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habe gekündigt und jetzt sperre vom alg2 im anmarsch?

habe meine stelle als lkw fahrer gekündigt, weil die lenk und ruhezeiten nicht eingehalten wurden...bzw.. durfte... und nun will arbeitsamt ne möglichst gute begründung wie schreibe ich eine.. tacho scheiben habe ich alle...kopiert natürlich

Update:

ja wie kann ich es beweisen..dass er das verlangt hat...?

Update 2:

und wie schreibe ich es auf das blatt...was ich vom amt bekommen habe? die wollen ne stellungsnahme... schliesslich hängt davon meine zukunft ab weil mein ex arbeitgeber kein lohn bezahlt.... zwecks miete strom usw...

Update 3:

wer mir helfen will und kann der kann sich ja mal melden

djrush@live.de über msn

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dann lege das beim Amt vor,aber nur die Kopie und dann geh zur Polizei und mache Anzeige gegen den Typ,hatte auch schon mit sowas zutun.Bin dann mit der Bestätigung wieder aufs Amt und habe keine Sperre bekommen.Das zählt unter Grobe fahrlässigkeit im Strassenverkehr und ich kann Dir bei gelegenheit die ganzen § zukommen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo. Klingt für mich nach typisch deutscher Spedition.

    Bin gelernte Speditionskauffrau und kenn die ganzen Spielchen... Interessant ist auch, wenn die zweite Tachoscheibe dann "offiziell" auf den Disponenten läuft...

    Als Begründung kannst du ja sagen, dass es im Falle des Falles um deinen Führerschein und auch um deinen Geldbeutel geht, schließlich wirst ja DU belangt, wenn dich der BAG rauszieht. (Kopie der Tachoscheiben ist genial!!!)

    Ich kenne auch einen solchen Fall aus meinem persönlichen Umfeld, da hat der betroffene Fahrer keine Sperre bekommen.

    Hoffe nun, dass ich dir eine kleine Hilfe war...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst mit deinen kopierten Tachoscheiben beweisen,daß die Lenk-und Ruhezeiten auf Verlangen des Arbeitgebers nicht eingehalten wurden.Die Strafen,die bei solchen Fällen anfallen können(bis hin zum Entzug des Führerscheins)würden ja nur dich betreffen!Du konntest halt nicht so weiter machen,sonst könntest du deinen Beruf nicht

    mehr ausüben,wärest arbeitslos geworden.So kannst du dir einen Job suchen.Mit viel Glück erkennt dies das Arbeitsamt an.Ich drücke dir die Daumen!

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du beweisen kannst das dein chef längere lenk-

    zeiten verlangt als der gesetzgeber erlaubt,bist du aus dem schneider.denn die hartzbehörde kann von dir keine

    straftaten verlangen.tachoscheiben als beweise reichen alleine nicht aus ,es muß auch durch zeugen beglaubigt werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    eine Argumentation ist sicherlich, dass das Einhalten der Lenkzeiten Gesetz ist und sich dein Arbeitgeber nicht über dem Gesetz steht. Du persönlich kannst eine Gesundheitsgefährdung oder Lebensgefährdung aufgrund Übermüdung nicht verantworten. Während deiner Arbeitszeit hattest du öfters einen Sekundenschlaf erlitten und hast Menschenleben gefährdet. Die Gefährdung anderer Menschen in Tateinheit der Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung macht dich zum Straftäter. Aus all diesen Gründen konntest du den Job bei diesen einen Arbeitgeber nicht ausführen. Du bist kein Verbrecher. So in etwa würde ich argumentieren.

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