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Regeln für den Autoverkauf an Privat?

Ich plane mein Auto privat zu verkaufen. Leider habe ich keine Ahnung vom Ablauf eines solchen Privatverkaufs. Muss ich das Auto vor der Übergabe stilllegen? Wie kann der Käufer es dann mitnehmen? was ist mit den Kennzeichen und der Versicherung? Wo findet all das statt und was kostet es? Gibt es Standardverträge im Internet? Bin für jeden Rat dankbar, da es mein erster Anlauf ist.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Melde auf jeden Fall den Wagen ab,sonst zahlst Du,im schlimmsten Fall,bis zu 2 Jahre weiter die Steuer.

    Ein Seriöser Käufer wird das verstehen.

    Wenn Du den Wagen an einem Wochentag abmeldest,kann ihn der Käufer auch bis 24 Uhr nachts mit abgekratzten Nummerschildern nach hause fahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    (Muster-)Kaufverträge findest du auch im Netz, z.b. bei mobile.de

    Was die Übergabe des Fahrzeugs angeht, hast du einmal die Möglichkeit, den Wagen angemeldet zu übergeben und darauf zu hoffen, dass die Ummeldung auch geschieht (was die Regel ist). Oder aber (habe ich erst einmal vorsichtshalber gemacht) den Wagen unmittelbar VOR der Übergabe abzumelden. Der Wagen darf am Tag der Abmeldung noch bis 24.00 Uhr mit den alten, entstempelten, Kennzeichen gefahren werden, da er ja auch für die Fahrt zum Amt noch angemeldet und versichert war. Die Abmeldung erfolgt beim der Zulassungsstelle deiner Gemeinde. Ob es etwas kostet, weiß ich nicht mehr. Aber die Ummeldung durch den neuen Besitzer ist für diech kostenfrei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gute Frage: Eine Vertrauenssache auch. Ich kaufe auch hin und wieder ein Auto fuer Freunde in Deutschland. Ich bezahle bar und nehme das Auto, mit Nummernschilder und allen Papieren mit nach cz. Im Vertrag steht, das ich das Auto innerhalb von 4 Wochen ab und ummelde. Dann geht die Abmeldung von mir zur Versicherung des Verkaeufers und zur Zulassungsstelle. Somit hast Du ueberhaupt keine Arbeit, da hier Tuev und Asu sowieso neu gemacht werden muss. Gruss Helmut cz

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe schon öfter privat Autos verkauft und ich habe sie immer angemeldet verkauft. Beim Standardkaufvertrag (Schreibwarenladen oder beim ADAC runterladen) sind hinten Zusatzblätter dabei (die von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden müssen!), die man dann an die Zulassungsstelle und die Versicherung schickt. Sobald diese Mitteilungen dort eingehen, bist Du aus jeglicher Haftung raus - überzahlte Steuern und Versicherungsprämien werden erstattet.

    Selbst wenn der Halter das Fahrzeug nicht ummeldet, kann Dir nichts mehr passieren - wenn Du einen Strafzettel bekommst, ist es zwar lästig, an die Polizei zurückzuschreiben, dass man das Fahrzeug verkauft hat (Kopie vom Vertrag am besten mitschicken), dann lassen die Dich aber in Ruhe. Haften tust Du nicht mehr!

    Quelle(n): Erfahrung.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hatte damals einen Kaufvertrag vom ADAC mit vielen Durchschlägen.

    Der Käufer verpflichtete sich das Auto am nächsten Tag umzumelden und schickte mir als Beleg dann einen Durchschlag zu.

    Lief alles reibungslos.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kp

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