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Palle fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Hartz 4 ALG II Zuschuss bei Heizkostennachzahlung ?

Ich bekomme ALG II und habe gerade eine Heizkostennachzahlung von 300 € erhalten bekomme ich einen Zuschuss vom Amt ??

Update:

ist keine Heizkostenabrechnung sondern die Betriebskostenabrechnung für 2006.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt darauf an, wieviel Dir aufgrund der Personenanzahl/Wohnungsfläche an Zuschuss zusteht und Du im Vorfeld evtl. schon angerechnet oder mit der "Warmmiete" ausgezahlt bekommen hast.

    Geh mit der Abrechnung zur ARGE und frage dort diesbezüglich nach!

    Nachtrag: Da gilt aber sicher das gleiche. Es steht die ja auf die Anzahl der Personen und auf die Größe der Wohnung ein gewisser Satz für die Hezikosten zu (soweit ich das weiß). Wenn die ARGE nun die "Warmmiete" gleich von Deiner Leistung an den Vermieter überweist, wird ja bereits eine Vorauszahlung für die Heizkosten innerhalb der Miete bezahlt. Wenn nun diese Vorauszahlung den DIr zustehenden Zuschuss bereits ausschöpft, wirst Du das evtl. dann keinen Zuschuss mehr bekommen können, weil Dein Anspruch ausgeschöpft ist. Aber evtl. können Sie mit Dir eine Vereinbarung treffen, dass Sie das erstmal komplett übernehmen oder so?!? Oder Du muss bei dem Vermieter nach einer Ratenzahlung fragen. Wenn er kein Unmensch ist und er es finanzell auch "überlebt", wird er da sicher Verständnis haben!

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Betriebskostenabrechnung, also meinst du die Nebenkostenabrechnung.

    Diese bezahlt das Amt, also schnell damit zu Arge, damit zu auch rechtzeitig dein Geld bekommst. Merke dir: Dir stehen 347 Euro/Monat + die Warmmiete zu. Zur Warmmiete gehört auch eine mögliche Nachzahlung.

    @magic: Ich glaube nicht, dass das Stromkosten in der Nebenkostenaberechung drin sind, es ist eigentlich nicht üblich. Kann natürlich bei dir anders sein. Stromkosten werden nicht von der Arge übernommen, allerdings kann die Arge die Kosten als Darlehen übernehmen, wenn du eine Stromsperre bekommen hast und bekommen wirst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beantragen kannst du es ja ,aber viel Hoffnung mach ich dir nicht ,denn du bekommst als Hartz Empfänger eine Heizkosten Pauschale und nicht mehr .leider

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf eine Übernahme der Heizkostennachzahlung bei der zuständigen ARGE zu stellen.

    1.schriftlich(Abgabe schriftl.bestätigen lassen)

    2.per Einschreiben mit Rückschein

    3.bei Ablehnung zum Soziamt(von der ARGE Ablehnungsbescheid ausstellen lassen)

    Quelle(n): SGBII
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ja. Allerdings gilt es dabei zu beachten, ob Die Größe der Wohnung und die Höhe der zu zahlenden Miete, sich in einem akteptablen Rahmen bewegen. Dafür gibt es eine genaue Bezeichnung. Die fällt mir nur grade nicht ein. Was ich aber ganz genau weiß, ist, das Miete, Nebenkosten und Nebenkostennachzahlung für eine 3-köpfige Familie für einen Wohnraum bis max. 75 m² und einen Mietzins von max. 439.00 €uro bezahlt wird. So ist es in meinem Fall. Ich musste ebenfalls 178,00 €uro nachzahlen, habe aber lediglich 119,und ein paar zerquetschte bekommen, da meine Frau ihr eigenes Geld hat. Somit müssen wir ihr drittel aus der eigenen Tasche zahlen.

    Hat ein Bedarfsgemeinschaftsmitglied eigenes Einkommen, so werden nur 2/3 des Gesamtbetrages gezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Heizkosten oder Betriebskosten ist egal.

    So schnell wie möglich den Antrag stellen. Heute oder gleich morgen früh zum Amt.

    Kosten bekommst du.

  • vor 1 Jahrzehnt

    reich die rechnung bei der zuständigen arge zur bezahlung ein. mach dir aber vorher eine kopie.

    solche unterlagen verschwinden bei den arges gerne.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja und Nein.

    Nein = Das Amt zahlt dir nur den schon berechneten Abschlag der Heizkosten wie du ja weist.

    Du hast aber die Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen. Dort gibt es extra für diese fälle eine zuständige Abteilung.

    Wichtig ist zu wissen das das Sozialamt diese Zahlung nur EINMALIG begleicht und du sie irgendwann bei Zahlungsfähigkeit zurück zahlen musst.

    Du musst dein Bewilligungsbescheid deine Stromkosten Abrechnung und den Kontoauszug mit dem Eingang der aktuellen Abschlagzahlung mitnehmen.

    ( Ich habe gerade gesehen das es sich um Betriebskosten handelt, und die sind vom Amt zu tragen) Wenn es also eine Nachzahlung für Wasser, Flurlicht, Müllabfuhr u.s.w. ist , muss das Amt diese Kosten übernehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    jepp - soweit ich weiß ja.

    ruf doch mal an, und frag nach.

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