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Suche nach einer Möglichkeit...........?
die Abgabe von 12,5 % an die gesetzl. Krankenkasse der mir am 01.12.07 auszuzahlenden Lebensversicherung zu umgehen, da ich das für eine schlichtweg Sauerei halte. Vielleicht hat jemand eine legale Idee?!
@ Heidemarie W, danke aber ich habe Kinder und Enkel!
@ John D, danke den habe ich gefragt, er sagte mir es laufen Musterprozesse ohne Aussicht auf Erfolg!
@ dwgaf, danke, aber der Vertrag lief 21 Jahre und ist jetzt fällig. Das von der Regierung beschlossene Gesetz zur Abführung der Krankenkassenbeiträge wurde 2003 beschlossen hatte also bei Abschluss keine Ahnung. Ich finde es Wegelagereiund infam sich auch noch an Altersversorgungen zu bereichern!
@Bläckyma, doch, WWK, aber das spielt keine Rolle, ich war selbstständig, und nachdem unser Clown und Maurermeister Blüm gesagt hat, ich zitire: die Renten sind sicher, und ich ihm, da er für mich eine Witzfigur war nicht vertraut habe, habe ich mich eben auf diese Weise versucht abzusichern, mit dem Erfolg, dass ich heute wie schon erwähnt mit 12,5 % zur Abgabe gezwungen werde, und ich wiederhole mich, Abzocke und Wegelagerei!!!!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Frag deine Lebensversicherungsgesellschaft bzw. deinen zuständigen Vertreter - wenn es jemand weiss, dann die; sie haben schliesslich dauernd mit der Frage zu tun.
- vor 1 Jahrzehnt
Es darf kein Krankenkassenbeitrag erhoben werden.
Ein Gericht hat vor kurzem wie folgt entschieden:
Ein Steuerpflichtiger hat ein groÃes Vermögen geerbt. Daraufhin wollte die Krankenkasse, dass seine Beiträge ab sofort von der Höchstbeitragsbemessungsgrenze genommen werden. Das Gericht hat aber entschieden, dass die Krankenkasse keine Beiträge auf das Vermögen erheben darf.
Ich denke, du meinst mit den 12,5% nicht die Krankenkasse, sondern die Zinsabschlagsteuer. Wenn du keinen Freistellungsauftrag (gesamt 801 € bei allen Banken möglich) bei der Lebensversicherungsgesellschaft abgibst, müssen sie von den Zinsen 30% an das Finanzamt abführen. Die Zinsabschlagsteuer kannst du aber über die Einkommensteuerveranlagung zurückholen - die Zinsen werden dann mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
- BläckymausLv 5vor 1 Jahrzehnt
Man braucht doch bei Auszahlung einer Lebensversicherung keine Krankenkassen-Beiträge bezahlen.
Ich habe bei meiner keinerlei Abzüge gehabt.
Was ist das für eine Versicherung?
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Leider vollkommen zwecklos.
Die Versicherungsgesellschaft wird bei der Auszahlung bereits abzuführende Abgaben an wen auch immer einbehalten und dorthin abführen.
Aber KV-Beiträge?
Die werden doch nur bei monatlichen, bzw. regelmäÃig wiederkehrenden Auszahlungen fällig? Auf Einmalauszahlungen wird doch meines Wissens keine KV-Beiträge erhoben ...?
Kann es sein, dass du den Vertrag erst nach dem 01.01.2005 abgeschlossen hast, bzw. einen älteren Vertrag nach diesem Zeitpunkt abgeändert hast?
Dann könnte es sich um die Zinsertragsteuer handeln.
Die kannst du umgehen, indem du das Kapital als Einmalbeitrag z.B. in einen Dachfond mit Entnahmerecht (meist nach etwa 4 Jahren) einzahlst.
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