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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Hilfe? Wer kann mir helfen?

Ich kann jetzt leider nicht alles ausführlich beschreiben, aber mein Problem ist, dass ich im Moment leider arbeitslos bin und ich von der ARGE im Januar 2007 Geld für eine Erstausstattung (Möbel) bekommen habe das waren 300€. Jetzt fast ein Jahr später möchte die Arge von mir die Quittungen dazu sehen, ich habe jetzt aber keine mehr da mir auch kein Mensch gesagt hat das ich das aufheben muss. Und jetzt haben die mein komplettes Geld gesperrt und ich soll die 300 € zurückzahlen, das ist kein Witz! Wie soll ich das zurückzahlen??? Ich wieß nicht mal von was ich in diesem Monat leben soll! Ich bin am Ende mit meinen Nerven, echt! Wer kann mir helfen oder Tipps geben der das schon mal mitgemacht hat?? Ich bräuchte eigentlich nur Quittungen vom Januar 07 über Einrichtungssachen dann sind die denke ich mal zufrieden, aber ich habe keine Quittungen mehr! Was soll ich jetzt machen, ich habe keinen Plan mehr? Ist das überhaupt erlaubt??? Ich bitte nur um ernstgemeinete Anworten! DANKE!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sage doch das du die Möbel Gebraucht bei einer Haushaltsauflösung gekauft hast und da gab es keine Quittungen.Oder Frage einfach einen Kumpel ob er dir eine Quittung (gibt´s ja Quittungsblöcke zu kaufen) ausstellt über gebrauchte Möbel.Ist zwar nicht ganz legal ist aber eine Möglichkeit wenn du wirklich keine Quittung mehr hast.

  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    additionally... Lidschatten: Einen, der rosa ist :-P Lippenstift: Ebenfalls einen, der rosa ist :-D Haare: Jeder Friseur macht dir die Haare ungefähr so wie du es möchtest. Du sagst ihm deine Wünsche und er versucht diesen bestmöglich nachzukommen ;-) Kurz und intestine: Guck dir ein Bild von ihr an und mach es nach :-P

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer sich Geld für eine Erstausstattung leiht, der muss auch nachweisen können, dass er das Geld nicht artfremd verjubelt hat. Wenn wirklich was angeschafft worden ist, sollte man die Belege aufbewahren. Notfalls kann man bei einigen Geschäften/Versendern Ersatzbelege bekommen. Das Kaufdatum dürfte ja in etwa bekannt sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,guten Tag

    Das Geld darf Ihnen nicht gesperrt werden.Quittungen dürfen nur verlangt werden,wenn Sie wegen Missbrauch schon einmal aufgefallen sind,oder Suchtprobleme vorliegen.Gehe davon aus ,daß dieses nicht der Fall ist.Gehen Sie sofort zu Ihren zuständigen Amtsgericht.Bewilligungsbescheid vorlegen,eventuell Schreiben der Arge,und holen Sie einen BERATUNGSHILFESCHEIN.Mit diesen suchen Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht auf.Adressen erhalten Sie von der Anwaltskammer.Eigenanteil für Anwalt 10.-Euro.Kann in Extremfall erlassen werden.Dieser kann eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht binnen Stunden erwirken,wenn das gesamte Geld ein behalten wurde.Wenn Sie keine Quittungen haben,seien Sie vorsichtig!Alle Angaben müssen an Eides statt abgegeben werden.Für Möbel die auf einen Flohmarkt gekauft wurden,brauchen Sie keine Quittung,da es dort nicht üblich ist welche auszustellen.Benennen Sie einen Zeugen,der beim Kauf dabei war,und die Möbel vielleicht transportiert hat.Dafür anfallende Kosten für Benzin und eine eventuelle Aufwandsentschädigung von ca.25,-Euro mitangeben.So,und nun wünsche ich Ihnen viel Kraft und Durchhaltungsvermögen.Gruß:Rüdiger

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Von der rechtlichen Seite betrachtet, könntest du, wenn du nicht wusstest, dass du die Quittungen aufbehalten musst, fordern, dass die Sperre deiner Gelder aufgehoben wird, und die 300€ nicht zurückgefordert werden, da dir nicht alle Aspekte bekannt waren. Das könntest du bis zur Klagsandrohung und zur Klage weiter "spielen". Wenn du nicht mehr genug Geld zum Überleben hast, ist die Sperre der Gelder auf jeden Fall unzulässig.

    Das Einrichtungshaus könnte die Rechnung noch haben, frag mal dort nach.

    Ich übernehme keine Verantwortung dafür, dass mein Artikel rechtlich einwandfrei ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hätte ich im Januar irgend etwas Einrichtungsmäßiges gekauft, würde ich Dir die Quittungen gerne zukommen lassen. Leider ist das nicht der Fall.

    Dass die ARGE so reagiert kann ich mir schon vorstellen, ich hab da auch mal so meine Erfahrungen gemacht. Solltest Du Dir nicht anders helfen können, suche vielleicht nochmal in diesen Foren nach Rat:

    http://www.arbeitslosennetz.de/forum/index.php

    http://www.anti-hartz.de/

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    http://www.erwerbslosenforum.de/

    http://www.erwerbslos.de/

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kannst du nicht im einrichtungshaus anrufen ob es nicht eine möglichkeit gibt dir eine kopie zu beschaffen? bei versandhäuser müßte es doch möglich sein. ja die wollen den beweis das du dir nichts anderes von dem geld gekauft hast find ich auch in ordnung.habe selber im baumarkt gearbeitet da kamen leute die wollten ándere sachen z.b. fernseher statt eine waschmaschine.das geht ja nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hätte mir die Quittungen irgendwo her besorgt, das merken die doch eh nicht! Ausserdem würde ich mich an den Vorgesetzen wenden von dem der Dir die Mäuse gesperrt hat!!! Kann ja nicht angehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da der Verkäufer vom verpflichtet ist, Belege 10 Jahre aufzuheben und hoffentlich eine vernünftige Buchführung hat, sollte es möglich sein, dort einen Zweitschrift zu bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mach bloss keine aktion daraus, Du hast ie quittung eben verloren, dann gehst Du zu einem kumpel, auf den man sich verlassen kann und lässt Dir ein Duplikat ausstellen, falls Du der ARGE schon gesagt hast, dass Du keine Q mehr has, dann würde ich Duplikat auch auf die Q schreiben (lassen), womöglich prüfen die das nach, wenn Du schon aufgefallen bist irgenwie. der kumpelmuss dann auch alles bestätigen, ist ja kein problem, gebrauchte möbel kann jeder haben im keller und auch verkaufen, da ist auch nichts zu verteuern bei einem privatverkauf!! also, loss keine aktion draus machen!!

    Quelle(n): eigene erfahrungen
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