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Wie erlangt man eine deutsch-amerikanische Staatsangehörigkeit?

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie man eine Doppelstaatsangehörigkeit bekommt wenn z.B. der Vater amerikanisch und die Mutter deutsch ist?

Eltern waren nicht verheiratet, aber das Kind hat eine amerikanische Sozialversicherungsnummer...

Lg

2 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Doppelstaatsangehoerigkeit ist nur bis zum 18. Lebensjahr in Deutschland moeglich. Danach muss man waehlen, welche Staatsangehoerigkeit man moechte, Und damit hat sich's. Entweder oder.

    Schoene gruesse aus St. Louis/Missouri

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einigen Ländern erwirbt man die Staats-

    angehörigkeit des Landes, in dem man

    geboren wurde.

    Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsange-

    hörigkeit hat, dann erwribt das Kind gleich-

    zeitig diese.

    Ob es eine Auswirkung auf die 2. Staatsbür-

    gerschaft hat, wenn man in Deutschland

    erklärt, man verzichte auf sie, ist es fraglich,

    welche Auswirkungen das auf die Rechts-

    lage in dem Land hat, in welchem die 2.

    Staatsbürgetrschaft besteht. (Dort

    gilt diese vielleicht als die "1." oder

    "alleinige".).

    "...Kinder mit einem deutschen und einem auslän-

    dischen Elternteil oder einem oder beiden Eltern-

    teilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhal-

    ten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem

    Abstammungsprinzip die Staatsangehörig-

    keiten beider Eltern...."

    Siehe:

    http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/...

    "...Deutsche Staatsangehörige verlieren

    nicht mehr automatisch ihre deutsche Staats-

    angehörigkeit, wenn sie dei Staatsangehörig-

    keit eines anderen Mitgliedstaates der EU,

    der Schweiz oder eines Staates erwerben,

    mit dem die Bundesrepublik Deutschland

    einen entsprechenden völkerrechtlichen

    Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlos-

    sen hat.*..."

    Wenn das Kind in den USA geboren wurde

    (was auf Grund der Sozialversicherungs-

    nummer vermutet werden kann), hat es wohl

    sowieso die US-Staatsbürgerschaft.

    "...Die europäische Praxis des ius sanguinis

    unterscheidet sich in dieser Hinsicht von jener in

    den USA, wo alle im Inland geborenen Kinder -

    also selbst Kinder von illegalen Migranten und

    Touristen – die amerikanische Staatsangehö-

    rigkeit erwerben....".

    http://www.iue.it/SPS/People/Faculty/CurrentProfes...

    Wenn also - wie hier - die Mutter die deutsche

    Staatsbürgerschaft besitzt, dann dürfte das

    Kind also sie ebenfalls haben.

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