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Ab wann bekomme ich Steuerklasse 2 ??????
Ich bin nun fast getrennt seit einem Jahr,habe von meinem Mann 2 Kinder und einen Sohn aus der ersten Ehe . Der große Sohn ist mittlerweile Halbwaise. Nun stell ich mir die Frage ob ich tatsächlich so viel Steuern zahle wie jemand der allein lebt.
5 Antworten
- D@ggiLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Von alleine geht das natürlich nicht!
Du musst Deine Lohnsteuerkarte anfordern und mit dieser zum Amt,dort wird die Steuerklasse geändert.
- LiliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst Deine Steuerkarte zum 1.1. des Jahres auf 2 ändern lassen, das auf das Jahr folgt, in dem Du Dich getrennt hast. Sprich, wenn Du Dich am 1. Mai 2007 von Deinem Mann getrennt hast, kannst Du am 1.1.2008 zu Deiner Meldestelle/Gemeinde gehen und die Steuerklasse ändern lassen. Du kannst dann 2 Kinderfreibeträge eintragen lassen (jeweils 0,5 für Deine ehelichen Kinder und 1 für Dein Kind, das Du alleine hast).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Fast getrennt seit einem Jahr - das verstehe ich jetzt nicht so richtig.
Die Steuerklasse ist für Alleinstehende mit Kind.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
hier ein Auszug aus dem EStG § 39 Abs. 3 Satz 5
Treten bei einem Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, die Voraussetzungen für eine ihm günstigere Steuerklasse oder höhere Zahl der Kinderfreibeträge ein, so kann der Arbeitnehmer bis zum 30. November bei der Gemeinde, in den Fällen des Absatzes 3a beim Finanzamt die Ãnderung der Eintragung beantragen. Die Ãnderung ist mit Wirkung von dem Tage an vorzunehmen, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Ãnderung vorlagen.
Zu deiner Frage:
Bei der Steuerklasse II gibt es einen Bonus: 1308 Euro pro Jahr in Form von einem : Entlastungsbetrag für Alleinerziehende... Diesen kannst du dann beantragen, wenn du mit deinen Kindern alleine lebst.
Liegen die Voraussetzungen nicht für alle Monate vor, ist pro Monat 109,00 anzusetzen.
weitere Möglichkeiten:
Jedem Elterteil stehen 1824,00 Kinderfreibetrag sowie 1080,00 Euro Bedarfsfreibetrag zu.
Dann hast du die Möglichkeit, diese Freibeträge auf dich übertragen zu lassen.
Den Kinderfreibetrag in Höhe von 1824,00 Euro, wenn dein Mann nicht mindestens 75% Unterhalt leistet oder verstorben ist oder im Ausland lebt.
Den Bedarfsfreibetrag in Höhe von 1080,00 Euro, wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war.
Wichtig: Hier sollte immer erst eine Berechnung durchgeführt werden, ob sich diese Freibeträge steuerlich auswirken. Denn mit der Steuererklärung wird dann geprüft, ob die Freibeträge oder das Kindergeld günstiger ist. Das Kindergeld ist also erst mal als Vorauszahlung zu sehen.
In einzelnen Steuerfällen kann die Ãbertragung des Kinderfreibetrags steuerlich ungünstiger sein, wenn gleichzeitig der Bedarfsfreibetrag in voller Höhe beantragt werden kann.
Und: dem Vater werden dann die Freibeträge genommen, weil sie eben nur einer nutzen kann.
Ich würde mich zusätzlich auf jeden Fall bei der Familienkasse erkundigen, ob nicht eventuell Kinderzuschäge zum Kindergeld in Frage kommen. Diese wurden zum 1. Januar 2005 mit Hartz IV eingeführt.
Quelle(n): Beruf - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Geh am besten zur Stadt und lass dich beraten oder gleich eine neue Lohnsteuerklasse geben.