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darf ich als Arbeitnehmer mir anvertrautes beschlagnahmen?
ich fahre für einen Versand,aber mein Chef zahlt nicht.Darf ich die mir anvertrauten Wertsachen beschlagnahmen?
12 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
die Antworten sind alle gleich und richtig. Der Grund warum Du das nicht darfst:
1. Die Wertsachen die Du auslieferst gehören dem Empfänger, nicht Deinem Chef.
2. Nur mit einem Beschluß darf etwas beschlagnahmt werden.
3. Deine Forderungen sind ohne "Titel" strittig. Strittige Forderungen dürfen nicht durch Pfandnahme befriedigt werden.
Tut mir leid, aber das mußt Du vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
LG Micha
- vor 1 Jahrzehnt
Das, was Du als "Beschlagnahmen" bezeichnest, ist nichts anderes als Diebstahl und führt unweigerlich zu einer Anzeige. Du musst den ausstehenden Lohn vor Gericht geltend machen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wie sagt man so schön?
Das eine hat leider nichts mit dem anderen zu tun!
Du darfst nichts beschlagnahmen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ganz sicher nicht! - Selbstjustiz ist nicht nur strafbar sondern Unsinn, denn an Geklautem kann man kein Eigentum erwerben.
Hier hilft nur ein Prozess um die Kohle. Erst mit einem "vollstreckbaren Titel" und einem Gerichtsvollzieher bei der Hand kann beschlagnahmt werden.
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- ApolloLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das darfst du im weitesten Sinne erst mit einem Titel (durch einen Gerichtsvollzieher). Schick ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid (Kostet nicht viel). Wenn du Glück hast, widerspricht er nicht, dann hast du automatisch einen Titel für 30 Jahre gegen ihn in der Hand und könntest notfalls dann seine Rente pfänden.
- vor 1 Jahrzehnt
Werden Löhne nicht gezahlt gibt es nur eine Stelle, an der Entscheidungen getroffen werden können, das Arbeitsgericht. Zuvor die dort ansässige Rechtsberatung aufsuchen und dann Klage erheben. Solltest Du Dir Wertsachen aneignen gibt es auch eine eindeutige gesetzliche Regelung - im Strafgesetzbuch ist das der Tatbestand der Unterschlagung §246 StGB
Also bitte gehe den legalen Weg...
- vor 1 Jahrzehnt
nein, die einzige Möglichkeit wäre, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen genau diese Sachen zu beschlagnahmen und Dir auszuhändigen. So oder so würde ich Dir empfehlen ein handfestes Mahnverfahren einzuleiten. Dann hast Du einen Titel und kannst ihm sogar drohen von aussen Insolvenz anzumelden, das wäre ziemlich bitter für ihn.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein auf gar keinen Fall !! Damit begehst eine Straftat..könnte übel ausgehen ! Wenn er nicht zahlen kann ,will oder wie auch immer, dann geh zur Gewerkschaft oder zum Arbeitsgericht.
die werden Dir sagen ,wie es weitergeht.Ich habe meinen Prozess damals gewonnen !