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Wie erlangt man eine deutsch-amerikanische Staatsangehörigkeit?
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie man eine Doppelstaatsangehörigkeit bekommt wenn z.B. der Vater amerikanisch und die Mutter deutsch ist?
Eltern waren nicht verheiratet, aber das Kind hat eine amerikanische Sozialversicherungsnummer...
Lg
2 Antworten
- aeneasLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Doppelstaatsangehoerigkeit ist nur bis zum 18. Lebensjahr in Deutschland moeglich. Danach muss man waehlen, welche Staatsangehoerigkeit man moechte, Und damit hat sich's. Entweder oder.
Schoene gruesse aus St. Louis/Missouri
- CassandraLv 7vor 1 Jahrzehnt
In einigen Ländern erwirbt man die Staats-
angehörigkeit des Landes, in dem man
geboren wurde.
Wenn ein Elternteil die deutsche Staatsange-
hörigkeit hat, dann erwribt das Kind gleich-
zeitig diese.
Ob es eine Auswirkung auf die 2. Staatsbür-
gerschaft hat, wenn man in Deutschland
erklärt, man verzichte auf sie, ist es fraglich,
welche Auswirkungen das auf die Rechts-
lage in dem Land hat, in welchem die 2.
Staatsbürgetrschaft besteht. (Dort
gilt diese vielleicht als die "1." oder
"alleinige".).
"...Kinder mit einem deutschen und einem auslän-
dischen Elternteil oder einem oder beiden Eltern-
teilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhal-
ten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem
Abstammungsprinzip die Staatsangehörig-
keiten beider Eltern...."
Siehe:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/...
"...Deutsche Staatsangehörige verlieren
nicht mehr automatisch ihre deutsche Staats-
angehörigkeit, wenn sie dei Staatsangehörig-
keit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
der Schweiz oder eines Staates erwerben,
mit dem die Bundesrepublik Deutschland
einen entsprechenden völkerrechtlichen
Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG abgeschlos-
sen hat.*..."
Wenn das Kind in den USA geboren wurde
(was auf Grund der Sozialversicherungs-
nummer vermutet werden kann), hat es wohl
sowieso die US-Staatsbürgerschaft.
"...Die europäische Praxis des ius sanguinis
unterscheidet sich in dieser Hinsicht von jener in
den USA, wo alle im Inland geborenen Kinder -
also selbst Kinder von illegalen Migranten und
Touristen – die amerikanische Staatsangehö-
rigkeit erwerben....".
http://www.iue.it/SPS/People/Faculty/CurrentProfes...
Wenn also - wie hier - die Mutter die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt, dann dürfte das
Kind also sie ebenfalls haben.