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hallo kann mir jemand sagen wie ich meine versicherung loswerde?habe 5 jahresvertrag (3 jahre um)?

will meine versicherung loswerden da sie mir mittlerweile zu teuer geworden ist und auch noch schlechte leistungen hat !es handelt sich um eine rechtsschutz und eine unfallversicherung!!!bitte anständige tipps und kein blödes zeug!

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst versuchen, diesen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Einen Vertrag abzuschliessen, der länger als 24 Monate geht, ohne dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, ist ohnehin nicht ratsam.

    Wird die Kündigung nicht angenommen, hast Du nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge angehoben werden, oder aber, wenn die Versicherung bei einem Schadensfall nicht zahlt.

    Wende Dich jedoch bitte am besten an eine Verbraucherberatungsstelle. Die Mitarbeiter dort kennen sich mit Vertragsrecht sehr gut aus, und werden Dir gegen eine kleine Gebühr sogar mit rechtlich fundierten Kündigungsschreiben weiterhelfen können.

  • Indamo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht passt diese Klausel:

    wenn sich die Prämien erhöhen ohne dass sich die Leistung erhöht, kannst du innerhalb eines Monats den laufenden Vertrag kündigen.

    Genau kannst du es hier nachlesen.

    http://www.comfortplan.de/rechtschutz/rechtschutz-...

    Viel Glück :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    eh tesa toll ,dieses volk besteht halt doch nicht nur aus "d... "!!!!

    halt dich an die antwort von tesa ,da steht das wesentliche.

    PS: eine chance hast du vielleicht red mit deinem vermittler oder makler,vielleicht kann er sich ja für dich stark machen und dich vorzeitig aus dem vertrag" rausboxen":

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ich muss TESA unterstützen,ist ja abenteuerlich,was manche für Tipps geben!

    Es gibt noch eine Möglichkeit,deine restlichen 2 Jahre zu schaffen:

    Sprich mit der Gesellschaft, bzw. Außendienst. Nimm aus dem Rechtsschutz Vertragsbausteine raus, z.B. Privat,-oder Arbeitsrechtsschutz und lass den Rest bis zum Ablauf weiterlaufen,dadurch sparst du dir Beiträge und kannst beispielsweise den Verkehrsrechtsschutz behalten,den ich an deiner Stelle nicht kündigen würde. Für die Unfallversicherung gilt das Gleiche: Schraube ein bisschen die Leistungen runter. Somit hast du in beiden Fällen mit wenig Aufwand Geld gespart und hast trotzdem Versicherungsschutz.Sobald die Laufzeit rum ist,kannst du dir was neues suchen. Vergiss aber nicht zu kündigen...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Vorzeitige Kündigung ist bei einem Vertrag mit Laufzeit von 5 Jahren vorzeitig nicht kündbar es sei denn..

    Es tritt ein Versicherungsfall ein so ist diese von beiden Seiten kündbar (nach dessen Schadensbehebung).

    Sonst leider nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alter Schwede... Was manche hier für einen Müll von sich geben... Von wegen "Mehrjahresverträge" sind sittenwidrig oder die Rechtsschutzversicherung zu benutzen um die Unfallversicherung als Sittenwidrigen Vertrag hinzustellen...

    Das sind ja echte Experten hier ;)

    5 Jahresveträge sind bei Versicherungen gängige Praxis und nicht sittenwidrig. 10 Jahresverträge sind seit 1994 nicht wirklich verboten aber bei Verträgen die mehr als 5 Jahre laufen, hat man grundsätzlich nach dem 5. Jahr jedes Jahr das Kündigungsrecht.

    Damit wäre die Sache Rechtsschutzversicherung vs. Unfallversicherung wohl auch geklärt.

    Du hast nur Sonderkündigungsrechte wenn die Prämie erhöht wird ohne das eine Gegenleistung dafür erfolgt oder bei einem Schaden. Einen Schaden wird man weder bei der Unfall noch bei der Rechtsschutz hinbekommen.

    Des Weiteren könntest du natürlich die Zahlungen einstellen und das ganze aussitzen. Die meisten Unternehmen schicken zwar Mahnungen geben aber nach ner Weil auf und kündigen dich. Das hat aber den Nachteil, das du schwerer eine neue Versicherung bekommst.

    Ergo, bezahl weiter... Eine andere Mölichkeit gibt es nicht, um aus der Sache vernünftig raus zu kommen. Und das nächste mal sollte man sich mal eher überlegen, ob man einen 5 Jahresvertrag abschließt und dann nicht nach 3 Jahren rumjammern...

  • vor 1 Jahrzehnt

    NAch jedem Schaden bist Du berechtigt die Versicherung zu kündigen,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mehrjahresverträge gelten schon seit 1994 als sittenwidrig, wende dich an die Verbraucherzentrale die haben entsprechende Vordrucke, ansonsten kannst du nach einem Schadensfall z.B. in der Rechtsschutz nach vier Wochen kündigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da kommst du nicht raus, außer wenn die Versicherung kulant ist und dich raus lässt. Aber mit Sicherheit wird diese auf den 5 Jahresvertrag bestehen.

    Ich hatte bei der ÖSA auch eine Unfallversicherung und bei der ÖRAG eine Rechtschutzversicherung. Diese habe ich nach 2,5 Jahren wegen Arbeitslosigkeit kündigen wollen, weil ich diese mir wirklich nicht mehr leisten konnte. Aber leider bestanden diese trotzdem auf die vollständigen 5 Jahre.

    Die Versicherungen kennen da kein erbarmen und deshalb musst du wohl auch in den sauren Apfel beissen und die Restzeit durchhalten.

    Aber dafür bist du dann, wie ich auch, um eine Erfahrung reicher.

    Nachtrag:

    Ordentliche Kündigung

    Bei der ordentlichen Kündigung gilt es, verschiedene Fallgestaltungen auseinanderzuhalten:

    * In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht gemäss § 5 Abs.5 PflVG eine Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode

    * Bei Zeitverträgen mit Verlängerungsklauseln (§ 8 Abs.1 VVG) kann i.d.R. mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden (zB. § 9 Abs.1 AHB).

    * Bei Verträgen mit unbestimmter Vertragsdauer gilt § 8 Abs.2 VVG, wonach einzelvertraglich eine Kündigungsfrist zwischen 1 und 3 Monaten vereinbart werden kann. Auch hier wird die Kündigung wirksam mit Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.

    * Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden (§ 8 Abs.3 VVG). Dies gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung, bei denen Sonderregelungen in §§ 165, 178i VVG bestehen.

    Außerordentliche Kündigung

    Sie ist möglich in folgenden Fällen:

    * Im Schadensfall gemäss §§ 96, 158 VVG; § 19 AHB alt ( § 9 Abs.2 Nr.2 neu)

    * Aus wichtigem Grund, d.h. wenn dem jeweiligen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist (VR verweigert völlig grundlos den Versicherungsschutz).

    * Bei Prämienerhöhung ohne Änderung des Versicherungsschutzes (§ 31 VVG). Das Kündigungsrecht muss dann spätestens 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung des VR ausgeübt werden.

    * Bei Veräußerung der versicherten Sache, § 70 Abs.2 VVG, allerdings nur für den Erwerber und innerhalb eines Monats nach dem Erwerb

    * Bei verschuldeter Obliegenheitsverletzung, § 6 Abs.1 S.2 VVG

    Rücktritt

    Das VVG gewährt dem VR ein Rücktrittsrecht beim Erstprämienverzug (§ 38 Abs.1 VVG) sowie bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (§ 20 VVG).

    Anfechtung

    Wird der VR über Gefahrumstände arglistig getäuscht, kann er neben dem Rücktritt auch den Vertrag anfechten, § 22 VVG. Diese Erklärung muss der VR gemäss § 124 BGB binnen Jahresfrist ab sicherer Kenntnis abgeben.

    Vertragsaufhebung

    Einvernehmliche Beendigung ist jederzeit möglich.

    Tod der versicherten Person in der Personenversicherung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mittels deiner Rechtsschutzversicherung drohst du Klage deiner Unfallversicherung auf Sittenwidrigkeit an. Somit liegt ein Versicherungsfall in Puncto der Rechtsschutz vor. Allein die Androhung eines Rechtsstreites wird die Unfallversicherung veranlassen Dich aus dem Vertrag zu lassen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um die selbe Versicherungsgesellschaft handelt. Somit bist du beide Versicherungen mit einem Schlage los!

    Ich bin so 1986 schon vorgegangen - und es klappte.

    Sittenwidriges Verhalten liegt vor, wenn jemand gegen allgemeine Regelungen und gute Sitten verstößt.

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