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Gebrauchtwagen verkauft, Käufer will Geld zurück...?
Habe heute mein altes Auto verkauft, als Privatperson an eine Privatperson. Im Kaufvertrag den ich mir aus dem Internet runtergeladen habe stand das ich keine Haftung für irgendwelche Mängel und keine Gewährleistungsansprüche übernehmen muß, soweit so gut. Habe dann noch als Extra Gekauft wie Gesehen hinzugeschrieben. Der Käufer hat hinzugeschrieben Motor und Getriebe in Ordnung, davon bin ich ja aus ausgegangen. Na klar hat er ein paar Macken aber gefahren ist er einwandfrei. 4 Std. später erhalte ich eine e-Mail das der Käufer in einer Werkstatt war und das der Wagen was am Motor und an der Hydraulik hat. Nun will er sein Geld bis morgen zurück und ansonsten einen Anwalt einschalten. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weiß jemand wie die Rechtslage aussieht?
13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
4 Stunden nach dem Kauf ist der Käufer in einer Werkstatt. Denkst du die Werkstatt macht aus deinem Auto ein Denkmal. Die Menschen die dir bisher geschrieben haben haben das Problem nicht ganz verstanden. Die Werkstatt wird ein Gutachten machen und darin wird stehen, dass der Mangel beim Verkauf da war und das du diesen Menschen betrogen hast. Das Gutachten wurde 4 Stunden nach dem Verkauf gemacht. Kein Gericht wird bezweifeln dass der Mangel bereits beim Verkauf da war. Bei diesem zeitnahen Ereignis. Die Tips die dir gegeben wurden treffen sicher zu wenn nach dem Verkauf ein Vierteljahr ins Land gegangen ist. Aber nicht in diesem Fall. Dein Auto hat die von dir zugesicherten Eigenschaften (funktionstüchtigkeit) nicht und deshalb ist dieser Kaufvertrag von anfang an unwirksam. Du wirst das Fahrzeug zurücknehmen müssen und dem Käufer das Geld zurückzahlen müssen.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
So einen Typen hatten wir auch an der Backe.Der drohte nicht nur mit Anwalt,der hat auch einen genommen.Prozess verloren und gegenan gegangen ist er trotzdem,bis vor Gericht,wieder hat er verloren.Wir hatten alles schriftlich wie Du.Ein altes Auto kann plötzlich mal wirklich kaputt gehen,aber als Du verkauft hast,funktionierte ja alles und er hat es ja sicher auch probegefahren.Wäre gut,wenn Du im Rechtschutz wärst,dann erledigt ein Anwalt alles.Als Dank,daà er den Prozess verloren hat,lies er uns Unterlagen von einem Beerdigungsinstitut zuschicken.Solche bekloppten Leute gibt es.Wie besehen und Probegefahren und ohne jede Gewährleistung,sollte auch immer im Kaufvertrag stehen.Laà Dir keine Angst machen.
- kurtohnegurtLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Risiko trägt nach dem Kauf der Käufer,da es sich um einen privat Verkauf handelt.
Ausnahme wäre wenn Dir der Mangel vorher bekannt gewesen ist zum Beispiel ein verschwiegener schwerer Unfall .
- wuschelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
NEIN, Du musst nicht darauf eingehen, Du kannst wenn es Dir nichts ausmacht ihn zurück nehmen.
Hat er es denn schriftlich von einer serieosen Werkstatt? Auch wenn ja, musst Du den Wagen nicht zurueck nehmen. Er kaufte einen älteren Gebrauchtwagen ohne Garantie.
Lass ihn doch zum Anwalt gehen. Du hast ja den Kaufvertrag, was er da dazu schreibt, interessiert niemand. Falls was kommen sollte, lege widerspruch ein.
LG,
Wuschele
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bist Laie und kannst dem Käufer nicht garantieren, dass der Motor keinen defekt hat. Dazu bist du nicht genug fachlich versiert. Deswegen kannst du auch nicht für etwas haften, was du nicht wusstest.
Ich würde es drauf ankommen lassen und zur Not vor Gericht ziehen. Deine Chancen stehen gut.
Anders sieht es aber bei arglistiger Täuschung aus. Wenn du z..b mal bei einer Werkstatt warst, und diese dich über den Defekt aufgeklärt haben.
- nieniqeLv 6vor 1 Jahrzehnt
du muÃt nicht haften,wenn du nicht eine arglistige täuschung begangen hast.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hast Du ihn womoeglich 'reingelegt mit Deiner Chaisen?
- bobLv 4vor 1 Jahrzehnt
Rechtlich sichere Auskunft kann dir hier nur ein Anwalt geben und den solltest du auch aufsuchen denn nirgends wird so beschissen wie bei Gebrauchtwagen. Dabei wird sowohl auf der Käuferseite als auch auf Verkäuferseite beschissen was das Zeug hält und nicht selten endet das vor Gericht wo dann leider auch so manches mal der Ehrliche der Dumme ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Ist ja Super??!!
Prinzipiell bist du schon für verdeckte Mängel noch eine gewisse Zeit (ich meine es sind 2 Wochen) haftbar, das gilt aber NICHT für Mängel mit denen zu rechnen ist.
Nur so als Beispiel: Hast du 195 000 Km auf dem Zähler, muss jeder damit rechnen, das der Motor jederzeit seinen Dienst versagen kann. Der Käufer erwirbt praktisch dieses Risiko mit. Bei 70 000 Km sähe das anders aus.
Aber nun kommt es! <Der Käufer hat hinzugeschrieben Motor und Getriebe in Ordnung>
Ich sehe das mal so, das ist wie das Wort eines Staatsanwaltes am Ende einer Gerichtsverhandlung, das Wort ist RECHTSMITTELVERZICHT.
Also sollte die in dieser Hinsicht nichts geschehen können.
Du könntest aber auch Bluffen,
Sehr geehrter Herr … … ich bin erstaunt das zu hören und es tut mir leid … … ich habe mich umgehend mit meiner Werkstatt in Verbindung gesetzt, diese kann sich den Schaden nicht erklären und bittet um eine genaue Schadensbeschreibung, gegebenenfalls wird sie den Schaden beheben.
Du bietest deine Mitarbeit damit an, in Sachen teure Motorrep. kann dir eh nix passieren und einen Hydraulikschlauch wechseln ist nicht so teuer.
Ich denke aber, dass er einen Rückzieher machen wird, nach dem Motto, eine junge Frau, ohne technisches Verständnis kann ich über den Tisch ziehen, eine Werkstadt nicht.
Macht er das nicht, hast du das Auto in einer Werkstadt deines Vertrauens, die dir genaueres sagen kann. Ist seine Aussage tatsächlich Falsch ist es für diese kein Problem ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, damit dann zum Anwalt und Anzeige wegen Betrug.
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
darüber würde ich mich nicht aufregen, lass ihn ers mal kommen, es ist ja an ihm, was zu tun!