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arbeitsvertrag vorzeigen?

hab nen nebenjob im öffentlichen dienst und die gute frau vom personalamt möchte meinen arbeitsvertrag von meinem richtigen job...der fällt aber eigentlich unter betriebsgeheimnis... darf sie das verlangen?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Meines erachtens nicht. Ein nebenjob ist ein nebenjob und hat mit deinem Hauptanstellungsverhältnis nichts zu tun. Ausgenommen wären solche Fälle in denen Interessenkonflikte entstehen könnten, aber auch dann ist sie nicht berechtigt dazu.

    Du sagst das du den Nebenjob schon hast !?! Warum kommt sie dann jetzt damit.

    Hat sie den berechtigten Verdacht, daß du über keine Hauptanstellung verfügst. Den das könnte sonst der einzige Grund sein, der das Interesse wecken könnte.

    Gruß

    Stevie

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die gute Frau könnte eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers verlangen aber nicht den Arbeitsvertrag, der ist Ihr Vertrag. Eigentlich reicht es den Arbeitgeber selbst zu informieren und mit ihm die Sache zu klären, es sei denn das es ihn nicht gibt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist kein Betriebsgeheimnis............ein Flugbegleiter darf z. B. nicht an seinen freien Tagen am Boden bei einer anderen Fluggesellschaft arbeiten.

    Oder ein Vertreter darf nicht bei der Konkurenz arbeiten.

    Du mußt auch deine Ruhezeiten und tägliche Arbeitszeiten einhalten.

    Du hast dir ja bei deinem Hauptarbeitgeber den Nebenjob genehmigen lassen, oder?

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