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kann ich in der Elternzeit bei einem anderen Optiker in Teilzeit arbeiten?
wenn dieser ca. 40 km von meinem alten AG (Optiker) entfernt ist und somit nicht in direkter Konkurrenz steht? Als die Elternzeit mit meinem AG festgelegt wurde, hatte er mir schriftlich untersagt, bei einem anderen Optiker zu arbeiten. Ist das rechtsgültig?
da ích keine elterngeld bekomme (egal warum) würde ich auch nicht doppelt abkassieren.
soweit ich weiß, müßte ich es meinem AG melden und das ist auch ok für mich.
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
also ich weiß nur dass man betreuungsgeld bekommt...und eigentlich dürftest du dann nicht arbeiten weil du ja entlohnt wirst...ansonsten würde das dann sicherlich auffliegen weil man ja nicht zweimal abkassieren darf...
- vor 1 Jahrzehnt
wenn er dir das schriftlich untersagt hat und du das auch noch unterschrieben hast, kannst du nichts machen. Abr im normalfall kannst du dir was dazu verdienen. Wieviel das ist, da mussst du dich erkundigen aber meistens ist es so ca. 300 €
- vor 1 Jahrzehnt
Aus der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie usw.:
"Wenn die Arbeitgeberseite einverstanden ist, kann man
auch bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige
bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden
wöchentlich leisten."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMF...
Da dein jetziger Arbeitgeber offenbar nicht einverstanden ist, hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Im Zweifelsfall würde ich mich aber mal von einem Anwalt beraten lassen, der auf so etwas spezialisiert ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist sicherlich nicht gültig!
Das Elternzeitgesetz besagt, dass Du bis 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten darfst. Und das auch bei einem anderen Arbeitgeber. Hintergrund ist, dass Dein Arbeitsvertrag bei Deinem Opiker während der Elternzeit ruht!
Beachte aber, dass Dein Chef dies mitbekommen könnte und nach der Elternzeit "nachtragend" sein kann, was dem Betriebsklima nicht gut tut. Sprich das Thema doch mal bei Deinem Chef an.
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- Schnurrkatze76Lv 6vor 1 Jahrzehnt
...egal, in welchem Beruf man arbeitet, im Nebenjob darf man nicht "dasselbe" machen, wie im Hauptberuf, egal wie weit weg der andere Optiker ist...soll heissen: ich bin z.B. Postbotin, also darf ich als Nebenjob nicht Zeitungen oder das Amtsblatt oder so Werbeprospekte austragen...das darf man einfach nicht und das ist rechtsgültig, wenn Dein Arbeitgeber das schriftlich untersagt, ich glaube, sowas steht in jedem Arbeitsvertrag, ausserdem ist es gemein von Dir, wenn Du doppelt abkassieren willst...
- mausi&schatziLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn dein alter arbeitgeber kein problem damit hat und du alles meldest kein problem