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Wehrdienst angetreten => ausgemustert => Studium in 5 Monaten?

Also ich wurde zum 1.10 zum Wehrdienst eingezogen, dann aber mit "T4, vorübergehend nicht wehrfähig, 36 Monate" wieder ausgemustert. (zum 31.10)

Das nächste Semester beginnt erst im Frühling und so bin ich 5 Monate Arbeitslos.

Vor dem Antritt des Wehrdienstes war ich familienversichert und bekam Unterhalt und Kindergeld.

Jetzt meine Fragen:

Muss ich mich nun als ALG II Empfänger melden und bin bis zum Beginn des Studiums über die Bundesagentur für Arbeit versichert,

oder

bekomme ich wieder Unterhalt und bin familienversichert (auch wenn ich noch keine Zusage zu einem Studienplatz habe)?

Arbeitssuchend melden muss ich mich sowieso und einen Job auf 400-Euro-Basis würde ich mir auch suchen wollen.

Wenn ich ALG II bekomme muss ich mich aber um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bemühen, ist das soweit richtig?

Update:

Ich bekam Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern geschieden sind.

Die Frage ist ob ich ALG II bekomme oder meine Eltern weiterhin für mich aufkommen müssen. Als Schüler mussten sie es udnals Student müssen sie es per Bafoeg auch, aber was ist in der Zwischenzeit?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In den 5 Monaten bist du arbeitslos, sofern du dich nicht um Arbeit kümmerst. Wenn du ALG II bekommst, musst du dich natürlich um einen Job kümmern, kannst ja auch nach einem 1-Euro-Job fragen. Der Job, den du dir suchst, ist dir selbst überlassen!

    Wegen der Familienversicherung kannst du deine Krankenkasse befragen, sofern du noch im Haushalt deiner Eltern wohnst, denke ich, dass das geht.

    Was für einen Unterhalt meinst du?

    Wenn du unter 25 bist, dann kannst du kein ALG II beantragen. Wenn deine Eltern kein ALG II bekommen, dann müssten sie für dich aufkommen. Wenn deine Eltern allerdings gering verdienen, dann lohnt sich vielleicht ein Antrag darauf.

    Wenn deine Eltern getrennt leben und du über 18 bist und in keiner Ausbildung stehst, dann muss dein Vater keinen Unterhalt an dich bezahlen. War bei meinem Bruder auch so. Es lohnt sich aber dennoch, bei den Behörden nachzufragen. Vielleicht ist das auch regional verschieden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also es kommt immer auf dein Alter an ob du weiter familienversichert bist und ob du Unterhalt bekommst.

    Also normalerweise sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig solange du dich nicht selbst versorgen kannst und generell bist du bis zum 23 Lebensjahr dann auch noch familienversichert. Wenn du dann studierst kann die Familienversicherung dann bei dir bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter durchgeführt werden.

    Wenn du ALO Geld II Empfänger wirst, bezahlt normalerweise die ARGE für dich die Beiträge zur Krankenversicherung. Also egal was passiert krankenversichert bleibst du sowieso.

    Es kommt meistens auf dein Alter an. Da es überall Altersgrenzen gibt.

    Mit dem Unterhalt ist das immer so eine Sache, da solltest du dich am besten mal an einem Familienanwalt wenden, wenn deine Eltern sich weigern dich zu unterstützen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du, bei uns hat diese Woche erst die Vorlesungszeit begonnen. Vielleicht kannst du doch jetzt schon mit dem Studium anfangen, wenn du weist was du machen willst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Afaik bist du nach dem Wehrdienst normal arbeitsuchend und damit gelten die üblichen Regeln.

    D.h. du bist über das Arbeitsamt krankenversichert usw.

    Wenn du vorher Schüler warst, dann wird die Zeit des Wehrdienstes zwar angerechnet, aber du landest trotzdem in ALGII. (Du warst ja nur 1 Monat lang in "Arbeit".)

    Bei Anspruch auf Unterhalt bzw. Kindergeld war es _früher_ mal so, dass man diesen Anspruch bis zu einem gewissen Alter (25?) hatte. Man durfte aber in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Stelle haben. Ich denke, den Anspruch hast du durch den kurzfristigen BW-Einsatz verwirkt. Die Familienversicherung ist meiner Meinung nach eine andere Baustelle. Dort solltest du ohne eigenes Einkommen bis zu einem gewissen Alter grundsätzlich

    mitversichert werden.

    Und wenn du ALGII bekommst, dann musst du dich natürlich nach einem Vollzeitjob umsehen. Das gilt auch, wenn du einen 400 Euro Job hast. Von dem Verdienst darfst du eh nur einen kleinen Teil behalten.

    Ich würde mir an deiner Stelle den ganzen ALGII-Mist schenken und die paar Monate irgendwo jobben. Wenn du noch zu Hause wohnst, dann bekommst du wahrscheinlich eh nichts und "arbeitslos" im Lebenslauf ist auch keine gute Idee. :)

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