Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Rechtshilfe bei berufsunfall?
Mein Mann wurde beim besichtigen eines Radladers zwischen Schaufel und Gefährt eingequetscht und schwer verletzt. Er lag 4 Tage im Koma und insgesamt 10 Tage auf der Intensivstation. Der Unfall war am 28.07.07 Mein Mann hat heute noch immer Probleme mit seiner Lunge und mit seinem linken Arm. Meine Frage: Die Bg zahlt zwar die Rechnungen und Tagegeld, aber wer zahlt den Ausfall in unserem Betrieb und wie sind die Ansprüche zwecks Schmerzensgeld? Ich kann zwar Schadensbegrenzung in unserem Betrieb machen, aber noch lange nicht meinen Mann ersetzten. Er wollte bislang noch zu keinem RA gehen, da er vom Kopf her noch nicht über die Sache richtig reden kann. Es wäre interessant zu erfahren was man in so einem Fall tun muß um später nicht evt. auf irgendwelchen Kosten oder dergeleichen sitzen zu bleiben.
3 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Mann hatte ein sog. "traumatisches Erlebnis" und man muss kein Arzt oder Psychologe sein, um das nachvollziehen zu können. Das er das irgendwie verarbeiten muss und womöglich (noch?) nicht darüber sprechen will, leuchtet auch ein. Aber Achtung:
Nach dem, was ich aus Deinen kurzen Angaben entnehmen kann, läßt sich einstweilen entweder auf technisches Versagen des Radladers oder aber auf menschliches Versagen beim Bedienen des selbigen schließen. In jedem Falle sehe ich da Haftungsansprüche berührt, zum einen die Produkthaftung in Bezug auf das Gerät, zum anderen die persönliche Haftung desjenigen, der den Radlader bedient hat, wobei hier womöglich die Firma für ihren Mitarbeiter haften könnte. In jedem Fall sind aber Fristen zu beachten, in denen ein Anspruch, in diesem Fall der Anspruch Deines Mannes auf Schadenersatz, Ersatz der Gesundheitskosten, evtl. sogar auf eine lebenslange Rente, angemeldet werden muss.
Da ich selbst kein Rechtsanwalt bin, kann ich Dir hier auch nicht sagen, nach welcher Zeitspanne diese Fristen verstreichen. Das gilt alles vor dem Hintergrund, dass Dein Mann den Unfall nicht selbst und völlig alleine, losgelöst von jeglichem anderen Dazutun verursacht hat, aber selbst das müsste erst einmal festgestellt werden, um jegliche Fremdhaftung auszuschließen.
Das einzige, was ich Dir in Eurem Fall definitiv raten kann, ist Folgendes: rufe bei der für Euren Wohnsitz zuständigen Anwaltskammer an und schildere dort kurz den Sachverhalt, damit man dort zunächst das Rechtsgebiet einordnen kann. Dann lass Dir bitte Adressen von Anwälten geben, die dieses Rechtsgebiet abdecken, entweder als Fachanwalt oder als Interessensschwerpunkt im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit. Suche diese Anwälte auf und mache Dir ein persönliches Bild von jedem einzelnen; das kostet Dich dann lediglich eine verhältnismäßig kleine Beratungsgebühr, die aber gut investiert ist, wenn Du dabei den "Anwalt Deines Vertrauens" findest. Ab dann dürfte die Sache zumindest bezüglich der Einhaltung der Fristen in geordneten Bahnen laufen.
Viel Glück und alles Gute auch bzw. insbesondere für Deinen Mann
- NaamahLv 6vor 1 Jahrzehnt
Habt ihr denn keine Unfallversicherung? Die kommt nämlich für den Ausfall im Betrieb aus.
Ich rate euch, mal zum VDK zu gehen (Verband der Kriegsgeschädigten). Da es kaum noch Kriegsopfer gibt, kümmern sie sich nun um Unfallopfer, Rentner, Behinderte usw. Deren Anwälte sind darauf spezialisiert, Ansprüche gegen die BG geltend zu machen - gerade in Bezug auf Behinderungsgrade nach einem Unfall.
Schmerzensgeldansprüche bestehen natürlich bei Fremdverschulden. Von daher solltet ihr mal zur Rechtsberatung gehen.
Mir hat der VDK echt weitergeholfen.
- Detlef-1960Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich würde mich mit der BG in Verbindung setzen. Die kennen sich mit solchen Fällen aus. Es wäre nur zu klären, wer die Person war, die für den Unfall als verantwortlich zu nennen ist. Ich wünsche viel Erfolg für ein annehmbares Ergebnis.