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Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Ich habe einen 400€ Job und arbeite laut Vertrag 66,5 Stunden im Monat, jetzt soll ich im Dezember 127 Stunden arbeiten. Ich frage mich ob das zulässig ist.

Update:

Ich bekomme Übertunden nicht bezahlt, es gibt kein Weihnachtsgeld (bin ja keine Vollzeitkraft) und ja ich mache jeden Monat im Schnitt 20 Überstunden,. Ein anderer Arbeitsvertrag ist nicht möglich, das Unternehmen möchte doch gerne die Ausgaben für Arbeitnehmer so gering wie möglich halten.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mal wieder so ein „schlauer“ Arbeitgeber, der aus einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis einen Minijob machen will.

    Deine monatlich zu erbringende Arbeitsleistung beläuft sich auf 66,5 Stunden je ~6,00 €/Stunden = 400,00 €. Damit ist die Jahresentgeltsgrenze von 4.800,00 € (400,00 € * 12) für den Minijob erreicht. Diese Entgeltsgrenze kann zwar überschritten werden, wenn dies auf unvorhersehbare Überstunden zurückzuführen ist (unerwartete Vertretung im Krankheitsfall). Dies darf dann aber auch nur 2mal im Jahr passieren. Bei deinem Arbeitgeber scheint das jedoch ein Dauerzustand zu sein.

    Die Überstunden an sich sind zwar zulässig, nur wird damit aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dies kann auch nicht durch die Führung eines Arbeitszeitkontos umgangen werden, da es bei dem Minijob NICHT darauf ankommt, wie viel tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern auf welche erbrachte Leistung grundsätzlich ein Zahlungsanspruch besteht. Da hier die Obergrenze schon erreicht ist, besteht überhaupt kein Spielraum mehr, um zwischen Minijob / „normaler“ Job zu wählen.

    Schon durch die regelmäßigen monatlichen 20 Überstunden wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

    Und: Hinsichtlich Weihnachtsgeldanspruch hat fremenprinzessin schon richtig erwähnt, auch Minijobber haben Anspruch auf Weihnachtsgeld (und Urlaubsgeld, und bezahlten Urlaub, und Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen einer Krankheit und und und). Es gibt arbeitsrechtlich (Rechten und Pflichten Arbeitgeber zu Arbeitnehmer) keinen Unterschied zu einem „normalen“ Arbeitnehmer. Der Unterschied ergibt sich nur im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

    Das Problem ist halt „nur“, dies einem Arbeitgeber zu erklären, der sich anscheinend ja seiner Handlungen bewusst ist und dabei gleichzeitig seinen Arbeitsplatz zu behalten.

    Quelle(n): Zum Nachlesen bzgl. Arbeitszeitkonto und Minijob http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Download...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch eine 400,--Euro-Kraft hat die gleichen Ansprüche wie ein Vollzeitarbeitnehmer, also falls Weihnachtsgeld gezahlt wird, hast Du auch anteilig Anspruch darauf.

    Mit den Überstunden geht gar nicht. Das solltest Du regeln. Auszahlen?? kommst Du aber über die 400 Euro und somit wirst Du voll sozialversicherungspflichtig.

    Abfeiern? Dann kannst Du im nächsten Jahr ein paar Monate zuhause bleiben.

    Zulässig ist das mit den Überstunden nicht. Du hast einen Vertrag für einen Leistung (66,5 Std) die du mit 400 Euro vergütet bekommst. Da musst Du und aber auch dein Chef sich dran halten!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur im Dezember, oder auf Dauer? Kann ja sein dass es eine Extragratifikation gibt, denn wenn man die doppelte Zeit arbeiten muss, dann sollte auch sich die Bezahlung verdoppeln.

    Glaube kaum dass das rechtens ist. Das wäre eine Halbierung des Stundenlohnes, und das geht nicht, das ist sogar gesetzlich verboten.

    Gruß

    Franky

  • gcp
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Werden die Überstunden in Freizeit abgegolten oder musst du gratis schuften ? Du solltest dich nichts so ausbeuten lassen. In jedem Falle müssen Überstunden abgegolten werden !

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist , länger als 10Std an einem Tag zu arbeitẹn. Da muss eine Pause her. Überstunden werden entweder ausbezahlt oder als Gleitzeit zu nehmen. Aber das ist alles nur Theorie! Gehandelt wird immer ganz anders, und das ist für mich schlicht "Sklaverei"!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh mal zu deinem Berufsberater beim Arbeitsamt. Dort bist du ja sicher noch gemeldet. Erklär ihm mal deine Situation. Der wird dir dann erklären, dass das Menschenverachtend ist. Bewerb dich weiterhin bei anderen Firmen. Such dir auf jeden Fall was anderes.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du das willst ja überschüssiges geld wird einfach in monaten gezahlt(folge monaten) wo du weniger stunden machst.oder frag nach nem teilzeit vertrag ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mache Überstunden bis zum Karoshi. Je mehr Überstunden du machst, desto weniger werden sie vergütet!

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