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lanna fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gelten Menschenrechte bei Sexualstraftäter?

Mensch ist Mensch, aber der um den es hier geht, nämlich Sexualstraftäter, ist UNMENSCH!

Gelten für solche auch Menschenrechte?

12 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Menschenrechte sind universell. Selbstverständlich gelten sie für alle. Würden wir sie nicht achten, dann wären wir doch selber die Unmenschen.

    Wenn wir diese Tür aufmachen und uns selber anmassen zu definieren, wer welche Menschenrechte haben soll, wo soll das denn aufhören? Wem willst Du noch die Menschenrechte absprechen?

    Niemand ist für Milde gegenüber Sexualstraftätern, aber es bleiben Menschen. Häufig genug ziemlich arme Schweine übrigens, die das geworden sind, was sie sind, weil andere Menschen sie kaputt gemacht haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du anfaengst ausnahmen zu machen, sind die menschenrechte schon so gut wie wertlos

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch der Sexualstraftäter ist ein Mensch. Es gelten damit für ihm auch die Menschenrechte.

  • nounou
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Menschenrechte gelten für alle Menschen. Sicher muß seine Straftat geächtet werden, aber er ist immer noch Teil unserer Gesellschaft und wir machen uns selber zu Unmenschen wenn wir das vergessen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Menschenrechte gelten für alle Menschen ...

    es sind keine menschlichen Rechte und es sind auch keine Rechte nur für menschliche Menschen ...

    es sind die (ndt.) basics ... zumindest nach christlicher-abendländischer Lesart

    dass die Meschenrecht in anderen Regionen der Erde nur als Rechte der jeweiligen Machthaber, Clan-Chefs, Stammesoberhäupter, Staatsratsvorsitzenden etc. gesehen werden, ist ein anderes Thema ...

    also:

    die Menschenrechte gelten auch für den Sexualstraftäter

    schönen Tag an alle !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich so deine Frage lese, möchtest du wohl wieder

    den Status Vogelfrei einführen. Was soviel hieße, das man

    die welche für Vogelfrei erklärt wurden, praktisch Freiwild

    für alle anderen sind. Jeder kann und darf mit diesen machen

    was er will. Halt auch vergewaltigen oder eben auch Töten.

    Diese Form gab es im düsteren schwarzen Mittelalter.

    Was ein glück das wir die hinter uns haben und wir sollten

    uns auch nicht nach solchen Strafformen sehnen.

    Alleine, weil es schnell kommen kann das wir selbst

    auf einmal auf dieser Position stehen (Siehe Fall Marco

    und wie schnell so etwas gehen kann).

    Zu dem wenn das Recht und damit auch das Gesetz,

    nicht den Straftäter schützen kann, wie soll es dann noch

    alle Nicht Straftäter schützen?

    Dies solltest du dir mal gründlichst überlegen. Alleine schon weil man alle Spuren eine Falles, im PC Manipulieren kann,

    kann es auch bald noch mehr Unschuldige gegen, die dann

    im Gefängnis landen.

  • gilla
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    menschenrechte gelten für jeden, egal was er verbrochen hat. so muss es bleiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was man da Sagt o. dazu Steht bei solchen, Menschen?, ist Verkehrt. Ich Denke man sollte ihr Gesicht Öffentlich Zeigen das sie Jeder Erkennt wenn sie im Freien Herum Laufen. Denn die haben was Schlechtes gemacht u. man sollte die Bevölkerung vor so, Menschen?, Schützen. Meine Meinung.

    Die hatten ja auch keine Hemmungen bei Ihrer Straftat

  • vor 1 Jahrzehnt

    selbst garanthäftlinge haben diese, die entscheidung läuft in richtung entmündigt also dem einsetzen eines vormund, dies währe wohl jugendarbeit, nun ist es so, das der vormund bis voll verantwortungsübernahme reicht, was heißt das dieser die geschicke des mündel verantwortlich entscheidet. Das hieße zur erhaltung der würde des mündel, welche unantastbar, würde dieser entscheiden was dem mündel zugänglich und was nicht so zum bspl. kommunikations medien, religionsausübung, gibt es ein GG auf besuch ?

    Quelle(n): doyen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja leider!

    Aus Jahrelanger Hafterfahrung kann ich sogar sagen, daß sie für diese Figuren ganz besonders gelten.

    Wenn im Knast über Urlaub oder z.B. vorzeitige Entlassung entschieden wird, kömmen hauptsächlich Psychologen und Sozialarbeiter zu Wort. Diese Leute mögen es erfahrungsgemäss, wenn man sich bei ihnen "einschleimt". Sexualstraftäter sind in dieser Disziplin fast "perfekt", und schleimen sich überall ein. Bei Psychologen und Sozialarbeitern haben sie dann die besten Karten, insbesondere dann, wenn sie noch Storys (die kaum jemand nachprüfen kann), von ihrer "schweren Jugend" usw. vorheulen. Schon bekommmen sie die besten Prognosen gestellt, die Gerichte schliessen sich gewöhnlich diesen Beurteilungen an.

    Um ein praktisches Beispiel zu nennen. Ich war wegen einer Raubserie vom Dezember 1990 bis Febr. diesen Jahres, also über 16 Jahre im Knast! Kinderschänder und sogar Kindermörder, Serienvergewaltiger usw. sind selten laänger als 10, maximal 15 Jahre im Knast!

    Das ist die "Gerechtigkeit im selbsternannten Rechtsstaat" BRD!

    Dabei ist erwiesen, daß Sexualtäter gar nicht geheilt werden können! Jeder Mensch hat gewisse sexuelle Vorlieben! Während der Haft lebt er diese notgedrungen mit Selbstbefriedigung aus. Nach der Entlassung wird er sich logischer Weise damit aber nicht mehr begnügen. Ein Sexuell "normal" veranlagter, steuert nach der Entlassung (wenn er keine eigene Frau hat), das nächste Bordell an. Ein Sexualtäter der ohne Gewalt keine Befriedigung findet, sucht sich halt ein neues Opfer!

    Dies sollten mittlerweile auch die Gerichte, Sozialarbeiter und Psychologen mitbekommen haben.

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