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Mit Sohn Oma (meine Mutter) besucht, Kleiner hat Scheibe mit Spielzeug kaputt gemacht. Zahlt Versicherung?
Hallo,
wer weiss da bescheid? Mein Sohn (1,5 Jahre) hat ein Spielzeugauto gegen die Fensterscheibe von Oma geworfen. Nun ist ein sprung in der Scheibe.
Zahlt bei sowas die Familien-Haftpflicht? Wir haben denn gleichen Nachnamen, aber eine andere Adresse.
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Aufsichtspflicht der Mutter hört nicht an Omas Wohnungstür auf!
- vor 1 Jahrzehnt
Dein Sohn kann nicht haftbar gemacht werden, da er nicht strafmündig ist. Insofern kann man lediglich die Eltern haftbar machen und das auch nur wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das gilt auch wenn es sich, um einen Schaden bei Verwandten handelt, da es sich in dem Fall nicht um eine mitversicherte Person handelt.
Prüfe ob deine Mutter eine Glasversicherung hat, das wäre das beste, denn da ist es uninteressant wodurch die Scheibe beschädigt wurde. Es wird immer Ersatz in Form einer neuen Scheibe oder Reparatur geleistet.
Sollte Sie keine Glasversicherung haben, würde die Haftpflicht nur greifen wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hat. Das ist aber schwierig nachzuweisen. Insofern wäre es am besten, wenn du die Scheibe beschädigt hast.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schau in Deinen Vers-Bedingungen nach. Bei alten Verträgen ist die Familie ausgeschlossen, bei neueren meist mit eingeschlossen. Berufe Dich auf mangelnde Aufsicht, sonst braucht man nicht haften.
Einfacher ist es es der Glasversicherung Deiner Mutter zu melden. Die holt sich das Geld dann von Deiner Haftpflicht.
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- vor 1 Jahrzehnt
Haftpflicht zahlt nicht bei Verwantschaft,aber versuch es über die Hausratversicherung!
Ich würde aber nicht unbedingt sagen,dass es mit einem Spielzeug passiert ist,lass Dir was einfallen,so als wäre es der Oma passiert!
Quelle(n): Meine Meinung - vor 1 Jahrzehnt
Wenn du Pech hast nicht denn er ist unter 7, aber wenn du deine aufsichts pflicht nicht verletzt hast dann machen sie es meistens trotzdem!
Wofür zahlt man denn sonst!?
- vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube nicht, da es sich um Familienangehörige handelt. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit dem Auto meiner Eltern, meine Tochter hatte Tür zerkratzt und Versicherung zahlte nix.
Aber schau doch mal in die Police da müÃte ja näheres stehen. Oder ruf einfach mal bei der Versicherung an, vielleicht können die Dir ja Auskunft geben.
Aber wenns ums zahlen geht, da sind Versicherungen ja einfallsreich um es nicht tun zu müssen :((((
Drück Dir die Daumen LG Mady