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Behinderung erwähnen?
Muss oder soll ich in Bewerbungsunterlagen meine Körperbehinderung (Amputation) erwähnen, bevor ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde?
Ich habe Bedenken, dass ich dann von vorneherein nicht eingeladen werde, andererseits würde es vielleicht als unehrlich gewertet werden, wenn ich mein Handicap verschweige?! Wie sollte ich vorgehen?
17 Antworten
- Wickie WLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich mußt Du sie erwähnen, kannst aber auch gleich dazu schreiben, daß sie Dich in der geforderten Arbeitsleistung nicht behindert, wenn das der Fall ist.
Alles andere wäre unehrlich und ein Grund den dann geschlossenen Arbeitsvertrag zu annullieren.
- LumpiLv 5vor 1 Jahrzehnt
erwähne die Amputation, gib kurz an, warum dies gemacht werden musste, schreib, dass die Amputation dich in deiner künftigen Tätigkeit wenig oder nicht behindert.
Solltest du deshalb nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, dann sei froh darüber - unmenschliche Firmen bieten keinen seriösen Arbeitsplatz und wären in diesem Falle für dich kein Gewinn - viel Glück
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke, Du solltest es gleich mit erwähnen aber auch betonen, dass Deiner Meinung nach die Behinderung wenig/keinen Einfluss auf Deine zukünfitge Tätigkeit hätte. Oder in ähnlicher Form. Das ist natürlich eine schwere Hürde, um überhaupt eingeladen zu werden aber den potentiellen Arbeitgeber nicht im Voraus aufzuklären, halte ich für falsch.
- vor 1 Jahrzehnt
Solange deine Behinderung für die Arbeit nicht hinderlich ist finde ich nicht das man das erwähnen muss, warum auch... ich gebe ja auch nicht meine Haarfarbe oder Tatoos in Bewerbugen an
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- vor 1 Jahrzehnt
Vor allem bei gröÃeren Firmen gibt es (neben bzw. im) Betriebsrat einen Schwerbehindertenvertreter. Sobald sich jemand mit Behinderung bewirbt, muss dieser Schwerbehindertenvertreter über das ganze Verfahren informiert werden um sicherzustellen, dass die Behinderung eben keinen Ablehnungsgrund darstellt.
Im Ãbrigen stellen viele Firmen bevorzugt Schwerbehinderte ein, da sie somit die Schwerbehindertenabgabe senken können.
T.
- angelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Gesetzlich vorgeschrieben ist es das du eine Behinderung schon in der Bewerbung erwähnen muÃt wenn auf einem Schwerbehindertenausweis 50% Grad der Behinderung draufsteht.Wenn es weniger ist muÃt du es nicht angeben,wenn du in der Lage bist die gestellten Anforderungen eines Job zu erfüllen.
LG der Teufel persönlich
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer solche einschneidenden Merkmale verschweigt, der kann sich die Vorstellung gleich ersparen.
- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich würde dir raten es zu erwähnen!!! Ansonsten könnte es passieren , das du die fristlose Kündigung später bekommst, wenn dein Arbeitgeber das heraus findet!!! Und so was steht dann auch im Arbeitszeugnis drin !! Das macht sich dann nicht so gut!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn bei dem Job nicht behindert, würd ich es nicht sagen.
Und in einem Gespräch kannst du dann ehrlich sagen warum!!
Dann hast du wenigstens den Bonus des persönlichen Eindrucks auch ausgeschöpft.