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Laut Mietvertrag ist eine Kündigung erst nach einem Jahr möglich - ist das rechtens?
Wir haben leider unseren Mietvertrag aus Zeitdruck ohne gründliches Lesen unterschrieben. Nun wollen wir eigentlich schnellstens aus persönlichen Gründen ausziehen. Laut Vertrag handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis bei dem beide Parteien für 1 Jahr auf die Kündigung vezichten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist bleiben von dieser Ein-Jahr-Mindestwohndauer unberührt.
10 Antworten
- sukram1968Lv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ihr habt das Dokument unterzeichnet.
Somit seit ihr einen Vertrag eingegangen.
Redet mit eurem Vermieter.
Vielleicht könnt ihr raus, wenn ihr einen Nachmieter benennen könnt.
Viel Glück
Grüße von der Ostsee
- vor 4 Jahren
Du machst Lüftungsfehler. Natürlich schlägt sich die Feuchtigkeit zuerst auf einer nicht isolierten Außenwand nieder. Schaffe Dir einen Schimmelhygrometer an, damit Du erkennst, wann Du lüften musst. Die Fristvereinbarung ist Rechtens. Auch wäre ich vorsichtig dies als Kündigungsgrund anzugeben. Dem Vermieter sind nun Gründe gegeben, diese Schäden auf Deine Kosten beseitigen zu lassen. Woher kommt die hohe Luftfeuchtigkeit? Trocknest Du Wäsche in der Wohnung? Duschst Du recht viel? Stoßlüftung mindestens 3-4 mal am Tage ist standard. Kippen der Fenster schadet nur. Oder heizt Du zu wenig? Nicht isolierte Wände sind aber kein Grund zu kündigen.
- IroostLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo
nein,Ihr müßt Euch nicht daran halten.Diese Klausel ist rechtswiedrig.Ihr habt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Das ist einmal per Gesetzesentwurf so beschlossen worden.
Gruß Iroost
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Genau diese Verzichtsvereinbarung ist die einzige Möglichkeit einen Mietvertrag länger (mx 4 Jahre) zu befristen. Ihr habt leider keine Chance! Gucke hier:
Quelle(n): BGH - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein Zeitraum ist geändert worden.Mieterverein fragen
- SundancerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise habt Ihr bei einem unbefristeten Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist, aber ich würde für alle Fälle mit dem Mieterbund (falls Ihr Mitglied seid) oder einer Anwalts-Hotline (Googlen, es gibt einige zum Thema Mietrecht und es kostet Euch nur ein paar Euro) sprechen.
Entgegen landläufiger Meinung müssen Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren, allerdings dürfen sie Euch nicht die Genehmigung zum Untervermieten verwehren. Tun sie das doch, dann könnt Ihr raus! Allerdings ist eine Untervermietung immer ein Risiko, denn wenn derjenige nicht pünktlich zahlt, Randale macht oder sonstwie aneckt, dann seid immer noch Ihr gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Natürlich kann und muss man sich in so einem Fall sehr sorgfältig juristisch absichern, aber ein Restrisiko bleibt.
Viel Glück!!
- vor 1 Jahrzehnt
Allenfalls wäre es möglich aus der Sache mit dem "Zeitdruck" was zu machen.
Lag Euch der Mietvertrag schon ein paar Tage vor Unterzeichnung zur Prüfung vor oder habt Ihr den Mietvertrag erst am Termin der Unterzeichnung gesehen?
Wer war in Zeitdruck?
Hat der Vermieter Euch gedrängt?
Wurde überhaupt vor dem Abschluss des MV darüber gesprochen, dass der MV diesen Verzicht auf Kündigung innerhalb 1 Jahres enthält?
(in diesem Fall könnte man evtl. von einer Täuschung durch den Vermieter ausgehen, da eine solche Klausel unüblich ist).
Bei Zeitdruck und Drängen durch den Vermieter könnte man das in Richtung Nötigung auslegen (ist aber sehr vage)
Seid Ihr im Mieterverein?
Diese Fragestellung ist doch arg speziell und sollte eher durch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Vielleicht kann Dir auch jemand bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ weiterhelfen.
- debbi_die_ersteLv 4vor 1 Jahrzehnt
nein ist nicht rechtens.habt es zwar unterschrieben aber da gab´s mal ein urteil das es nicht rechtskräftig ist. du kannst jeder zeit kündigen hast aber eine frist von 3 monaten!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn keine plausible, stichhaltige Begründung für diese Befristung vorliegt, ist sie unwirksam! Kündigung ist dann o.w. jederzeit mit gesetzlicher Frist möglich.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn aus zeitdruck der Vertrag unterschrieben wurde hast Du vielleicht mit einem Anwalt die Chance aus dem Vertrag zu kommen. Ferner steht Dir Sonderkündigungsrecht bei Umzug wegen Berufsausübung oder Trauerfall zu.