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Wir haben einen 4 Jahresmietvetrag. Kommen wir vorher raus?

In unserem Vetrag steht die Mietdauer beträgt 4 Jahre. Alos so lange müssten wir minimum. Nun wohnen wir dort 1 Jahr und wollen aber raus! Gibt es da für uns eine Möglichkeit, bzw. gibt es diese Veträge überhaupt och, das der Vermieter uns für 4 Jahre "festnageln" kann?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich gilt in diesem Fall, dass der Vertrag erfüllt werden muss. Das gilt ja schliesslich für beide Seiten. Auch das Märchen, dass der Vermieter spätestens den 3. präsentierten Nachmieter nehmen muss ist - eben ein Märchen.

    In einem solchen Fall sehe ich nur die Möglichkeit, mit dem Vermieter zu reden und sich gütlich mit ihm zu einigen. Bei einer Konfrontation habt Ihr eindeutig die schlechteren Karten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Generell hast du mehrere Möglichkeiten:

    1.) wegen Nachwuchs ist die Wohnung zu klein.

    2.) berufsbedingter Ortswechsel.

    3.) Man arrangiert sich mit dem Vermieter/ der hausverwaltungsgesellschaft, z.B. auch indem man Nachmieter sucht, wobei es da am Vermieter liegt, ob er diesen akzeptiert oder nicht - da kommt es sehr auf die Kulanz des VM an.

    4.) Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder Mieterhöhung wegen Modernisierung nach § 559 BGB kannst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB).

    5.) Bei Ankündigung einer erheblichen Modernisierung kannst du in dem Monat, der auf die Ankündigung folgt, zum Ende des darauf folgenden Monats kündigen (§ 554 Abs. 3 Satz 2 BGB).

    6.) Nach dem Tod eines Mieters/einer Mieterin können überlebende Mieter/innen bzw. die Erben das Mietverhältnis innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist kündigen (§§ 563 a, 564 BGB).

    7.) Bei unberechtigter Verweigerung der Zustimmung zur Untermiete haben die Mieter/innen das Recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    8.) Der in Deutschland beliebteste Sport:

    Nach Paragraphen suchen, die den Vertrag´ungültig werden lassen.

    In deinem Beispiel würde mir als erstes § 575 BGB als auch die Urteile des BGH zur Frage der zeitlichen Befristung einfallen.

    Wenn es zum Ausschluss einer Kündigung vor einem bestimmten Zeitraum kommen soll, dann hätte nach den Urteilen des BGH ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden müssen, der aber den Parteien - oder einer Partrei - vor Ablauf einer bestimmten Frist die Kündigung nicht ermöglicht.

    Ergo musst du in deinem Mietvertrag nachlesen, ob dort drin steht:

    "Die Mindestmietdauer beträgt 4 Jahre" und "Nach Ablauf der 4 Jahre VERLÄNGERT sich der Vertrag um .."

    Oder aber du schaust nach welche Kündigungsfristen im Mietvertrag angegeben sind und ob diese rechtens sind, allerdings verlängern sich diese erst m. W. n. nach fünf Mietjahren.

    Hoffe, ich konnte dir helfen ;)

    Andreas

    P.S.: Man sollte generell immer versuchen ein Mietverhältnis sauber zu beenden. Der Weg über Gerichte oder Anwälte kostet nur Zeit / Geld / Nerven.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter hat euch nicht festgenagelt, denn er ist für diese Zeit auch gebunden und kann nicht kündigen.

    Versucht, euch mit dem Vermieter zu einigen.

    Eventuell auch Nachmieter anbieten, die der Vermieter aber NICHT ! akzeptieren muss.

    Viel Glück

  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo ,hoffe auf das Entgegen kommen Deines Vermieters!

    Das stellen eines Nachmieters ist ein Irrtum!

    Kann aber muß nicht akzeptiert werden!

    Viel Glück

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag.

    Eine Auflösung ist nur im gegenseitigen "Einverständnis" möglich.

    Quelle(n): Sprichwort aus Ostfriesland: Wenn Dummheit weh tun würde, wäre das Geschrei ohrenbetäubend.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Aus einem auf Zeit abgeschlossenem Mietvertrag kommt ihr nicht raus, selbst wenn ihr kündigt. Der Mietvertrag muss die vereinbarte Laufzeit durchgehalten werden. Auch muss der Vermieter keinen so genannten Nachmieter akzeptieren. Dies denken zwar viele, ist aber falsch.

    Hier könnte nur ein Gespräch mit dem Vermieter helfen. Akzeptiert er eventuell einen Nachmieter?

    Eines kann man aber versuchen: Ihr habt das Recht zur Untervermietung, gemäß Art. 262 Abs. 2 OR.

    Die meisten Vermieter bevorzugen aber einen Hauptmieter. Deshalb: redet mit ihm!

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Andi hat ja schon alles geschrieben. Trotzdem wäre es hilfreich zu wissen, warum Ihr rauswollt und was GENAU im Vertrag steht. Ohne dieses Wissen ist eine fundierte Auskunft kaum möglich.

    Schon mal mit dem Vermieter gesprochen?

    Stefan

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Festgenagelt" wurdest Du nicht. Du hast es freiwillig unterschrieben. Spreche mit dem Vermieter. Ich empfehle einen Mietauflösungsvertrag. Hier kann der Vermieter bestimmen, aber man kann ja über alles reden. Du kannst ja auch die Wohnung untervermieten.

    Die dritte Möglichkeit, Du beauftrags einen Anwalt, der über Gericht ein Fehler im Vertrag sucht. Dies ist für Dich jedoch mit viel Lauferei und Kosten verbunden.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, wie es formuliert ist.

    Wenn beide Parteien auf ihr ordentliches Kündigungsrecht vorher verzichtet haben, gibt es keine Möglichkeit. Eine andere Vereinbarung geht nicht und die Frist beträgt drei Monate.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sowas ähnliches hatte mal eine Bekannte von mir. Sie wurde gegen Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" von 300 Euro "freigelassen" ... Die wurde damit gerechtfertigt, dass ja jemand vor Ablauf des Vertrages erneut damit beschäftigt ist, einen neuen Mieter zu suchen, den Hausmeister wegen der Abnahme zu beauftragen, eine Schlussabrechnung zu erstellen und einen neuen Mietvertrag auszustellen. Hmm - also ich gehe davon aus, dass Du die Klausel gelesen hast, BEVOR Du den Vertrag unterschrieben hast... Ich finde in einem solchen Fall eine solche Bearbeitungsgebühr zwar nicht toll, aber schon gerechtfertigt und besser, als 3 weitere Jahre Miete zahlen - denn dazu wärest Du verpflichtet. Also versuch mal ne friedliche Einigung - wenn die (Vermieter) nicht selbst auf die Idee kommen, schlag es denen vor. Viel Glück

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