellt ist, beginnt die Abschreibung (1 Drittel) auch in 2007.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Beide Antworten sind nur halbrichtig, da es zwei verschiedene Abschreibungsarten gibt. Linär und Degresiv.

    Du kannst also Deinen Laptop auch auf einmal ab Kaufdatum Rechnung absetzen, wenn die GWG`s (Geringwertige Wirtschaftsgüter) eine Jahrespauschale nicht über 1500 Euro übersteigen. Kauf Dir einfach das Steuerprogramm WISO oder ein anderse Steuerprogramm (was Du auch absetzen kannst) und Du wirst sehen, das diese Programm Dir den Laptop als ganzes abschreibt sofern Du nicht über den Jahrespauschalbetrag kommst.

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