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Wer kann mir dabei helfen, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden?

Gibt es eine übersichtliche Anleitung?

Es ist ein kleiner Gebrauchsgegenstand, keine große technische Erfindung, aber sehr praktisch, eher ein Pfennigartikel

Wie geht man am besten vor...?

Update:

Beim Patentamt hab ich schon auf die HP geschaut..., klar...das is aber so unübersichtlich.

7 Antworten

Bewertung
  • hans M
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich habe dir grade eine Mail dazu geschrieben schau mal nach !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hast Du aber Glück, ich habe gerade letzte Woche 2 Geschmacksmuster, ein Gebrauchsmuster und eine Marke angemeldet. Erfolgreich und ohne Patentanwalt. Kannst mich zu Fragen sehr gerne anmailen, da zwar das Deutsche Patent- und Markenamt eine hervorragende Homepage unter www.patentamt.de hat, auf der ALLES erklärt ist und Du sämtliche Formulare findest, die Du benötigst - Du dort auch sehr gut recherchieren kannst - aber bei mir waren viele kleine Dinge zunächst nicht richtig und es ist etwas Zeit drauf gegangen. Wie auch immer, nun weiß ich's und ich gebe Dir gern ein paar nützliche Tipps. Aber wie gesagt, gehe erstmal auf deren Homepage und lies Dich etwas durch.

    Beim Patentamt München anzurufen macht nicht so viel Sinn, da die Mitarbeiter dort zwar sehr sehr nett sind, Dich aber nicht beraten dürfen.

    Viel Erfolg!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ok

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau auf die Seite des Patentamtes. Bei einem Patent kommt es auf die Erfindungshöhe an. Außerdem ist die Anmeldung recht teuer.

    Gebrauchsmuster

    Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent?

    Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, daß technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können. Darüber hinaus ist anzumerken, daß Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten unterschiedlich sind.

    Patente

    Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

    Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind,können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, daß technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können. Darüber hinaus ist anzumerken, daß Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten unterschiedlich sind.

    Der Gebrauchsmusterschutz dauert 3 Jahre. Er kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, daß es angegriffen und gelöscht wird.

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    Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

    Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen. Verwenden Sie hierzu bitte das vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgesehene Antragsformular. beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind sogenannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist, und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

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    Welche Gebühren sind zu entrichten?

    Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden für die Anmeldung, für einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag jeweils Gebühren erhoben. Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 60,- EUR, die Gebühr für die Prüfung 350,- EUR. Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70,- EUR für das dritte Patentjahr bis auf 1940,- EUR für das zwanzigste Patentjahr. Näheres entnehmen Sie bitte dem Kostenmerkblatt.

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    Wie lange dauert das Erteilungsverfahren?

    Das Patentverfahren ist durchschnittlich nach 2 bis 2½ Jahren abgeschlossen, vorausgesetzt, daß der Prüfungsantrag innerhalb der ersten vier Monate nach der Anmeldung gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt wird. In Ausnahmefällen kann das Erteilungsverfahren jedoch wesentlich länger dauern.

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    Muß ein Patentanwalt hinzugezogen werden?

    Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen will, ist jedem selbst überlassen. Wer jedoch keinen Wohnsitz im Inland hat, muß sich bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Anwalt vertreten lassen.

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    Wo kann ich nach Patenten recherchieren?

    In den Auslegehallen des DPMA in München und Berlin sowie in den Patentinformationszentren besteht für jedermann die Möglichkeit, Recherchen nach veröffentlichten Patenten (Anmeldungen werden i.d.R. nach 18 Monaten publiziert) und Gebrauchsmustern durchzuführen.

    Online-Recherchen sind beispielsweise möglich in DEPATISnet.

    Diese Datenbank ist die Online-Version des amtsinternen deutschen Patentinformationssystems DEPATIS und gestattet die Suche in z.Zt. ca. 30 Millionen Patentdokumenten aus aller Welt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau noch mal auf die Website des Deutschen Patentamtes. Die bieten regelmäßig kostenlose Erfinderberatungen an. Da sitzt dann ein Patentanwalt, der Dir ganz unverbindlich sagt, was Du machen könntest und ob sich das überhaupt lohnt. Eine Patentanmeldung, die nicht von einem Patentanwalt ausgearbeitet wurde, bietet meistens nicht genug Schutz, und ist das Geld nicht wert, das sie gekostet hat. Und Deine Erfindung ist dann öffentlich, und Du kannst nichts mehr machen. Also laß Dich beraten, und wenn es sich lohnt ´Deine Erfindung zu schützen, investiere in einen Patentanwalt. Da ist Geiz am falschen Platz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt auf der Homepage des Deutschen Marken- und Patentamts jede Menge Hinweise und Anleitungen zur Registrierung einer Marke und zum Anmelden einer Erfindung.

    Aber wirklich einfach ist das nicht. Da gibts so viele Vorschriften, ich denke da blickt letztlich nur ein Patentanwalt durch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    frag deinen rechtsanwalt oder mach die augen auf. im internet ist alles nachzulesen.

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