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Arbeitgeber weigert sich mir ein Zeugnis auszustellen. Was nun?
Ich habe drei Monate in einem Unternehmen gearbeitet und von mir aus gekündigt. Darüber war der Arbeitgeber, der mich jedoch nur belogen und verarscht hat, sich total geärgert. Im Gespräch, nachdem ich meine Kündigung abgegeben habe, hat man mich sogar überreden wollen, die Kündigung zu vernichten, sodass der Arbeitgeber mir kündigen kann. Verkauft wurde mir das dann als sozial, da ich dann sofort Anspruch auf ALG hätte; ich habe das abgelehnt, weil ICH von mir aus kündigen wollte. Ich beziehe keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt, da ich noch von Ersparnissen leben kann. Der Arbeitgeber weigert sich jedoch mir ein Zeugnis und auch eine Tätigkeitsbescheinigung auszustellen. Von anderen Kollegen, die entweder selbst gekündigt haben oder entlassen wurden, weiss ich, dass sie auch kein Zeugnis erhalten haben, obwohl sie länger als ich dort gearbeitet haben. Wie handhabe ich das nun in meiner Bewerbungsmappe? Es fehlt ja ein Nachweis.
@Conny N: Klar, bin ich arbeitslos gemeldet; beziehe nur keine Leistungen. Bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und habe eine kleine private Rentenversicherung, die ich mtl. zahle.
Natürlich suche ich mir sehr intensiv einen neuen Job. Dieser o.g. Arbeitgeber hat mich für einen Hungerlohn ausgenutzt ohne Ende; ich habe dort Fachübersetzungen geleistet obwohl ich dafür nicht eingestellt wurde. Im Kündigungsgespräch hat man mir mündlich zugesagt, ich sei eine sehr sehr wertvolle Mitarbeiterin und man würde mich nur ungern gehen lassen; ein super Zeugnis ist mir sicher! Nun weigert man sich -nach mehrmaliger, höflicher Nachfrage, mir ein Zeugnis auszustellen. Das ich kein qualifiziertes Zeugnis erhalten werde (da ich nur 3 Monate da war), davon habe ich mich bereits verabschiedet aber ein kleiner Tätigkeitsnachweis wäre doch mehr als fair.
18 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das kenne ich auch . Mein Tipp Vereinbar einen Termin mit dem Arbeitsgericht. Die schreiben den Arbeitgeber an oder evtl verklagen die Ihn.
Um Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten , hätte er dir kündigen sollen. Wie du schreibst hat er euch verarscht.
Anstatt zu kündigen wäre es sinnvoller gewesen , sich krankschreiben zu lassen. Dann hätte er 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten müssen.
Irgendwann hätte er dir dann schon gekündigt.
Einen Anwalt würde ich dir nicht empfehlen, da er Geld kostet.
Dann wird er per Gericht gezwungen ein Zeugnis auszustellen.
mfg
Detail hinzugefügt 11.15 Uhr
Deine Frage ist für viele User auch anhand der guten Antworten äusserst hilfreich . Drum kriegst du einen Stern von mir.
- morgaine_112Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Gemäß § 109 GewO ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet. Dieser Anspruch des Arbeitnehmers kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__109.html
Soweit der Gang zum Arbeitsgericht notwendig ist, ist zu beachten, dass hier in 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
Quelle(n): Zeugnis allgemein http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Ha... - wunschboxLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn er sich weigert bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht. Bei so jemanden kommt man mit Reden meist leider nicht weiter.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Gehe bitte zum Arbeitsgericht und klage dein Zeugnis ein.
Er ist verpflichtet dir dein Zeugnis aus zu stellen.
Wir hatten den Fall gerade bei einem Freund/ Frisörsalon.
Er hat sich dann sein Zeugnis vorgeschrieben und die Assistentin der GF hat es so geschrieben.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rechtsanwalt ist teuer !
Das Problem hatte ich auch schon einmal.
Am besten Du gehst direkt zum Arbeitsgericht
und klagst auf Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
- vor 1 Jahrzehnt
Auf zum arbeitsgericht..dann darf dir dein ex chef ein zeugniss ausstellen und die kosten für das gericht übernehmen. Aja..und wenn dir das zeugniss nicht gefällt..verlang ein neues..solange bis es endlich passt. der ex arbeitgeber ist dazu verpflichtet und darf kein negatives zeugniss ausstellen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich kann dir nur das gleiche sagen wie alle anderen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein Zeugniss auszustellen. Weigert er sich, kann man dies vorm Arbeitsgericht einklagen. Da du allerdings nur drei Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, kann er wenn dem so ist, nur ein einfaches Zeugniss ausstellen, da er über deine Arbeitsweise nach drei Monaten (Probezeit?) keine wirkliche Aussage treffen kann. Aber ein Zeugniss muss er dir ausstellen. Auch wenn du nur die Probezeit dort gewesen bist. Drück dir die Daumen, dass du bald nen Job wieder findest mit nem besseren Chef. :)
- vor 1 Jahrzehnt
das kannst du einklagen. Es gehört zu den Pflichten eine AG Zeugnisse und Nachweise auszfüllen und zu führen. Wenn er sowie nicht zuverlässig ist, würde ich mich auf nichts einlassen. Klage beim Arbeitsgericht, geht auch ohne Anwalt und Kosten, dort ist jemand der dir bei der Formulierung behilflich ist.
viel Glück Sabine
- vor 1 Jahrzehnt
Er ist verpflichtet, Dir ein einfaches Zeugnis, aber kein qualifiziertes, auszustellen. Es ist egal, ob Du, oder Dein Arbeitgeber gekündigt hat. Ein Nachweis MUSS Dir ausgestellt werden.