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Vormieterin hat Sachen in meiner Wohnung...?

Die Vormieterin hatte paar Blumen u paar Kleinigkeiten in der Wohnung gelassen und hat sich nie gemeldet, dass sie die mal abholen will. Jetzt hab ich die Blumen gepflegt fast 1,5 Jahre. Ich treff sie zufällig in der Stadt u sie verkündet mir, sie will die Blumen abholen. Ich hab mich geweigert. Hab mich an die Blumen gewöhnt und will sie behalten. Hab ich ein bisschen Recht, wenn ich mich weigere ihr die Blumen auszuhändigen?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, Du hast ein "bisschen Recht". Du konntest nämlich mit gutem Glauben davon ausgehen, dass sie ihr Eigentum aufgegeben hat. Du hättest also die Blumen nach einigen Wochen auch einfach wegwerfen können.

    Rein nach Gesetzbuch könnte es knifflig werden, aber bestimmt gibt es Urteile, wonach in der Praxis bei beinahe wertlosen Dingen das Eigentum nach einer kürzeren Zeit verwirkt ist, vor allem wenn die Aufrechterhaltung des Werts (Pflege) mit Aufwand verbunden ist.

    Ein kluger Richter würde entscheiden, dass Du die Blumen herausgeben müsstest, wenn sie das unbedingt will - aber dann müsste sie Dich für das tägliche Giessen entschädigen. Teure Sache!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    na aber so was von!

    wenn sie weiterhin darauf besteht mache ihr eine Rechnung auf mit deinen kosten wie z.b.:

    - deine Arbeitsleistungen (pflege der Blumen)

    - Wasser Rechnung für 1,5 Jahre

    - heizkosten denn sie standen ja im warmen

    ich glaube da verzichtet sie von selber darauf!

    LGkerstin

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aber Hallo! ‹(•¿•)›

    Natürlich würde ich die Blumen an deiner Stelle behalten.

    Die wären ja schon längst kaputt.

    Wenn Sie aber kommt und auf stur macht, pflanze die Blumen um. Gebe ihr dann die Töpfe mit irgend einem Unkraut drinnen zurück und sage ihr:

    "Die hatten wahrscheinlich zu wenig Liebe bekommen."

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich kann dich verstehen,aber glaube kaum das du sie behalten darfst....es sei denn du gehst ihr aus dem weg....auf dauer ist das sicherlich sehr anstrengend für dich....mach ihr am besten ne freude mit so ähnlichen oder den selben blumen

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    naja mit recht hats nichts zu tun, sondern mit der richtigen entscheidung. und was die pflanzen wollen. wenn sie eine unsympathische bissgurn ist, dann behalte sie, notfalls auch mit gewalt oder lüge. es geht ja schließlich um das wohl der pflanzen. wenn aber nicht, so solltest du sieihr zurückgeben, weil zimmerpflanzen pflanze personentreu sind und entsprechend leiden bei einem wechsel des "besitzers".

    eigentlich kann man andere lebewesen nicht besitzen, sondern nur tote dinge. also dann frag sie, ob du dir ein paar ableger machen kannst. oder frag die pflanzen selbst, je nachdem wie gut du dich mit ihnen verstehst mittlerweile.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hm...

    Nach 3 Jahren könntest du sie behalten.

    Ersitzung nennt sich das.

    Die Ersitzungsfrist ist für bewegliche Sachen 3 Jahre, für unbewegliche 30 Jahre.

    Uups, das gilt in Österreich!

    In Deutschland sind es 10 Jahre!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Dinge zur Abholung bereitstellen und damit die Pflege einstellen. Oder weiter pflegen und eine Rechnung der Pflegeleistung erstellen, pro Std. können Sie 15 € ansetzen, die Kommunen erstatten Hausfrauen 15 € für eine Sitzungsstunde an Sachkundige Bürger.

  • Urmel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie schade,ich hätte gleich gesagt sie sind eingegangen.

    Vom reinen Menschenverstand her würde ich sagen behalte sie .Ich glaube nicht das sie zum Anwalt geht dewswegen.

    Wenn sie die Blumen gemocht hätte,hätte sie sie mitgenommen.

    Ob es natürlich rechtlich ok ist weiss ich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann kaum glauben was ich hier lese.. Musste erst laut lachen..

    Ich bin der Meinung das sie keinerlei Rechte auf ihre Blumen hat wenn sie sich 1,5 Jahre nicht drum gekümmert hat.. Ist ja wohl total lächerlich.. Sag ihr doch einfach sie wären eingegangen.. ist ja soooo lange her

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich denke nicht.Es ist nach wie vor ihr Eigentum!Vielleicht hatte sie ja die ganze Zeit keine Möglichkeit sie zu holen?Andererseits kann ich dich ein bisschen verstehen.

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