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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungEinwanderung · vor 1 Jahrzehnt

Wahlrecht für Ausländer?

Was denkt ihr darüber. Ist Deutschland ein Einwanderungsland und sollten Ausländer die schon länger hier sind, Wahlrecht bekommen?

In Holland z.B. dürfen Ausländer wählen, wenn sie eine gewisse Zeit dort leben.

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine äußerst schwere Frage.

    Ich als Türke würde gerne wählen.

    Die Sache ist, dass die meisten Jugendlichen die auch hier aufgewachsen sind nicht seriös bleiben würden, bei den Wahlen.

    Ich würde sagen, damit alles im Gleichgewicht bleibt und nichts in einer negativen Weise geändert wird (und weil ich weiß wie die meisten Ausländer gegen Menschen mit deutscher Nationalität sind, was nicht heißt, dass ich so bin) sollte man das lieber lassen wie es ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eindeutig JA!!

    Schließlich arbeiten Ausländer auch und zahlen nun mal ihre Steuern auch hier in Deutschland, also warum sollten sie nicht mitentscheiden?

    Also allen die hier Steuern zahlen auch ein Wahlrecht und ich würde noch einen Schritt weiter gehen und allen "Schmarotzern" die auf Staatskosten und auf der Tasche von allen Steuernzahlern leben, sogar das Wahlrecht entziehen. Die meisten schimpfen eh auf alles und jeden und beschweren sich wenns Geld nicht pünktlich am 1. überwiesen wird, ohne das sie dafür einen Handschlag tun müssen und gehen nach dem Wind oder bilden sich eine Meinung nachdem sie Bild gelesen haben....die meisten von denen wissen nichtmal wer unser Bundespräsident ist!

    LG NANA

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde die Frage mit einem vorsichtigen Ja beantworten, da ich denke, das ewige Bestreiten des Status als Einwanderungsland ist eine Ursache vieler Integrationsprobleme hierzulande. Doch, wer hier schon seit Jahren lebt, seine Steuern zahlt, wie wir anderen auch, sollte auch das Wahlrecht bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bundeswahlgesetz

    § 12 Wahlrecht Abs. 2 Nr. 2

    (2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

    1.als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherrn außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes,

    2.in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben,

    § 7 Kommunalwahlgesetz NRW

    Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

    Somit dürfen auch Ausländer (z.B. Niederländer, Franzosen, Italiener) in der BRD wählen gehen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Man könnte bei den Kommunalwahlen Wahlberechtigungen für Ausländer, die schon lange hier wohnen (zB Wohneigentum haben) auf Antrag und Prüfung des Antrags hin ausstellen.

    Aber die Landes- und Bundespolitik muss von den deutschen Staatsbürgern bestimmt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn jemand schon viele Jahre in Deutschland lebt, Steuern zahlt, warum sollte derjenige dann nicht auch die Möglichkeit haben, wählen zu dürfen? Schließlich hat er die gleichen Pflichten, wie wir Deutschen, warum dann nicht auch alle Rechte.

    Allerdings würde ich das nicht an der deutschen Staatsbürgerschaft festmachen. Die würde ich persönlich wahrscheinlich auch nicht aufgeben, nur weil ich in einem anderen Land lebe, weil dies nunmal meine Wurzeln sind.

    Das Wahlrecht hätte wahrscheinlich auch den Vorteil, dass sich "Ausländer" hier mehr integriert und anerkannt fühlen würden, weil sie eben auch mitbestimmen dürfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum sollen hier Ausländer alles machen dürfen ? Evtl. sogar noch die Ausländer, die hier nur auf absehbare Zeit leben und sich nicht zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennen. Wir haben auch kein Wahlrecht in einem anderen Land. Die Ausländern, im Inland lebende Ex- Ausländer,die die deutsche Staatsbürgerschaft haben sollten auch zur Wahl gehen dürfen.

    Warum sollten wir nichtdeutschen erlauben , was wir selbst nicht dürfen !!

  • nikita
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    nein auf gar keinen Fall!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Wer sich eindeutig zum Deutschen Staat bekennt, hat ja die Möglichkeit Deutscher zu werden. Und kann dann auch wählen. Aber wer nicht bereit ist, sich 100 % dazu zu bekennen, woher nimmt derjenige das Recht, mitbestimmen zu wollen? Einbürgerung ja, Ausländerwahlrecht nein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Ausländer soll bitte in seinem Land wählen,denn nur damit kann er Veränderungen wählen. Wir wählen schon selber das Falsche.

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