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Resturlaub: Übertragung auf komplettes Kalenderjahr wegen Probezeit?

Üblicherweise verfällt nicht genommener Urlaub nach dem 31. März des Folgesjahres.

1. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass durch die Urlaubssperre wegen der sechsmonatigen Probezeit der Resturlaub auf das komplette Folgejahr übertragen werden kann? Ich finde nichts Stichhaltiges im Netz.

2. sind mündliche Zusagen im Streitfall beweistauglich?

Update:

der konkrete Fall:

sie tritt Jan. 06 in das Unternehmen ein, kann bis 31.12. nur 15 tage Urlaub nehmen.Restliche 15 werden übetragen in 07.

Urlaubsantritt ist für Mitte März geplant, 3 Tage vorher erleidet sie einen Arbeitsunfall, fällt aus.

Bevor sie zurück kommt, wird ihr gesagt, sie sollte ihren alten Urlaub nehmen. tut sie...

sie kommt also zurück mit dem Glauben, alter Urlaub abgefeiert. 07er noch komplett.

nun sagt HR, dass der alte verfallen sei und ihr im Anschluss an den Krankheitsausfall der 07er Urlaub gewesen sei.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie das mit dem Urlaub ist, weiß ich nicht, aber "mündlich" ist immer schlecht! Lass dir alles mündliche auch schriftlich geben. Damit stehst du auf der sicheren Seite!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit einer schriftlichen Zusage bist du auf der sicheren Seite, besonders wenn das Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten enden sollte, was ich dir natürlich nicht wünsche!

    Erstraunlicherweise gilt das Urlaubsverbot nicht, wenn die Firma zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien macht. Echt cool, wenn die Firma ohnehin nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch erfüllt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Gesetzgeber hat um das Chaos um den Resturlaub zu beenden diese Frist eingefuehrt.

    Grundsaetzlich verfaellt der Urlaub wenn er nicht bis zum 31.03. genommen wird.

    Ausser der Arbeitgeber sagt Dir schriftlich zu, den Jahresurlaub mit ins naechste Jahr zu nehmen.

    zu 2. muendliche Zusagen sind nur relevant wenn Sie beweistauglich sind, also schriftlich bestaetigt werden oder wurden, oder durch Zeugenaussagen belegbar sind..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So viel zeit kann gar nicht vergehen. Denn selbst wenn du in Oktober angefangen hast erhältst du nur eine gewissen Anteil am letztjährigen Urlaub. nach der 6 monatigen Sperrfrist verlierst du also, wenn es ganz hart kommt nur den Urlaubsanspruch von 3 Monaten, aber da sind die Arbeitsgeber meistens kulant.

    Eine rechtliche Handhabe fällt mir im Moment aber auch nicht ein.

    Gruß

    Franky

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ueblicherweise stimmt so nicht, bei uns kann man Urlaub schieben und schieben und schieben! Hatte damals die Situation am ersten des Jahres die Stelle angetreten zu haben, 6 Monate Probezeit und dann noch vollen Jahresurlaub! Schiebe heute noch! Es gibt keine gesetzliche Regelung! In dem Fall solltest du auf die Zusage vertrauen oder auf eine Bestätigung bestehen!

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