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Darf man nach einem Verkehrsunfall...?
Darf man nach einem Verkehrsunfall als Zeuge den Verkehr regeln, wenn die Polizei noch nicht eingetroffen ist und ein Fahrstreifen komplett blockiert ist? (Hauptverkehrszeit -> es staut sich stark)
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider irrt sich Provokant , die Tätigkeiten zur Vermeidung weiterer Gefahren beschränkt sich auf das Sichern der Unfallstelle .Du darfst den Verkehr nicht regeln , das ist Sache der Polizei . Solange die Polizei nicht da ist muß man aber die Unfallstelle sichern , ggf. absperren . Regelt jemand eigenmächtig den Verkehr und es passiert etwas , ist man auch für die Folgen haftbar .
- Bianca KLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, du darfst und musst nur den nachfolgenden Verkehr warnen. Wenn du versuchst, den Verkehr zu regeln und dir passiert was, kann dein Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit entfallen.
- vor 1 Jahrzehnt
Du darfst den Verkehr lediglich warnen....Gem. deutschen Gesetzen ist es einzig und allein der Polizei vorbehalten den Verkehr zu regeln. Regelst du den Verkehr und es passiert etwas, bekommst du die Schuld an der ganzen Sache.....Du darfst nur mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln warnen...Warndreieck, Warnweste, etc.....
Dies wird von mehreren Gesetzten so festgelegt....
Quelle(n): Mein Job - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man kann die herankommenden Autofahrer mit Handzeichen warnen. Auch zu regeln kann man versuchen - da man aber keine Weisungsbefugnis hat, muss sich nicht jeder daran halten ...:(
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- buschorn63Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Darf man, ich selbst habe den Verkehr an Unfallstellen schon einige male geregelt, aber nur bis die Polizei da war. Dadurch kam der Verkehrsfluss etwas in Gang und der krankenwagen hatte auch eine Moeglichkeit zur Unfallstelle zu gelangen. Andere Verkehrsteilnehmer hatte ich schon aufgefordert , die Unfallstelle zu sichern ! Gruss Helmut cz
- willi eLv 4vor 1 Jahrzehnt
Einige der Beantworter sollten vielleicht mal die StraÃenverkehrsordnung lesen!
Natürlich soll man den Verkehr an der Unfallstelle "geregelt" vorbei leiten!
- ProvokantLv 5vor 1 Jahrzehnt
Aber sicher darfst du das, da es sich in diesem Fall um eine Tätigkeit zur Vermeidung weiterer Gefahren handelt.