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Guthaben Konto???

Meine Freundin hatte ein Guthabenkonto bei die Stadtsparkasse , leider ist es gekündgit worden, wo besteht nocht die möglichtkeit ein Guthabenkonto aufzumachen. Sie ist in die Schuffa eingetragen.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn sie nicht grad eine pfändung am laufen hat,hat sie bei der volksbank gute chancen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Sparkasse ist nicht berechtigt ein Guthabnkonto zu kündigen.

    Es sei denn der Sparkasse war es nicht mehr zuzumuten (eventuell Kontopfändung) oder länger wie ein Jahr keine Umsatztätigkeit.

    Guthabenkonten, auch Jedermannkonto genannt, "müssen" zum Beispiel von der:

    - Bayeische Hypo- und Vereinsbank

    - Commerzbank AG

    - Deutsche Bank AG

    - Deutsche Postbank AG

    - Dresdner Bank AG

    - Raiffeisenbanken

    und

    - Sparkassen

    und viele weitere Banken geführt werden.

    Also alle Banken die als Mitglieder dem Zenttralen Kreditausschuss angeschlossen sind.

    Dort gibt es auch eine Beschwerdestelle wenn einem ein Guthabenkonto gekündigt wird oder aber verweigert wird.

    Quelle(n): www.zentraler-kreditausschuss.de www.bankenverband.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Sparkasse bekommt man meistens ein neues Konto, selbst wenn du bei der Sparkasse in einer anderen Filiale Schulden hast.

    Kenne es nur aus sagen und hören, von Freunden und Bekannten.

    Bei Banken ist es schon schwieriger oder gar nicht möglich.

    (Postbank könnte eine Ausnahme sein) wie gesagt könnte.

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    (¸.•´ (¸.•` Die Wahrheit•.¸¸.•

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meines wissens muss jede Bank ein Konto auf Guthabenbasis gewähren. Das ist wenn ich mich richtig erinnere Gesetzlich festgeschrieben.

    Es gibt aber einige Banken, die dieses nicht mitmachen wollen, und daher zu den Kunden sagen, dass dieses nicht Möglich ist wegen der Schufa.

    Die Schufa ist eigendlich nur dafür da, um die Kreditwürdigkeit eines Menschen auf "leichte" Art für die Unternehmen dar zu stellen.

    Also wenn jemand negativ in der Schufa eingetragen ist, hat er Probleme einen Kreidt zu bekommen, aber kein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

    Da muss man dann Hartnäckig bei der Bank sein und darauf bestehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich informiert bin, ist eigentlich jede Bank dazu verpflichtet, ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, die Betonung liegt hier aber leider auf "eigentlich". In meinem Beruf habe ich Fälle dieser Art schon oft mitbekommen. Wenn sich die Bank weigert, hat man die Möglichkeit sich an den Bundesverband deutscher Banken zu wenden und beim Ombudsmann eine Beschwerde einzureichen, das ist kostenlos und der Ombudsmann nimmt dann Kontakt mit der jeweiligen Bank auf. Nicht immer ist dieser Weg erfolgreich, aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn

    * der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.

    * der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind

    * der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet

    * die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird

    * nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält

    * der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

    Die Sparkassen sind in vielen Bundesländern zusätzlich durch Landessparkassen-Gesetze und Verordnungen verpflichtet, jedem Bürger ein Konto auf Guthabenbasis zu gewähren.

    Einzelne Gerichte haben in Streitfällen eine rechtliche Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis bejaht. Nach einem Urteil des Landgerichts Bremen vom Juni 2005 soll sich aus der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA eine Pflicht der angeschlossenen Banken ergeben, allen Kunden auf Wunsch ein so genanntes „Girokonto für Jedermann“ einzurichten. Dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Bremen allerdings aufgehoben.

    Die Ombudsmänner der jeweiligen Bankenverbände helfen bei der Durchsetzung des Anspruchs auf das Jedermann-Konto ohne dass dem Kunden Kosten anfallen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Sparkasse gehört leider zu den wenigen Geldinstituten, die der Regelung, jedem ein Guthabenkonto einzurichten, nicht unterschrieben haben.

    Bei einem anderen Unternehmen gleich nach dem Leiter fragen und offen und ehrlich sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Sparkasse ist sehr wohl berechtigt ein Guthabenkonto zu kündigen. EIn Grund dafür liegt in dem Verstoß gegen die Bedingungen, die vorschreiben das das Konto nur im Haben zu führen ist. Wenn das Konto z. B. durch Lastschriften überzogen war, hat die Sparkasse also das Recht zu kündigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schufa schreibt man so. Sollte man wissen, wenn man da Mitglied ist. Außerdem wird das Problem wohl darin liegen, daß Gläubiger dieses Konto pfänden oder gepfändet haben. Dann ist es auch kein Guthabenkonto mehr, denn es hat ja kein Guthaben und vermutlich auch keine Chance, je wieder eines zu haben. Und dann kostet es der Sparkasse nur Geld, denn die Pfändungen müssen bearbeitet werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kreissparkasse muss jeden nehmen, nur kann es sein, dass Deine Freundin dann lediglich eine Geldkarte der Kreissparkasse bekommt (also keine ec-Karte).

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