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Mache ich mich strafbar, wenn ich das Restaurant ohne zu bezahlen verlasse?
Ich habe die Bedienung mehrmals aufgefordert, mir die Rechnung zu bringen - und wurde ingnoriert.
Muss ich denn auf den Knien um die Bezahlung bitten?
35 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich würde es drauf ankommen lassen, mich anziehen, dem Ausgang zustreben und abwarten. Da tut sich bestimmt etwas. Auf den Knien darum bitten, dass einem jemand das Geld abnimmt, das wär`s ja noch. Servicewüste Deutschland!
- mondhase448Lv 4vor 1 Jahrzehnt
wenn du die rechnung nach mehrmaligem "auffordern" nicht bekommst und du deutlich gemacht hast, dass du die rechnung möchtest um zu bezahlen und die bedienung die bemerkt hat, aber ignoriert, kannst du einfach gehen und brauchst nicht bezahlen.
denn so ein verhalten kann auch als einverständnis gesehen werden, dass du nicht zahlen brauchst.
aber immer beachten: es sollte mehrmals danach gefragt werden und sicher gestellt sein, dass die bedienung dich auch bemerkt hat. sonst wäre es diebstahl
falls das mal passieren sollte, steh auf, geh zum kücheneingang oder zum empfang und beschwere dich.
natürlich ist es schön, nicht zahlen zu müssen :) aber ehrlich währt am längsten
~ mfg ~ (^_^) ~
Quelle(n): hab ich mal in einer info sendung zu rechten und pflichten im alltäglichen leben gesehen - TolulaLv 4vor 1 Jahrzehnt
An die erste Antworterin: Es stimmt nicht. Das steht nichtmal im Gesetzbuch und gibt es in Deutschland nicht. Ein brillanter Beispielfall für das altbekannte Rechtsirrtum.
An den zweiten Antworter absolut korrekt !!!
Zechprellrei gibt es in Deutschland nicht. Zur Not hättest du ihr auch sagen können, dass sie dir die Rechnung hätten zuschicken sollen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Naja, würde sagen eher nicht. Insofern du deine Adresse hinterlassen hast. Denn genau genommen haste nur einen Vertrag abgeschlossen... also dich zu etwas verpflichtet.
Erfüllt haste deine Verpflichtung aber noch nicht. Das musst du nachholen.
So schnell wie möglich.
LG
Im Übrigen ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit, keine Straftat meine Lieben.
Also, für die Juristen unter euch:
Hier gilt das Abstraktionsprinzip!
@ascalon
bitte seh dir noch mal den §263StGB an:
Def. Betrug:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch VORSPIEGELUNG falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
@ascalon
oh, ich seh grad, das war nur allgemein gemeint oder?
Sorry, hab das oft überlesen...
Hier kann man nicht von einer Vorspiegelung oder von der Erregung eines Irrtums reden. Der Gast hat seinen Zahlungswillen deutlich verkündet.
Der Straftatbestand liegt nicht vor.
Natürlich liegt er aber in vielen Fällen vor, aber nicht hier!!!
Eine Absicht lässt sich hier auch nicht erkennen... Wie kommst du nur auf Betrug? Wichtig ist hier nur, dass die Zahlung noch geleistet wird!
Auch bei Diebstahl wird eine rechtswidrige Absicht vorausgesetzt...
Betrug wäre da schon wahrscheinlicher bei nicht bezahlen eines Essens in einem Restaurant, weil man mit der Absicht rein geht nicht zu zahlen, den Kellnern aber die ganze Zeit vorspiegelt, auch zahlen zu wollen und zu können!
Trifft hier aber wie gesagt nicht zu.
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- Carl CoxLv 5vor 1 Jahrzehnt
leg doch einfach nen schein hin oder wirf nen aschenbecher.ach ne geht ja garnet mehr-nimm ne gabel
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ach Quatsch ,mach das nur - kein Problem überhaupt
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
nein, Du machst Dich nicht strafbar. Du darfst gehen, wenn Du Deine Adresse hinterlässt. Es gibt aber keine Wartefrist! Ebenso gibt es keinen Tatbestand der Zechprellerei. Und Betrug ist es nur, wenn Du von vornherein keine Absicht hattest, zu bezahlen.
Die (privatrechtliche) Pflicht, die Verzehrschuld zu begleichen, hast Du natürlich, egal wie lange Du wartest. Wenn Du keine Adresse hinterlässt, kann Dich die Bedienung zur Feststellung der Personalien sogar festhalten oder die Polizei rufen, damit diese die Personalien festhält.
Quelle(n): Lexikon der verbreiteten Rechtsirrtümer - Anonymvor 1 Jahrzehnt
zahl lieber bevor du gehst, sonst kriegst du vielleicht irgendwann einmal ärger dafür. wenn sie sich um dieses geld angezogen fühlen würden würden sie ja dir die rechnung auch wenn es sein muss nach hause bringen, doch warum so wenn man auch anders kann: sie warten und warten und dann boooOOOoooom kriegst du eine rechnung die dir gut stehen wird:P
- mytilenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Gehe zur Theke und verlange die Rechnung.
Beschwere dich über die Ignoranz der Bedienung.
Sage dort, dass du sofort das Restaurant ohne Bezahlung verlässt, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 5 Minuten kommt.
Tu das vor allem vor Zeugen.
Machst du das nicht, wirst du eine Anzeige wegen Zechprellerei bekommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein,es kommt nicht zu einer strafbaren Handlung.
Zechprellerei wird meines Wissens nach auch nur in der Schweiz geahndet.