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Anonym
Anonym fragte in GesundheitSonstiges - Gesundheit · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich mit 18 und einen 2 jährigen Kind von zu Hause ausziehen? Wenn ja, was muss ich dafür tun?

Guten Tag,

ich versuche erstmal meine Situation zu erklären.

Ich bin 17 Jahre alt (3 Monaten 18) und habe einen 2 jährigen Sohn.

Ich beziehe Harz 4 und möchte gerne ausziehen,

weil meine Mutter und ich uns schon fast täglich streiten.

Da meine Nichte ADS krank ist (ihre Mutter ist ausgezogen und kümmert sich nicht um ihr Kind 'Borderline erkrankt') leidet mein Sohn sehr darunter, weil meine Nichte ihn meistens schlägt und so...

Das ist der hauptsächliche Grund, warum meine Mutter und ich uns in die Haare bekommen!

Das Jugendamt meinte auch, es wäre besser für mich und meinen Sohn mein eigenes Reich zu haben!

Jetzt ist die Frage, was muss ich tun?

Danke schon mal im vorraus!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...

Liebe Grüße.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unter Umstäden geht das schon, wobei ich weiß, dass das A Amt sich da querstellen könnte. Versuche einen Art Härtefall daraus zu machen, erkundige dich vorher beim Jungendamt genau und hole dir Rat von Beratungsstellen. Dann bist du da sicher ganz schnell raus!

    Ich wünsche dir alles Gute für deine Zukunft :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst mit dem Amt reden müssen. Eigentlich müssen Hartz4 Empfänger unter 25 Jahre bei den Eltern wohnen. Die bekommen im Normalfall keine Wohnung finanziert. Vielleicht erkennt der Fallmanager bei der ARGE einen Härtefall an, einfach mal nachfragen. Viel Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh zum Jugendamt und lass dir über die eine Wohnung besorgen. Du kannst übrigens sofort ausziehen, du bist Mutter und in deinem Fall würde diese asozialen Verhältnisse sofort verlassen.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du musst zum sozialamt gehen und dir eine vermieterbescheinigung holen. ( die gibst du dann dem vermieter( bei der wohnungsbesichtigung) der muss den schein ausfüllen und unterschreiben. den mietvertarg nimmst du bitte NICHT unterschrieben mit zum amt, da das amt erst zustimmen muss ob dir die wohnung zusteht. informiere dicvh bitte wieviel quadratmeter und wieviel kaltmiete du haben darfst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja, diese Situation ist ätzend. Gibt es nicht Mütterhäuser oder sowas für dich? Du musst auf jeden Fall eine Ausbildung machen, um irgendwann mal aus dieser Hartz-IV-Situation rauszukommen. Dein Kind müsste betreut werden, damit du tagsüber, zumindest eine Reihe von Stunden, weg kannst. Du solltest meines Erachtens vor allem in diese Richtung überlegen und deine Prioritäten danach setzen. Streit und Krach sind zwar scheusslich, aber letztlich nebensächlich.

    Wenn du dich damals entschieden hast, mit 15 dein Kind zu bekommen, dann musst du jetzt versuchen, auch ein Leben zu führen, in dem du die Situation trägst und nicht nur Hilfen beantragen.

    Alles Gute und viel Kraft wünsche ich dir.

    Und: Kinder sind was Feines. Nur ziemlich anstrengend. Habe selbst zwei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du könntest eventuell mal nach Mutter-Kind-Heimen suchen. Dort wird dein Kind tagsüber betreut und du kannst arbeiten gehen.

    Frag am Besten beim Jugendamt nach.

  • retep
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    mit 18 bist du Volljährig und eigentlich für alles was du machst selbst verantwortlich,infolgedessen kannst du dir eine eigene Wohnung für dich und dein Kind suchen und deine Elterliche Wohnung verlassen,ich an deiner Stelle würde mich mit dem Jugendamt beraten,eventuell haben sie auch eine günstige Wohnung für dich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am meisten leid tut mir Ihre Mutter ,die Kummer um Ihre Töchter und auch in dem Fall um Ihre Enkel haben muss.Als allererstes würde ich mich beim Sozialamt um eine Wohnung bemühen,anschließend um einen Kindergarten oder Kindergrippenplatz und falls Sie die Schule abgeschlossen haben um eine Ausbildung .Damit Sie die Verantwortung für sich und Ihren Sohn übernehmen können und nicht auf Kosten Ihrer Mutter oder der Allgemeinheit bedürfen.Wenn das Jugendamt über Sie Bescheid weis ,wundert es mich das Sie bei YC fragen,denn das Jugendamt war Ihnen sicher auch bei Harz 4 behilflich und wird es auch bei der Wohnraumbeschaffung sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du gehst erstmal zum sozialamt damit die wissen das du eine billige wohnung ,öchtest und weil du hartz 4 hast, die aber nicht bezahlen kannst wohngeld benötigst - das musst du beantragen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Wohnung suchen (vielleicht mal in eine Zeitung mit Anzeigenteil gucken) und umziehen.

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