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Ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag sofort rechtlich bindend???

Ich war heute zu einem Vorstellungsgespräch. Ich wurde angerufen und man hat mir gesagt, dass ich die Stelle bekomme. Ich soll mich entscheiden und sie werden mir einen Arbeitsvertrag zuschicken, den ich schnellstmöglich unterschreiben und zurücksenden soll. Da ich aber noch Hoffnung auf eine Anstellung an einem anderen Ort hege, wo ich bereits zum Vorstellungsgespräch war, weiß ich nicht was ich machen soll.

Kann man mich rechtlich belangen, wenn ich den Arbeitsvertrag unterschreibe und die Arbeit (Beginn am 01.01.08) dann doch nicht antrete, weil ich die andere Stelle bekommen hab?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zuerst ein Tipp: Rufe die zweite Firma an, bedanke ich für das nette Vorstellungsgespräch und sage Ihnen, dass eine andere Firma dir einen Arbeitsvertrag angeboten hat, du aber lieber hier arbeiten möchtest, weil diese Firma toller, schöner, besser, hübscher ist.

    Wenn diese Firma dann wirklich Interesse an dich an, werden die dir auch sehr schnell einen Arbeitsvertrag anbieten.

    Wenn der Arbeitsvertrag von Firma 1 kommt, kannst du ja noch so 1-2 Tage rauszögern, bevor du ihn zurücksendest.

    Rechtlich belangt kannst du nicht, da es ja die Probezeit gibt, wo man innerhalb der nächsten 6 Monaten mit einer Frist von 14 Tage kündigen kann. Alles andere würde dann ja die Probezeit aushebeln.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann Schadensersatz von Dir verlangen.

    Überlege aber mal selber: die sind in der gleichen Situation wie Du. D.h. die können, solange Du den Vertrag nicht unterschrieben hast auch einen anderen einstellen. Also überlege Dir das Risiko!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Supertolle Einstellung !

    Kann der Firma nur wünschen, daß Du nicht unterschreibst, denn auf Mitarbeiter, die ständig einen Fuß in der Tür haben und einen Betrieb höchstens als Zwischenstation sehen und somit auch nur einen reduzierten Einsatz bringen, kann / sollte man verzichten.

    Kannst Du das Wort Vertrag nicht lesen? Es ist ein Rechtsabkommen und beide Parteien sind schadensersatzpflichtig - sogar die mündliche Zusage kann vom Arbeitsgericht schon rechtsverbindlich gesehen werden.

    Finde es eine Superleistung, wenn ich als Arbeitgeber einem Bewerber eine Zusage mache, dann das Glück/Pech habe, eine noch bessere Bewerbung zu erhalten und dann der Person, die sich auf mein Wort verlassen hat so lapidar mitteile, sorry - aber es hat sich noch was besseres ergeben.

    Zum Glück geht es so aber nicht !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Arbeitsamt das spitzkriegt das du die Arbeit nicht angetreten hast wirst du deines Lebens nicht mehr froh.Wenn bei dem anderen Job was dazwischenkommt dann gute Nacht.

    Ich würde mir g a n z g e n a u überlegen was ich mache. die Folgen können der Hammer sein im Extremfall..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitsvertrag ist in dem Augenblick verbindlich, in dem er von beiden Partnern unterzeichnet ist. Es geht dabei schließlich nicht um ein Haustürgeschäft mit 14 Tagen Widerrufsrecht.

    Du wirst sogar jetzt schon einen schlechten Eindruck hinterlassen, falls du den Vertrag nicht unterschreibst. Ein Bekannter von mir hat, als er den Vertrag zu Hause hatte, mitgeteilt, dass er sich doch für eine andere Stelle entshieden hat. Im wurde darauf hin sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er einen weiteren Versuch einer Bewerbung in Zukunft gar nicht erst machen braucht, da unzuverlässige Vertragspartner nicht geschätzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Können schon aber dies wird in der Regel nicht gemacht. Wenn der Arbeitsvertrag allerdings schon einen Passus beinhaltet, wo auf diese Eventualität hingewiesen wird, wäre ich vorsichtig. Unabhängig davon ist es für den Arbeitgeber, der deinen Unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen hat eine sehr bescheidene Situation, schließlich würden andere Bewerber deinetwegen abgesagt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da du eine Probezeit hast, die für beide Seiten gilt, dürfte das rechtlich kein Problem sein.

    Aber natürlich ist das nicht die feine Art.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Ich schlage vor, Du wartest mit dem Unterschreiben noch ein bischen, hauptsache, Du hast das Ding erstmal zu Hause. Sollte sich zwischenzeitlich der andere Job erledigen, hast Du den in der Tasche. Kriegste den anderen Job, kannst Du das Unternehmen informieren, dass Du Dich leider anders entschieden hast, ohne das Dir dadurch Nachteile entstehen.

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