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Rechnung ohne Mwst?

Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemeldet und muss nun die erste Rechnung schreiben. Diese muss ohne Mwst sein. Ich finde aber niergens den passenden Paragraphen dazu.

Ich möchte schreiben: Ohne Mwst nach §... ?

Also wenn mir da jemand helfen würde wäre ich super glücklich.. schon mal vielen dank

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wieso ohne Steuer? Jeder bezahlt die Steuer!

    Du musst die Rechnung zuerst netto ausstellen, dann die MwSt. ausweisen, ganz unten der Gesamtbetrag.

    Kassierst Du nicht die Steuer, legst Du zu, weil das Finanzamt sich diese ohnehin von Dir holt.

    Welches Gewerbe hast Du?

    Kaufst Du etwas ein und verkaufst das wieder?

    Dann hast Du bereits MwSt an den Verkäufer gezahlt.

    Hast Du ein Kleinstgewerbe, und willst nicht Umsatzsteuerpflichtig werden, musst Du einfach eine Quittung schreiben, auf der Du die Steuer nicht extra ausweist. Trotzdem muss der Betrag in Brutto, also mit Steuer drauf stehen.

    Die enthaltene Steuer führst Du dann im Kassenbuch extra auf.

    Nachtrag (1) für Alwin: Da geht es um die Umsatzsteuer, nicht um die MwSt. So lange die 17.500 Euro Jahresumsatz nicht erreicht werden, ist man von der Umsatzsteuer befreit, also keine Umsatzsteuer Voranmeldung, u.s.w.

    Die Mehrwertsteuer wird immer fällig, wenn man als Gewerbetribender etwas verkauft, es sei denn, man verkauft ins Ausland.

    Nachtrag (2) für Caroleinchen:

    Wen Du Ware einkaufst, enthält der Endpreis der Ware, bereits die entsprechende MwSt. Bei einem Artikel, der Brutto 119,00 Euro kostet, sind also bei einem Steuersatz von 19%, 19,00 Euro MwSt. enthalten. Diese 19,00 Euro hat entweder der Hersteller der Ware bereits als Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt, oder der Großhändler hat die Verkaufspreisdifferenz der Vorsteuer eingerechnet.

    Wenn Du schreibst, die Rechnung muss ohne MwSt. sein, kann das ja zwei Gründe haben, entweder verkaufst Du an einen Gewerbetreibenden, dann muss die MwSt. extra ausgewiesen werden, oder Du verkaufst als Kleinstgewerbe an Endkunden, wie oben beschrieben ohne ausgewiesene MwSt.

    Für Zotteltier:

    Danke für die Verbesserung, aber komplett falsch ist nun auch nicht richtig. Im hauptsächlichen ging es darum, klarzumachen, dass die MwSt./Ust immer fällig ist. Es gibt genug Anfänger, die wegen dieser Kalkulation viel Geld hinzulegen. Die Frage ist ja auch entsprechend gestellt.

    'ne Menge Text, aber korrigiert mich, wenn was falsch ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sandra A hat die Frage schon korrekt beantwortet. Dieser Satz muss unter der Rechnung stehen, egal ob diese an einen privaten oder gewerblichen Abnehmer gerichtet ist.

    Wenn du wissen möchtest, welche Inhalte deine Rechnung enthalten muss, kannst du dies auf der Seite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (siehe Link unten) nachlesen.

    @Frank B: Deine Aussage ist komplett falsch! Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer ist das Selbe. Bis 1967 wurde das Ganze offiziell Mehrwertsteuer genannt, seit 1.1.67 sie offiziell in Umsatzsteuer umbenannt, die Mehrwertsteuer ist aber immer noch die gebräuchlichste Bezeichnung. Sofern die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, bezieht sich diese auf alle Umsätze, unabhängig, ob der Kunde als Endverbraucher oder Unternehmer die Waren/Dienstleistung erhält. Wenn du dir hier schon die Mühe machst, Leute zu verbessern, dann verbessere auch richtig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst schreiben: "Da ich gem. § 19 Abs. 1 UStG Kleinunternehmer bin, bin ich zum Umsatzsteuerausweis nicht berechtigt.

    Quelle(n): Umsatzsteuergesetz
  • vor 1 Jahrzehnt

    Umsatzsteuergesetz (UStG) §19. Aber wirklich nur dann machen, wenn Du ganz sicher die Befreiung vom Finanzamt erhalten hast! Siehe z.B. auch hier:

    http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article2014637...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Muss Frank trotz Fehler, im großen und ganzen zustimmen.

    Für den Endkunden ist es auch nach der Zusammenlegung noch immer die MwSt, für den Händler die USt. Zur besseren Erklärung würde ich das gelten lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Quelle(n): Mal schauen, es kommen bestimmt noch bessere antworten
  • vor 1 Jahrzehnt

    ich weiß, welchen du meinst, aber ich weiß ihn auch nicht mehr auswendig. ruf am besten kurz beim finanzamt an, die sagen dir dann genau, um welche rechtsgrundlage es sich handelt.

    falls du eine kopie deines anmeldeformulares beim finanzamt (neue steuernummer) hast, da steht dieser paragraph auch bei einer der fragen drin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schreib einfach "Da nicht MwSt-pflichtig ohne MwSt"

    Das kapiert jeder , den Paragrafen kennr niemand.

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