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Kind auf dem Gewissen?
wenn ein mann ein kind vergewaltigt und tötet, sollte er jemals wieder aus dem gefängnis entlassen werden? kann man so eine verantwortung überhaupt übernehmen? ist er im gefängnis nicht am besten aufgehoben, ohne kinder in der nähe?
17 Antworten
- eloraLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, das seh ich auch so. Jemand, der Kinder vergewaltigt - mal abgesehen vom Töten - muß gestört sein. Also im Sinne von krank, und zwar richtig. Wer, auch der noch so beste Psychiater, kann jemanden, der so etwas gemacht hat, für "gesund" erklären? Das hab ich noch nie und werde ich auch nie verstehen.
Die Zahl Derjenigen, die "rückfällig" geworden sind, spricht sicher für sich.
Ich wär der Meinung, dem Täter genau das gleiche anzutun wie er dem Kind angetan hat. Aber da das ja leider nicht geht, wegsperren für immer und zwar bei Wasser und Brot. Da erledigt sich die Sache von allein.
- GabiLv 6vor 1 Jahrzehnt
furchtbar,gell? finde nach dem knast direkt in eine anstalt unter seinesgleichen. das gibt jetzt daumen runter, aber ich finde man sollte diese kerle wirklich kastrieren, die kosten der op.. darauf kommt es eh nicht mehr an. oder eine taetoovierung auf die stirn, dann kann man seinem kind frueh genug beibringen dass diese ¿menschen? baba und spaeter einfach verboten sind.
- vor 1 Jahrzehnt
Insbesondere bei Kindern, denen Gewalt angetan wurde und die der Gewalt hilflos ausgesetzt waren, sollte man meinen, dass für die oder den Täter/Täterin zumindest eine lebenslange Gefängnisstrafe verfügt werden müsste. Die Gesellschaft muss aber im Hinblick auf die vielen Kinder, die tagtäglich sterben, auch eine Mitschuld in Betracht ziehen. Es kommt bei einer Tötung, ob vorsätzlich oder nicht, so furchtbar dieser Gedanke ist, immer auf die Umstände an, die dazu führten. So muss der Staats/Rechtsanwalt/Richter, der sich diesem Fall widmet, alle Punkte abwägen und für alle Parteien zu einen Urteil kommen, das sowohl den Eltern des Kindes gerecht wird, als auch der Gesellschaft einen Spiegel vorhält. Ein wirklich schweres Unterfangen. Und jeder weiß, dass die Rechtsprechung Gesetze auslegt, und manchmal leider dem Empfinden nach ungerecht ist.
- Dr. HouseLv 4vor 1 Jahrzehnt
Knast und nach Begnadigung auf jeden Fall Sicherungsverwahrung - nie wieder raus!
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- vor 1 Jahrzehnt
ja ja auf kosten der Steuerzahler
wird der Täter noch belohnt
in Kittchen ist noch ein Zimmer frei, mit netter Bedienung
Essen frei
keine Stromkosten
Sport kostenlos
Betreungen kostenlos
nee alles zahlen wir alle hier,weil dieser so nett ist, und mal so einfach ein Kind tötet.
nein wieder entlassen nein, auf Kosten der Steuerzahler nein
der Galgen und aufgehängt in der Öffentlichkeit
mit einen grossen Pappschild um Hals hängend,
Kinderschänder und Mörder werden absofort so behandelt in Deutschland
kein wenn und aber
- Leo84Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nee, natürlich soll der für immer weggesperrt werden.
Das gilt übrigens auch für alle Frauen.
Wenn eine Mutter, wie ich vor kurzem hörte, wegen ein paar Schulden lieber ihre Kinder tötet, als diese dem Jugenddamt oder zur Adoption freizugeben, da gehören vielen Frauen schon nach der Entbindung die Kinder weggenommen.
Nicht um der Mutter zu schaden, sondern um dem Kind gutes zu tun.
Frauen, die ihre Kinder töten, gehören wegen Mordes zu lebenslang verurteilt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gerade kommt mir ein Gedanke. Was unterscheidet diejenigen, die sich die schrecklichsten und schmerzhaftesten Strafen für Kinderschänder ausdenken noch von selbigen? Nur das sie ihre Phantasien nie in die Tat umsetzen?
Zugegeben diese Frage ist provokativ gestellt. Ich will auch niemanden, der sich angesprochen fühlt beleidigen und auch ich fühle mich hilflos angesichts der Gewalt besonders gegenüber Kindern in unserer Welt. Aber auch wenn es manchmal noch so verständlich ist: Gewalt darf man nicht mit Gewalt beantworten!
Sicher Menschen, die sich an Kindern vergehen, gehören bestraft, wenn es nötig ist plädiere auch ich für die Sicherheitsverwahrung bis ans Lebensende. Doch sollte man auch versuchen einen kranken Menschen, auch wenn er sich an Kindern vergangen hat, zu heilen.
Denn wir müssen uns vergegenwärtigen, daß diese Männer, so grauenvoll ihre Taten auch sein mögen, eben zumeist auch kranke und gestörte Persönlichkeiten sind und diese Erkenntnis sollte in die Bemessung der Strafe mit einfliessen.
Strafe muß sein, aber für blinde Rachsucht sollte in unserer Gesellschaft kein Platz sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin der Meinung, daß diese brutalen Triebtäter einfach in einen dunklen Keller an die Wand gekettet gehören. Da können Sie dann schön langsam verhungern.
Das kostet dem Steuerzahler nichts, bis auf die paar Ketten, und jemanden, der den Kerl danach in irgend ein Loch wirft.
Mit solchen Menschen hab ich absolut kein Mitleid, die gehören sich verräumt.
Es kommt ja auch oft genug vor, daß ein bereits verurteilter Triebtäter nach der Entlassung sich wieder Kinder sucht und diese misbraucht und tötet.
Ich sag nur: anketten und verrecken lassen - fertig.
Quelle(n): Meine Meinung - vor 1 Jahrzehnt
Das ist keine einfache Frage. Sicher muss man ihn zum Schutz der Gesellschaft isolieren. Das Maß der Bestrafung ergibt sich aus den Ermittlungen.
Eine Frage wäre für mich auch ob man vergiften mit verhungern lassen gleichsetzen kann. Wenn ja, sollte man die ganze Menschheit vor Gericht stellen und wegsperren, weil sie zig Kinder weltweit täglich verrecken lassen, obwohl man zusammen etwas dagegen tun könnte. Aber das ist wohl zu viel Arbeit.