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Fremdes Eigentum!?
Was ist fremdes Eigentum, wie gehe ich damit um, wie schütze ich es ?
ich benutze kein fremdes Eigentum, nehme auch niemandem etwas weg.
Wie ich mit fremdem Eigentum umzugehen habe, weiß ich.
Es gibt jedoch Leute, die dies eben nicht wissen.
Nun wollte ich halt mal wissen, was ihr Leute
darüber so denkt.
13 Antworten
- woko51Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
immer mehr Leute gehen mit fremden Eigentum immer rücksichtsloser um, besonders die von der Allgemeinheit Unterstützten verlieren Achtung vor Eigentum, besonders fremdem. Außerdem sind sie nicht haftbar zu machen, da bei ihnen ''nichts zu holen'' ist... Die Kinder werden auch entsprechend erzogen.. sodass sich das weiter verschlimmern wird...
Quelle(n): von einigen Mietern genervter Vermieter - vor 1 Jahrzehnt
Hi,
Fremdes eigentum gehört nicht dir, dh. eigendlich nur das du daran nichts verädern darfst oder zerstören!!
ob du es benutzen darfst ist die entscheidung des eigentümers!!
sonst gibt es nichts was du beachten musst!!
mfg bene
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fremdes Eigentum ist alles, was weder Dir noch der Allgemeinheit gehört.
Wenn Du Mieter bist, ist die von Dir bewohnte Wohnung "fremdes Eigentum" - wenn Du ein Auto least, ist das Fahrzeug "fremdes Eigentum".
Wenn Du eine Bank betrittst, betrittst Du "fremdes Eigentum" - gleiches gilt für Kaufhäuser, Gaststätten und dergleichen mehr.
Wie kommst Du also zur Behauptung, kein fremdes Eigentum zu benutzen?!?
- lacy48_12Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Am besten für Dich ist, wenn Du mit fremden Eigentum gar nicht "umgehst". Das nennt man nämlich Diebstahl. Also laà es da wo es ist.
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- blueeyeddevilslfLv 4vor 1 Jahrzehnt
also, femdes eigentum ist alles, was dir nicht gehört. dazu gehört auch werkzeug, welches dein chef dir zur verfügung stellt. gleichzeitig mahnt er aber auch einen sachgemässen umgang damit an. das heisst, man soll es nicht mutwillig zerstören und nur für den bestimmten einsatz gebrauchen. geht es kaputt und er kann dir nachweisen, das du schuldhaft das werkzeug zerstört hast, wird er schadensersatz von dir fordern...
merke: fremdes eigentum muss nicht zwangsläufig gestohlen sein, man kann es auch überlassen bekommen haben oder hat es sich geborgt. und wenn man von freunden oder nachbarn sich etwas borgt und dies geht kaputt, sollte man sich schon an einer neuanschaffung beteiligen. gebietet der anstand.
- barneyamLv 5vor 1 Jahrzehnt
Eigentum ist Diebstahl !
(geistiges Eigentum??)
- la proprieté c'est le vol -
lange Nase an die Moralapostel :-----)
googelt mal unter "Gemeinnutz-Eigennutz" da gibt's NIX
beschämend für diese Gesellschaft
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Du dir z.B ein Buch, CD, DVD o.ä ausborgst, solltest Du keine Fettflecke, Eselsohren, Kratzer usw. verursachen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich mache ich keinen Unterschied, zwischen meinem eigenen Eigentum, oder fremden Eigentum.
Wenn ich z.B. einen Firmenwagen nutze, fahre ich damit genau so, wie ich üblicherweise mit meinem privat-PKW fahre. Wenn ich aus dem Freundes- u. Bekanntenkreis Werkzeuge oder sonstiges Gerät benutze, ist es für mich selbstverständlich, dieses ebenfalls so zu behandeln, als wäre es mein eigenes!
- PimboliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Fremdes Eigentum gehört einem selbst nicht, wenn es der Eigentümer einem zeitweise überlässt hat man ein Nutzungsrecht dafür. Man sollte sorgsam damit umgehen, es nicht fahrlässig und schon gar nicht mutwillig zerstören. Er ist gegenüber Zugriff von dritter Seite zu schützen als wäre es dein Eigentum.