Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ist Betreuung durch Diakonie etc. Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrente aus psychischen Gründen?
Eine Freundin erhält Erwerbsunfähigkeitsrente aus psychischen Gründen. Sie ist seit Jahren sowohl in Therapie als auch in Betreuung durch die Diakonie.
Es handelt sich hier um keine Entmündigung, sie wird dort lediglich durch einen Sozialarbeiter unterstützt.
Diese Betreuung würde sie nun gern beenden, die Therapie aber fortführen.
Kann das ihren Rentenanspruch gefährden?
7 Antworten
- ippenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, das weiß ich mit absoluter Sicherheit.
ich habe selbst aus psychischen gründen eine Erwerbsminderungsrente bekommen und war 13 jahre lang in Therapie. habe aber leinerlei Betreung dabei gehabt.
Heute arbeite ich selber in der Psychiatrie und habe dazu auch das nötige Fachwissen um dir ganz klar sagen zu können, das das keinerlei auswirkungen auf die Rente hat.
Es sei denn, ihr geht es wieder so gut, dass sie keine Psychothetrapie mehr benötigt und selbst dann ist es nicht immer gewahrleistet, dass sie sofort schon eine ganz normale Berufstätigkeit wieder ausüben kann.
-
Quelle(n): Psychiatriefachpflege- Ausbildung - RobertorLv 5vor 1 Jahrzehnt
Frag die Diakonie direkt - das sind in aller Regel höchst kompetente und hilfsbereite Menschen, mit denen man offen und ehrlich reden kann (und die in gewissen Bereichen sogar der Schweigepflicht unterliegen)!
- Mr.BrianLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, der Rentenanspruch wird nicht gefährdet.
Allerdings kann der Rententräger jederzeit prüfen lassen, ob die Vorraussetzungen für die Leistung gegeben sind.
Es muss also zweckmässigerweise begründet werden, warum sie nicht mehr betreut werden will.
Hier noch ein hilfreicher Link:
http://web.fu-berlin.de/prd/rente/erwrente.html
Da es sich hier durchaus um ein wcihtiges Thema handelt, würde ich mich auf jeden Fall von einem Fachanwalt beraten lassen.....
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke nicht, dass esihren anspruch gefährden würde, wenn der therapeut immer noch aktiv ist! du solltest aber auf jeden fall die zustänig behörde um rat fragen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- RemoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, es kann den Rentenanspruch nicht gefährden. DIe Entscheidung ob sie Rentenanspruch hat oder nicht, entscheidet nicht die Diakonie. Jemand kann psychisch krank sein, einen ambulanten Betreuer haben und trotzdem arbeiten gehen bzw. arbeitsfähig sein.
- veilchenLv 6vor 1 Jahrzehnt
Glaub ich nicht, erwerbunfähig ist etwas anderes als betreuungsbedürftig.
- irmela_pLv 6vor 1 Jahrzehnt
Betreuung und Rentenanspruch haben nichts miteinander zu tun. Allerdings kann sie die Betreuung nicht beenden, da diese vom Vormundschaftsgericht eingerichtet wird (wurde). Sie kann aber wohl die Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen. (Ebenso wie man seine eigene Betreuung beantragen kann).
Mit der Rente hat das aber nichts zu tun - das sind zwei Schienen.