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wer hat Ahnung wenn ein Subunternehmer keinen Lohn zahlt und was soll ich gegen den tun ?
das mit den wo der den Auftrag her hat der kann mir nicht helfen
da mein mann in okt.07 verstorben ist und der arbeitgeber(Subunternehmer) mir noch keinen cent von seinen lohn gezahlt hat und auf nix reagiert
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
1.) Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (kostenfrei). Sachverhalt schildern, die wissen schon, was sie damit anfangen müssen. Der Anzeigende ist nicht verpflichtet, irgend welche Paragrafen zu kennen oder gar zu benennen.
2.) Parallel schriftliche Meldung an Gewerbeaufsicht und Bundesanstalt für Arbeit ("Arbeitsamt"): Mitteilung des Sachverhalts und Mitteilung: da wo so was vorkommt, da besteht auch der Verdacht, daß andere Leistungen wie z.B. Sozialabgaben nicht korrekt erbracht und abgeführt werden. Dann werden die ganz schnell wach und setzen eine Aussenprüfung an.
3.) Wenn die Voraussetzungen gegeben sind (Bedürftigkeit aufgrund fehlender Einkünfte): unverzüglich Hartz IV beantragen. Damit steht einem auch ("Armenrecht") kostenlose Rechtsauskunft und Prozesskostenhilfe zu.
4.) Dann zum Anwalt, Zivilklage machen lassen mit Antrag auf Prozesskostenhilfe.
5.) Alles in einem Bericht zusammenfassen und an die Lokalpresse geben - die freuen sich, wenn sie was zu schreiben haben.
Wenn der Kerl dann immer noch nicht zahlt, dann hat er wirklich kein Geld. Jeder der noch Geld hat, der zahlt sofort um sich DEN Ärger vom Hals zu halten.
Quelle(n): Berufspraxis als Unternehmensberater - LeonyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Anzeige erstatten, wenn du Arbeitsrechtschutzversicherung hast, gehe zum Anwalt und er wird gleich zahlen.
Aber ich würde mit Anzeige beginnen. Solche Arbeitgeber sind oft ängstlich und scheu.
Du kannst auch einen Riesenmobbing gegen ihn beginnen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Frage .einen Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler ist.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn eine Ladungsfähige Adresse vorhanden ist dann ab zum Anwalt und Klagen, Arbeitsagentur benachrichtigen das da nicht alles mit rechten Dingen zugeht
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn ein Unternehmer (gleich ob Subunternehmer oder Generalunternehmer) einem Arbeitnehmer Lohn schuldet so
kann der Arbeitnehmer folgenden Weg gehen:
1) Er mahnt den Arbeitgeber schriftlich über den Lohnverzug ab - am besten per Einschreiben - Rückschein wegen Beweissicherung. Er listet den in Verzug geratenen Lohnhöhe an.
2) Sollte der AG (Arbeitgeber) erheblich in Verzug geraten (so 2 - 3Monatsgehälter) kann der AN (Arbeitnehmer) erneut den AG abmahnen allerdings besteht i.d.R. die Mölichkeit dann die Arbeit solange einstellen bis der AG den Lohn zahlt
(hier auch unter einer Fristsetzung an den AG).
Darüber hinaus besteht Anspruch auf Arbeitlosengeld.
Das Geld holt sich das Arbeitsamt i.d.R wieder vom AG.
Darüber hinaus kann der AN die Differenz Arbeitslosengeld zum Lohn vom AG einholen bzw. einklagen.
In jedem Fall sollte ein Anwalt eingeschaltet werden sollte sich der Lohnverzug soweit hinziehen das meherer Monatslöhne nich bezahlt werden.
Da das Thema recht kompiziert und umfangreich ist hier ein
nützlicher Link.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnverzug__f2547....
Es besteht u.U. auch eine fristlose Kündigung durch AN möglch um z.B. sofort eine neue Arbeitsstelle anzutreten.
- morgaine_112Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Auch der Subunternehmer ist ein ganz normaler Arbeitgeber. Wenn Du also Lohnforderungen geltend machen willst, kannst Du zum Arbeitsgericht gehen, Dich dort ggf. noch beraten lassen und dann Deine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Da Lohnansprüche zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, ist eine Mahnung übrigens nicht notwendig. Der Arbeitgeber befindet sich automatisch im Verzug.
Aber Achtung: In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst. D. h. im Gegensatz zum "normalen Zivilprozess" muss nicht der "Verlierer" alle Kosten übernehmen.
Nähere Informationen zum Zahlungsverzug des Arbeitgebers findest Du im angegebenen Link.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Subunternehmer ist ein eigenständiges Unternehmen und damit für die Löhne seiner eigenen Mitarbeiter verantwortlich und haftbar, unabhängig davon ob er vom Auftraggeber Geld erhalten hat oder nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Geh' am besten zum Arbeitsamt (kein Witz!). Die helfen Dir kostenlos weiter und nennen Dir ggf. auch die Ansprechpartner beim Arbeitsgericht. Du kannst Dir natürlich auch direkt einen Anwalt nehmen. Wenn Du aber keine Rechtsschutzversicherung hast und der Subunternehmer pleite ist, kannst Du dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Ggf. sollte der Auftraggeber des Subunternehmers informiert werden. Stehen noch Rechnungszahlungen aus, könnten diese gepfändet werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei den Arbeitsgerichten gibt es kostenlose Rechtsauskünfte. Nimm alle Deine Unterlagen mit und laà Dich informieren. Die helfen Dir auf alle Fälle und können Dir auch entsprechende Anwälte stellen. Arbeitsgerichte gibt es in jeder gröÃeren Stadt. Schau einfach mal ins Telefonbuch oder ins Internet.
In Berlin ist es am Magdeburger Platz.
- gestreifter MaxLv 4vor 1 Jahrzehnt
Geh zum Arbeitsgericht und zeig ihn an.Die klären dich auf und es kostet nichts.