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Was beachten bei Änderung eines Gesellschaftsvertrages (GbR)?

Hallo,

es muss eine Änderung im Gesellschaftsvertrag einer GbR vorgenommen werden (Gewinnverteilung, Adresse eines Gesellschafters). Muss man die geänderte Klausel extra markieren oder mit einem Datum versehen (z.B. Gültig ab 01.01.2008)? Der Gesellschaftsvertrag wird ja dann ans Amt gesendet werden. Ab wann ist dieser gültig? Unterschriftsdatum der Gesellschafter?

Danke!

Update:

Inzwischen habe ich mit jemandem geredet, der beim Finanzamt arbeitet.

Laut diesem muss man den geänderten Vertrag einfach einschicken. Die Änderung der Gewinnaufteilung hat dann eine Änderung der Steuervorauszahlungen zur Folge.

Einen Steuerberater haben wir nicht und brauchten wir bisher auch nicht. Wir fallen unter die Kleinunternehmerregelung und müssen daher am Jahresende auch nur ne EÜR machen. Nicht weiter schwierig.

Danke für eure Antworten, leider kann ich grad keine als beste Antwort auswählen..

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Gegensatz zu Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften unterliegt der GbR-Vertrag keinen nenennswerten Formalien.

    Wenn man so vernünftig war, einen schriftlichen GesVertr zu schließen, dann enthält dieser i.d.R. eine "Schriftformklausel", aber auch sonst sollte die Änderung auch schriftlich fixiert sein.

    Die einfachste Vorgehensweise ist: man schreibt einen Nachtrag beispielsweise wie folgt:

    Am heutigen 18.01.2008 treten die Gesellschafter Meier und Müller unter Verzicht auf alle Frist- und Formerfordernisse in eine Gesellschafterversammlung ein, in der sie 100% des Gesellschaftskapitals vertreten und beschließen einstimmig: Der § xy des Gesellschaftsvertrags vom .... wird mit Wirkung ab dem ... geändert wie folgt: xyxyxyxyxyxyxyy.

    2 Unterschriften drunter, an den "alten" Gesellschaftsvertrag hinten dran getackert und fertig. Die Einreichung z.B. beim Finanzamt kann auch zusammen mit der nächsten Gewinnermittlung (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung" im Rahmen der nächsten Steuererklärung erfolgen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, das ist nicht gültig, mein Freund

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr habt doch bestimmt einen Steuerberater der kann Euch da Auskunft geben. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts braucht meines Wissens nichts an irgendein Amt geschickt werden anders als bei einer GmbH.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten fragst du mal bei der IHK in deiner Stadt nach oder du kennst einen Anwalt der dir die Auskunft geben kann.

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