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Gewerbe anmelden?Steuern zahlen??

Hi, wievielen Kunden darf ich in der Woche die Nägel machen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen???

Meine Firma wo ich zusätzlich freiberuflich arbeite hat nächste Woche eine Lohn-Steuerprüfung! Da ich zur Zeit nur von denen Geld bekomme und ich einigen Leuten noch die Nägel mache , hab ich angst das die mir Betrug oder so zur Last legen!!?!?!

Gibt es irgendwo Links, wo man nachlesen kann ,welche Steuerfreigrenze es dafür gibt???

Update:

Ich habe ca. 15 Kunden und da ich Benzin und Material kaufen bleibt nicht gerade viel übrig! Es ist eine Art Hobby von mir! Früher habe ich das MIT Gewerbe Hauptberuflich gemacht! Aber dann habe ich wieder im Hotel angefangen und nur noch Freund und alte Stammkunden behalten!

4 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Du auf Dauer angelegt zum Zwecke der Gewinnerzielung tätig bist. Da gibt es keine Mindestgrenzen. Du bist also verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

    Das ist aber kein Problem bei der Lohnsteuerprüfung. Du bist selbständig tätig und solltest Deinem Hauptauftraggeber Rechnungen schreiben. Da Du mehrere Kunden hast bist Du auch nicht scheinselbständig. Insofern interessiert das bei der Lohn(!)steuerprüfung nicht weiter.

    Klar ist, dass Du verpflichtet bist, Deine Einnahmen bei der Steuer anzugeben. Dafür kannst Du auch Deine Kosten gegenrechnen. Wenn bei Deinem Auftraggeber mal eine Gewerbesteuerprüfung durchgeführt würde, müsstest Du damit rechnen, dass eine Kontrollmitteilung geschrieben wird. Dann solltest Du besser Deinen steuerlichen Pflichten nachgekommen sein.

    Also melde Dein Gewerbe an und legalisiere Deine Einnahmen. Die Bearbeitung kostet beim Steuerberater wirklich nicht die Welt. Und Du hast ein gutes Gefühl.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Betrug kann dir niemand vorwerfen! Man kann dir nur vorwerfen, dass du eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit fortlaufend bzw. wiederholt durchführst und dies ist nach den Vorschriften der Gewerbeordnung eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss (Bußgeld). Der Tatsbestand der Steuerhinterziehung ist nur gegeben, wenn du deine Einnahmen nicht erklärt hast (Straftatbestand), wobei das Finanzamt in solchen Bagatellfällen von einer Anzeige in der regel absieht. Hast du allerdings Mwst für deine Leistungen berchnet und nicht abgeführt, dann könnte man dir zusätzlich nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Steuerbetrug vorwerfen.

    Die Steuerfreigrenze bedeutet nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben musst und in dieser deine Einkünfte darlegst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein gewerbe musst du so oder so anmelden, auch als nebengewerbe. kostet 30 euro, geht also noch. die grenze, die du suchst, zur steuerbefreiung, liegt bei 7.660,-- eu pro jahr. also sprich: du darfst 7.660 eu pro jahr als gewinn haben (also alle kosten vorher abziehen, benzin, nagelfeile, kleister, usw.), erst ab diesem betrag musst du einkommenssteuern bezahlen. sind also 638,-- eu pro monat. aber beim gewerbeamt anmelden würd ich das schon.....

  • vor 1 Jahrzehnt

    da du freiberuflich arbeitest, trittst du in der Lohnsteuerabgabe ja nicht auf!

    Auf alle Fälle ist es Schwarzarbeit und somit Betrug!!

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