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Tomtom fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Haben Beamte auch einen Anspruch an die Gesetzliche Unfallversicherung?

Bekommen Beamte von irgendeiner Genossenschaft was gezahlt oder ist der Beamte dann Pensionist, wenn er aufgrund eines beruflichen Unfalls nicht mehr arbeiten kann?

8 Antworten

Bewertung
  • Rosi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beamte sind im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei, da sie einen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Grundssätzen haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. In den Rechtsverhältnissen der Beamten gibt es die Unfallfürsorge. Sie gehört zu den Grundzügen des Berufsbeamtentums. Mit deren Ursprung sollten sich oberflächliche Kritiker einmal auseinandersetzen, denn es tut gut, wenn man weiß, wovon man redet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beamte haben keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

    Bei Beamten ergibt sich ein Anspruch aus den Beamtengesetzen.

    Grundsätzlich Zuständig für den öffentlichen Dienst sind die Gemeindeunfallversicherungesverbände und Unfallkassen. Ansprüche haben hier z.B. die Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Die Gemeindeunfallversicherungsverbände sind die "Genossenschaften" des öffentlichen Dienstes

    In diesem Sinne....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beamte sind nicht in einer BG versichert (BG ist eine Vereinigung von Arbeitgebern und der Staat ist seinen Beamten kein Arbeitgeber, gibt keinen Vertrag, sondern Dienstherr).

    Bei Unfällen tritt die Eigenversicherung der/des Staat/Land/Bund ein.

    Übrigens auch, wenn Du als AL einen Wegeunfall erleidest.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Die BG ist nur für gewerblich Tätige Arbeitnehmer zuständig. Ein Beamter, der es wagt zu früh invalid zu werden ist zudem ein armer Schlucker.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich!

    warum nicht?

    jeder MUSS seit januar versichert sein!

    wenn mann sich das net leisten kann macht das der staat...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein brauchen du nicht . für einen Unfall muss man sich bewegen, oder irgendetwas um einen herum.

  • vor 1 Jahrzehnt

    klaro haben sie das

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