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Narsan fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Darf man nach einem Verkehrsunfall...?

Darf man nach einem Verkehrsunfall als Zeuge den Verkehr regeln, wenn die Polizei noch nicht eingetroffen ist und ein Fahrstreifen komplett blockiert ist? (Hauptverkehrszeit -> es staut sich stark)

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider irrt sich Provokant , die Tätigkeiten zur Vermeidung weiterer Gefahren beschränkt sich auf das Sichern der Unfallstelle .Du darfst den Verkehr nicht regeln , das ist Sache der Polizei . Solange die Polizei nicht da ist muß man aber die Unfallstelle sichern , ggf. absperren . Regelt jemand eigenmächtig den Verkehr und es passiert etwas , ist man auch für die Folgen haftbar .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, du darfst und musst nur den nachfolgenden Verkehr warnen. Wenn du versuchst, den Verkehr zu regeln und dir passiert was, kann dein Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit entfallen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst den Verkehr lediglich warnen....Gem. deutschen Gesetzen ist es einzig und allein der Polizei vorbehalten den Verkehr zu regeln. Regelst du den Verkehr und es passiert etwas, bekommst du die Schuld an der ganzen Sache.....Du darfst nur mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln warnen...Warndreieck, Warnweste, etc.....

    Dies wird von mehreren Gesetzten so festgelegt....

    Quelle(n): Mein Job
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann die herankommenden Autofahrer mit Handzeichen warnen. Auch zu regeln kann man versuchen - da man aber keine Weisungsbefugnis hat, muss sich nicht jeder daran halten ...:(

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Darf man, ich selbst habe den Verkehr an Unfallstellen schon einige male geregelt, aber nur bis die Polizei da war. Dadurch kam der Verkehrsfluss etwas in Gang und der krankenwagen hatte auch eine Moeglichkeit zur Unfallstelle zu gelangen. Andere Verkehrsteilnehmer hatte ich schon aufgefordert , die Unfallstelle zu sichern ! Gruss Helmut cz

  • Knolli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur in Uniform

  • vor 1 Jahrzehnt

    solange du weder dich noch andere dadurch in gefahr bringst...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einige der Beantworter sollten vielleicht mal die Straßenverkehrsordnung lesen!

    Natürlich soll man den Verkehr an der Unfallstelle "geregelt" vorbei leiten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aber sicher darfst du das, da es sich in diesem Fall um eine Tätigkeit zur Vermeidung weiterer Gefahren handelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, wenn man die polizei schon gerufen hat.

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