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Nur gültig, wenn entwertet?

Dieser Spruch ist widersinnig und er steht auf den Fahrscheinen der ÖPNV. Wenn ich etwas entwerte, dann nehme ich ihm doch seinen Wert. Jage ich z.B. einen 5 Euro-Schein durch den Schredder, dann hat er keinen Wert mehr, er besteht nur noch aus Papierschnipseln. Niemand käme auf die Idee, mir dafür etwas zu verkaufen. Entwerte ich einen Fahrschein, so soll er auf einmal gültig sein. Ich nehme ihm doch seinen Wert und müsste mir dann wieder einen neuen kaufen, den ich dann wieder entwerten müsste. Dann hätte ich aber 2 ungültige Tickets.

11 Antworten

Bewertung
  • MiBo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zieh hier her nach Hamburg. Da werden keine Fahrscheine entwertet. Du kauft sie und darfst sie heil mit nach hause nehmen oder Tageskarten an andere Personen weiter verkaufen.

    Spart Geld und der nächste freut sich über eine günstigere Fahrkarte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein wenig widersinnig ist die Formulierung schon, aber eben nur ein wenig. Bei Fahrscheinen ist es so, dass sie erst eine gewisse Zeit NACH der Entwertung wirklich ihre Gültigkeit verlieren. Die Spanne ist abhängig von der möglichen Entfernung, die mit dem Fahrschein überbrückt werden kann.

    Und wenn ich es mir recht überlege, ist eine korrekte und verständliche und kurze Formulierung auch nicht leicht zu finden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf der Rückseite steht dann, meistens kleingedruckt, was wirklich gemeint ist.

    Kleingedrucktes: So lange gedrückt bis es klein ist.

    Deine Frage finde ich trotzdem gut.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fahr doch einfach schwarz . Bei einer Kontrolle und der Frage nach dem Fahrschein sagst du dann einfach dass Du ihn Vorschrift gemäß entwertet und entsorgt hast .

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Früher wurde durch Abreissen " entwertet " so wie heute noch im Kino.

    Es soll für den Dienstleister erkennbar werden, dass die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schlaubi-Schlupf.............

    dir scheint wirklich langweilig zu sein bei solchen fragen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist gar nicht soo widersinnig, denn in dem Moment, wo Du aus dem Verkehrsmittel aussteigst, ist der Fahrschein ja nichts mehr wert - Du kannst ihn nicht noch einmal verwenden. Genau deshalb heißt es ja "entwerten" - denn Du nimmst dem Fahrschein den Wert. Entwertest Du ihn nicht, dann behält er seine Gültigkeit und Du kannst ihn bei einer nächsten Fahrt gebrauchen. Und genau das sollst Du ja nicht, denn Du sollst beim nächsten Mal ja wieder einen neuen Fahrschein kaufen!

    Klar?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde auch, dass das Blödsinn ist. Bei uns steht auf den Tickets drauf von wann bis wann die gültig sind - also die genaue Uhrzeit. Was bringt es dann überhapt noch die zu "entwerten" ?! Man wird das Ticket in der angegebenen Uhrzeit sowieso nur einmal benutzen. Damit verliert es seinen Wert wenn man am Zielort angekommen ist.

    Es gibt aber glaub ich auch Tickets die nicht datumsgebunden sind. Wenn die nicht "entwertet" werden könnte man sie tatsächlich mehrfach benutzen. In so einem Fall kann ich den Begriff schon besser nachvollziehen.

    Genau genommen hast du aber recht. Man müsste abstempeln sagen und nicht entwerten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    na sonst kann man ihn doch wiederverwenden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kein schlechter Gedanke...aber der Fahrschein bekommt seine Gültigkeit erst durch die Entwertung, ist zwar paradox, aber in dem Fall trotzdem logisch,man kann ja dann die bestimmte Zeit mit dem entwerteten, aber gültigen Schein fahren...vielleicht sollte man nicht "entwerten" sondern "Zeitgültigkeit" sagen, oder so ähnlich...!

    Nicht einfach....

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