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Ab welchem Betrag Zahlungswillig?

Ich möchte gern wissen, ab welchem Betrag ich Zahlungswillig bin, bei verschiedenen Faktoren

1. ALG2-Empfänger

2. Ausbildung

3. Umschulung

im Netz hab ich nichts passendes gefunden

ein Bekannter von mir hat eine Forderung von 500 euro bekommen, und er möchte aber 10 Euro zahlen im Monat, aber bei ALG2 ist doch ne Forderung nicht einklagbar, oder? Jedenfalls kann von ihm nichts gepfändet werden, aber eine Stundung könnte er doch auch beantragen, oder? Der Gläubiger möchte 25Euro haben pro Monat, aber da er eben ALG2 bekommt, kann er doch eigentlich froh sein, wenn er überhaupt was bekommt....

Danke für die Antworten

Update:

ich hab doch geschrieben, dass er 10 euro zahlt pro monat....

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Forderung ist immer einklagbar, auch wenn man ALG 2 bezieht. Wenn der Gläubiger deinen Bekannten verklagt, entstehen allerdings zusätzliche Gerichtskosten. Das Gericht wird dann feststellen, dass er dem Gläubiger das Geld tatsächlich schuldet und darüber ein Urteil schreiben.

    Damit geht er dann zum Gerichtsvollzieher, der dann versucht bei dem Bekannten zu pfänden. Es entstehen weitere Kosten. Dann stellt er fest, dass er ALG 2 hat und demnach kein Einkommen gepfändet werden kann. Bleibt noch die Sachpfändung, aber da man alles Vermögen beim Antrag auf ALG 2 angeben muss und ich davon ausgehe, dass dein Bekannter ein braver Bürger ist, findet er da auch nichts.

    Dann wird dein Bekannter beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, dass er nichts besitzt und dergleichen. Das wird dann in die Schuldnerkartei und in die Schufa eingetragen. Folglich bekommt er ab sofort keine Kreditverträge mehr, kein Handyvertrag, kein Dispo fürs Konto. Und der Schuldner kann 30 Jahre lang wiederkommen und Geld einfordern.

    Der Weg ist teuer, aufwendig und nicht empfehlenswert. Dein Bekannter soll dem Gläubiger schreiben, dass er ALG 2 bezieht. Dazu legt er eine Kopie des Bescheids, als Nachweis. Er erhöht die Rate von 10 Euro auf bisschen mehr, sagen wir 15 oder 20 Euro. Darauf sollte der Gläubiger normalerweise eingehen. 10 Euro sind halt arg wenig, selbst als ALG 2 Empfänger hab ich Raten von 50 Euro gezahlt und dafür eben auf alles andere verzichtet. Kein Internet, kein Fernsehen und dergleichen. Die Schulden muss er ja sowieso irgendwann zahlen, und besser bald als auf die lange Bank geschoben. Wenn er 10 Euro Raten zahlt, ist er 50 Monate beschäftigt, die Zinsen nicht eingerechnet. Das sind über 2 Jahre für mickrige 500 Euro... Sollte er vielleicht mal bedenken.

    Quelle(n): viel eigene Erfahrung Ausbildung am Gericht
  • Jan M
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem ledigen ohne Kinder liegt die Pfändungsgrenze bei 990€.

    Bei Deinem Bekannten kann also nichts gepfändet werden. Er sollte dem Gläubiger jedoch schreiben, dass er von Alg2 lebt, und sich höchstens eine Rate von 10€ leisten kann.

    Wenn er dies Schreiben freundlich formuliert, dann wird der Schuldner wahrscheinlich darauf eingehen. Er sollte dann aber diese 10€ auch immer pünktlich überweisen, da der Gläubiger sonst mit Sicherheit unfreundlich nd sauer wird.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung mit Gläubigern
  • vor 1 Jahrzehnt

    Einklagbar ist eine Forderung immer.

    Allerdings kannst Du nicht gepfändet werden, wenn Dein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

    Wenn jemand jedoch einen Titel gegen Dich erworben hat (also eine Klage gewonnen hat und einen Vollstreckungsbescheid hat),

    kann er noch 30 Jahre lang probieren, von Dir das Geld zu bekommen, und sobald Dein Einkommen dann oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, wirst Du auch mehr zahlen müssen.

    Wenn Du einen Zahlungsplan aufstellst,

    der gemäß Deiner Zahlungsfähigkeit ist (also in Deinem Fall jetzt 10 Euro monatlich)

    und diese Zahlungen auch wirklich pünktlich leistest,

    sollte rein theoretisch Deine Zahlungswilligkeit dokumentiert sein.

    Allerdings kann der Gläubiger Dich trotzdem noch auf Zahlung verklagen.

    Bedenke bitte auch, dass Zinsen anfallen werden.

    Viele hilfreiche Infos zu ALG2 usw. bekommst Du auf

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Bzgl. Stundung: Wenn es sich um Schulden bei einer Behörde handelt, kann er probieren, eine Stundung zu bekommen. Er muss dafür konkrete Beweise vorlegen (z.B. ALG2-Bescheid, Bestätigung der Umschulungsstelle / Ausbildungsstelle o.ä.).

  • vor 1 Jahrzehnt

    ab einem Betrag von € 5,- ist er schon zahlungswillig, aber es kommt auch noch auf andere Faktoren an.

    - wie hoch ist die gesamtsumme

    - in Arbeit / Arbeitslos

    - unterhaltsberechtigte Personen usw.

    am besten fragst du mal nen "Rechtsverdreher", fragen kost meist nix

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Bekannte sollte Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, und dem gläubiger mitteilen, daß er entsprechend wenig Geld erhält ( muß ggf letzten Bescheid hinschicken) Dann sollte es kein Problem sein, mit der Rate i.H. v. 10 €.Oder er droht mit einer Stundun, ich glaube, daß er dann lieber die 10 € -rate hinnimmt.

    Einklagbar ist die Forderung schon, aber ohne Aussicht auf Erfolg, da 990,00 € Einkommen Pfändungsfrei sind.(bereits geschrieben worden)

    Und ALG 2-Geld ist Pfändungssicher! Und auch eine Kontopfändung geht hier nicht!

    Der Link bezieht sich auf Kontopfändung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahlungswilligkeit wird schon mir der Zahlung von einem Cent deminstriert. Eine Pfändung kann nur über dem Betrag der pers. Pfändungsgrenze erfolge. Der Bezug von ALG schützt nicht automatisch vor einer Pfändung. Im Zweifellsfall hilft eine Schuldnerberatung.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zahlungswillig ist man nur, wenn man den ganzen Betrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt zahlen will. Eine Ratenzahlung ist sofern sie nicht vorab vereinbart ist ein Entgegenkommen des Gläubigers.

    Wenn man nicht zahlungsfähig ist, dann darf oberhalb der Freigrenzen nicht gepfändet werden. Es droht aber dann eine Privatinsolvenz. Nur dann würden diese Schulden je verjähren. Ansonsten bleiben sie bestehen und verzinsen sich munter weiter, so dass sie schnell anwachsen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sicher ist bei ihm nichts pfändbar. allerdings sollte er dran denken, daß er vielleicht irgendwann mal wieder arbeiten möchte, hoffe ich doch, und dann sofort eine lohnpfändung auf dem tisch liegt

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