Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Hallo! Ich habe mich auf dieser -wie alt werden sie-seite angemeldet. Nun kam ne Rechnung per E-MAIL.?
99€ soll ich bezahlen! Das 2. Ding is, dass ich minderjährig bin und mich mit teils falschen namen angemeldet habe. Soll ich bezahlen, Anzeige erstatten oder die Sache einfach auf sich beruhen lassen?
14 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
melde dich doch mal in der Community von
www.whiteblog.de (unverbindlich)
dort sind Rechtsanwälte, die dich umsonst beraten.
@Thomas
ab 14 bzw.ab 16 ist man (bedingt ) geschäftsfähig, das hat mit minderjährig nichts zu tun
- vor 1 Jahrzehnt
Oh nein bezahle auf keinen Fall diese Abzocke wird immer beliebter. Viele Berichte wurden darüber schon ausgestrallt und ich weià wie das ist (bin auch noch minderjährig).
Aber meinchmal gehen die Firmen sogar soweit das sie (angeblich) ihren Anwalt einschalten.
Bitte schau doch mal unter dem Link der Verbraucherzentrale in Berlin nach. In der allergröÃten Not kannst du dich auch über Telefon bei der Zentralle melden.
Ich wünsche dir super viel Glück!!!!!!!!! =)
- vor 1 Jahrzehnt
Hi. Du solltest das Ganze bitte so schnell wie möglich deinen Eltern beichten und dir dann professionelle Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt holen. Denn mit solchen Seiten ist wirklich nicht zu spaÃen!
Ich kennen einen ähnlichen Fall bei der auch eine Minderjährige sich auf einer dieser Seiten angemeldet hat und danach eine ziemlich hohe Rechnung bekam. Die Familie hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet und musste schlieÃlich den Betrag NICHT zahlen. Dabei kommt vor allem darauf an, dass du RECHTZEITIG Wiederspruch gegen diese Forderung eingelegst. Nach einem gewissen Stadium der Zwangsvollstreckung kannst du nämlich KEINEN Einspruch mehr vorbringen. Da ich nicht genau weià in welchem Bereich des Mahnverfahrens du dich gerade befindest, daher würde ich dir raten rasch zu handeln.
(BITTE BITTE BITTE nicht ignorieren!!!)
Lass dich aber bitte nicht einschüchtern denn solche Verträge sind rechtwiedrig, da du noch beschränkt geschäftsfähig (minderfährig) bist. Deine Eltern müssen einem derartigen Vertag zu stimmen, so lange ist er schweben unwirksam (Zeitraum beträgt regelmäÃig 2 Wochen). Und so etwas IST ein Vertrag.
Die Betreiber dieser Seiten sind nur darauf aus die Leute, vor allem Minderjährige, über den Tisch zu ziehen. Sie warten nur darauf, dass die Rechnungen wegen Unwissenheit von den entsprechenden Eltern bezahlt werden.
Zu allem Ãberfluss haben diese Firmen meistens auch noch ihren Sitz im Ausland, so dass ich dir allein deswegen schon zu einem Rechtsbeistand raten würden.
Ich drück dir ganz fest die Daumen.
Liebe GrüÃe aus Franken.
Quelle(n): Habe ähnliche Antwort schon mal gegeben! - KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich kenne die Seite nicht, aber die Masche ist alt: Die Nutzungsbedingungen stehen in den AGB; dort auch der Preis. Die AGB hast Du vermutlich per Mausklick akzeptiert. Damit erklärst Du Dich nach §§305ff. BGB mit den Bedingungen einverstanden.
Rechtlich gesehen sieht es so aus:
Du hast eine Willenserklärung abgegeben. Zwar unter falschen Namen, aber anscheindend wurdest Du ermittelt.
Nach § 116 BGB ist eine abgegebene Willenserklärung auch dann gültig, wenn Du Dir insgeheim vorbehältst, das Erklärte nicht zu wollen.
Zunächst bist Du also an Deine Willenserklärung gebunden.
Jetzt gibt es allerdings ein paar Punkte, an denen ein Anwalt ansetzen könnte. Wenn Dir die Sache die Anwaltskosten nicht wert ist, bleibt Dir nichts anderes mehr übrig, als zu bezahlen--- dann hat die Masche geklappt und die Firma wieder einen weiteren Dummen gefunden, der auf die Masche reinfällt. Denn die wenigstens lasses es auf einen Prozeà ankommen (dessen Kosten ja meistens die Kosten des Vertrags übersteigen).
1.: Klauselverbote in den AGB:
Ãberraschende, d.h. den Umständen nach sehr ungewöhnliche Klauseln in den AGB sind nach § 305c BGB unwirksam. Ein Richter müsste also im Zweifelsfall prüfen, ob 99€ extrem ungewöhnlich sind. Ferner könnte man hier auch auf § 138 BGB verweisen.
2.: Mangel an Geschäftsfähigkeit
Du schreibst, Du seist minderjährig- damit bist Du, vorausgesetzt Du bist älter als 7 Jahre, beschränkt geschäftsfähig. Daher sind für Dich nicht lediglich vorteilhafte Geschäfte von der Zustimmung bzw. Genehmigung Deiner Eltern abhänig (§§ 105 ff. BGB). Die liegt ja vermutlich nicht vor, damit wäre das Rechtsgeschäft von Anfang an als nichtig anzusehen. Der Betreiber kann den Kaufpreis nicht verlangen.
Summa summarum:
Du hast hier Sch... gebaut, und das hier ist die bittere Lehre.
Du bist auf einen Bauernfänger reingefallen. Du hast nun zwei Möglichkeiten: Du bezahlst die 99 Euro (die Du ja nunmal aus Unachtsamkeit im Vertrag als Vergütung akzeptiert hast!) und verbuchst die unter "Lehrgeld fürs Leben" oder Deine Eltern beauftragen einen Anwalt und prozessieren gegen der Betreiber.
Die Aussichten sind unklar, und so ein Prozeà kostet Zeit, Geld und Nerven.
Hast Du nochmal in die AGB geguckt, ob da tatsächlich der Preis genannt wird?
Möglicherweise kann einer Deiner Eltern den Betreiber auf die Nichtigkeit aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit aufmerksam machen.
Wenn Du Glück hast, ist die Sache damit gegessen, wenn der Betreiber selbst einen Prozeà scheut.
mfG
Kwazulu
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, genau das hat mein Sohn auch gemacht auf der gleichen Seite.Er ist auch minderjährig.Wir sind zu einem Rechtsanwalt gegangen weil wir auch 99,00€ zahlen sollten.Die Rechnung kam per Post aus Dubai.Er war natürlich auch so " dumm" und hat die vollerAdresse angegeben......Kurz und gut ....wir brauchen die 99,00€ nicht zahlen.Da gibt es mehrere Punkte....Punkt 1 ist das er zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig war und überhaupt nicht geschäftsfähig war bzw. ist.....desweiteren hatten wir festgestellt das die Homepage von dieser dubiosen Firma sich verändert hatte.....man kann überhaupt kein Geburtsdatum anklicken wenn man noch keine 18 Jahre alt ist......ein Argument von uns war auch nich....das wir es eine Frechheit finden einem jungen Menschen überhaupt zu erzählen das er nur 56 Jahre alt wird und damit noch Geschäfte macht und und und........falls du noch mehr wissen möchtest melde dich einfach......und vor allem sprich bitte mit deinen Eltern......bis denne
@enrico80 .....das stimmt leider so nicht oder sagen wir mal ein Glück wie du das mit den AGB`s schilderst.Diese müssen seit neuestem gleich ersichtlich sein und nicht im verborgenem.
- vor 1 Jahrzehnt
...die haben ganz klein irtgendwo ihre agb´s. somit hast du dich angemeldet uns sicher musstest du die auch mit einem haken ankreuzen. leider muss ich sagen, dass obwohl es sich im ansatz um kriminelle machenschaften handelt, du leider im unrecht bist und aufmeksam hättest lesen müssen was du bestätigst. suche auf jeden fall einen anwalt auf, denn solltest du nicht zahlen flattert bald ein anwaltsschreiben ins haus mit sehr hohen gebühren. zahle erstmal nicht - gehe zum anwalt UNBEDINGT!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1.) Auf keinen Fall bezahlen!
2.) Widerspruch erheben!
An Firma:
xxx
xxxstrasse 1
00000 Ortschaft
Deine Adresse!!!!
Ihre Forderung vom TT.MM.JJJJ
Firmenname aus Rechnung.............
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie stellen mir einen Betrag in Rechnung, der jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Hier ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, somit besteht keine Zahlungsverpflichtung meinerseits.
Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag nach (Paragraph Zeichen) 312d BGB in Verbindung (Paragraph Zeichen) 312c BGB.
Hilfsweise Kündige ich den Vertrag fristlos.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüssen
xxx
3.) Nicht einschüchtern lassen!
Quelle(n): http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ak... + http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49... + http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/fa... - vor 1 Jahrzehnt
du aus meiner erfahrung würde ich mal mit mein anwalt drüber reden echt aber manche firmen versuchen es und wissen das der jenige bzahlt weil er angst hat vor straffe aber sie gehen nicht wegen 100 euro vor gericht weil das kostet denn bestimmt das 10fache also immer ruhig bleiben wird schon
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sicherlich musst du das bezahlen. Wenn du unter 7 Jahre bist, hast du Glück. (Geschäftsfähigkeit etc.)
Lese dir zukünftig lieber mal alles durch, bevor du so einen Quatsch im Internet machst!
Falscher Name?? Lol sehr clever.....hat ja auch voll was gebracht......
lg
- vor 1 Jahrzehnt
Bei mir wars: IQ-Test !!!
Ich hab mich unter falschen Namen und falschen Alter angemeldet - ich bin auch minderjährig ....
Ich hab ne Rechnung von 63.50€ bekommen.........
Meine Mutter hat dann angerufen und die Sache geklärt !!
Klar, das Telefongespräch war sicher nicht billig, weil die Leute die diese Internetseiten leiten meistens in der Schweiz oder so sind.... Auf jeden Fall musste ich nichts zahlen und melde mich jetzt auch sicherlich nicht mehr irgendwo an wo ich meine Adresse angeben muss und ich schau jetzt auch immer ganz unten auf der Seite nach, da dort meistens steht ob es was kostet und wenn ja wie viel es kostet... !!
LG
Quelle(n): Eigene Erfahrung !! - *Ice*Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ok, Du bist minderjaehrig, aber jetzt mal ganz im Ernst: minderjaehrig oder nicht, wer 1. solchen Schrott lesen will (ich meine, wer will denn schon wissen, wie alt er/sie wird, kannst mir das mal erklaeren?), und 2. sich in der heutigen Zeit nicht das Kleingedruckte durchliest, gehoerte eigentlich von den Eltern dazu verdonnert, das Geld vom Taschengeld abgezogen zu bekommen - aber nicht wegen den 99 € sondern weil Du glaubst, das irgendeine Website Dir sagen wird, wie alt Du werden wirst...kann ich nur mit dem Kopf schuetteln..egal..Du bist eh als Minderjaehrige/r nicht geschaeftsfaehig, folglich vergiss es.