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Herr Pess fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung der Bahn-Card: Hab schon von vielen schlechten Erfahrungen gehört Wie kündige ich am Besten?

Hab schon häufig im Internet gelesen, dass die Bahn es den Bahn-Card-Kunden recht schwer macht aus dem Abo rauszukommen. Mit "verschwundenen Kündigung", selbst Einschreiben, die nicht als Beleg gelten sollen, verzögerten Bestätigungen um die Kündigungsfrist zu umgehen etc..

Wer hat ähnlich schlechte Erfahrung (oder eben nicht) und einen Tipp für mich, wie ich am besten bis Ende des Jahres noch kündigen kann?

Update:

Hat jemand die aktuellsten Kontaktdaten?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich stehe gerade vor der Entscheidung, meine BahnCard 25 zu kündigen. Dabei frage ich mich, an welche Adresse soll ich meine Kündigung schicken, an die Adresse, die auf meiner BahnCard aufgedruckt ist oder die in Frankfurt/Main??? Also, suche ich mal auf der offiziellen Homepage der Bahn und tippe "BahnCard kündigen", "BahnCard", "Kündigung" usw. in das Suchfeld ein und tatatata, ich finde nichts, null, niente ... Na gut, also suche ich öffentlich im Internet und finde einige sehr gute Blogs, in denen sich Menschen austauschen, die dasselbe Problem haben. Hier wird diskutiert, ob man per E-Mail kündigen kann, per Brief, per Einschreiben oder wie auch immer. Anscheinend gibt es kein Patentrezept dafür. Aber, ich gebe Dir mal die Blog-Adressen. Vielleicht wirst Du schlauer daraus. Und, überall wird auch darauf verwiesen: Lass' Dich nicht von der Bahn abwimmeln und reagiere sofort, wenn sie Dir eine neue BahnCard zuschicken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach, Du schickst die Kündigung erst per Fax und druckst die Faxbestätigung auf die Rückseite Deiner Kündigung. Diese tütest Du dann ein und sendest Sie per Einschreiben. Einwurf sollte reichen und wer dann noch behauptet die Kündigung ist nicht eigegangen, der erzählt Dir Müll...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe damals per E-Mail gekündigt und eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung verlangt.

    Als die nicht kam habe ich mit Anwalt gedroht und Presse.

    2 Tage später war sie da.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich hab das Geld zurück buchen lassen^^ SIe haben sich nie mehr gemeldet, bis heute^^

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten Einschreiben mit Rückschein, da kann sie sich nicht herusreden!

  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auch sagen, Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Und dann alle danach trotzdem abgebuchten Beträge bei der Bank stornieren lassen. Dafür zahlt die Bahn jedesmal 5 Euro "Strafgebühr", da werden sie schon aufwachen.

  • skessa
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich hab da eigentlich ganz gute Erfahrung gemacht - ich hab nen Tag zu spät gekündigt (also die 6 Wochen nicht eingehalten), und darum dazu geschrieben, dass ich auswander und darum bitte keine Bahncard mehr will.

    Sie kam natürlich trotzdem, und die Rechnung dann auch, aber ich hab angerufen und die Dame da hat mir gesagt das wär schon o.k., ich soll die neue Bahncard einfach rückschicken. Und natürlich nix zahlen.

    So hab ichs gemacht, und bisher ist auch nixmehr gekommen - naja,mal sehn, aber vemutlich bin ich dann eh weg bevor ne Mahnung kommen könnte...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe ein Schreiben (Einschreiben ) geschickt, wo ich erklärte zum Termin gekündigt zu haben und eine Kopie (ist ja kein Problem nachzuschreiben) dessen mit reinlegte. Da stellten die sich stur und ich drohte mit Anwalt und Paragraphen, so kam ich gut raus!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bahncard Service

    60643 Frankfurt

    Tel 01805-340035

    Die Kündigung würde ich als Einschreiben mit Rückschein einsenden und eine Bestätigung der Kündigung fordern.

    Evnetuell einen Zeitraum von 2-3 Wochen als Frist setzen für die Kündigungsbestätigung und dann (auch für sich selbst) schauen, habe ich die Bestätigung erhalten

    Das sollte funktionieren.

    Ich würde meine bahncard automatisch nach Erhalt der Orginalplastikkarte kündigen, dann läuft man auch nicht Gefahr die Frist von 6 Wochen zum Ablauf der Karte zu verpassen.

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