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Keine Krankenversicherung?

Nach meiner Ausbildung war ich ein Jahr arbeitslos und über das Arbeitsamt krankenversichert. Dann habe ich mich selbständig gemacht, aber nicht an die Krankenversicherung gedacht. Nach 4 Monaten wollte ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern, aber es sei zu spät. Privat möchte ich mich nur seeehr ungern versichern.

Wenn ich das Gewerbe weiter betreibe, aber einen regulären Job dazu annehme, kann ich mich hierrüber versichern? Und sind dann alle Monate nachzuzahlen oder wie ist das geregelt?

Herzlichen Dank!

Update:

Die selbständige Arbeit erfordert nur geringen Zeitaufwand, von daher sollte es mit potentiellen Arbeitgebern keine Probleme geben. Und ich habe schon vor, wieder einen Vollzeitjob möglich sein sollte, in welchem ich mich wohl krankenversichern kann, oder nicht? Bleibt nur die Hauptfrage, ob ich dann sämtliche fehlende Monate nachzahlen muss oder wie dies gehandhabt wird...

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    soweit ich weiss bleibt dir keine andere wahl als dich privat versichern zu lassen solange du selbstständig bist, egal ob du noch nebenbei wo arbeitest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo warum keine Private Krankenversicherung????? Da wo ich bin ist es richtig gut. Ich garantiere dir das du die günstigste aller deutschen (44) Privaten Krankenkasse haben wirst oder viel mehr Leistung als bei jeder anderen zum selben Preis.

    Hast du Interesse??? Ich würde dir gerne durch meinen Mitarbeiter ein absolu kostenloses unverbindliches Angebot machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer monatelang unversichert dahinkrebste, kann nur die Lücken bei der GKV auffüllen, das ist teuer oder erneut zum Arbeitsamt latschen. Alternativ kann man eine GmbH gründen und sich selbst als Geschäftsführer einstellen - versicherungspflichtig versteht sich!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast zwei Möglichkeiten: Wenn es Dir, wei Du schreibst, möglich ist einen Vollzeit- oder aber auch Teilzeitjob anzunehmen, dann bist Du automatisch versichert bei einer KK Deiner Wahl. Ansonsten belibt Dir nur Deine ungeliebte Wahl des privaten versicherns - sprich aber nochmal mit Deiner KK. Ob Du dann die Monate nachzahlen kannst oder mußt, weiß ich nicht, glaube aber nicht, daß dem so ist. Wahrscheinlich wird es so sein, daß Du da halt unversichert warst - died Zeit ist ja auch vorbei, von daher eh egal.

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  • Hallo,

    warum willst du dich ungern privat versichern? Mein Mann ist auch selbständig und privatversichert. Dort bezahlt er weniger als bei gleichwertigem Versicherungsschutz in einer GKV. Im www findet man unabhängige Versicherungsmakler, die eine Versicherung nach deinen Wünschen auswählen und wirklich gut beraten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, selten habe ich zu einer Frage hier so viele falsche Antworten gelesen!!!

    Dein Fall ist ganz einfach: beginne so schnell wie möglich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, d.h. werde Arbeitnehmer mit einem monatl. Bruttoentgelt von mehr als 410,--€! Dadurch kannst du dich bei einer gestzl. Krankenversicherung anmelden. Dein Beitrag beträgt die Hälfte von ca. 14% des Bruttoentgelts. Beispiel: du erhälst monatlich brutto 1.000 € und zahlst ca. 7% Krankenversicherungsbeitrag, also ca. 70 € (die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber). Nachzahlen mußt du für deine unversicherten Monate nichts! Achtung: falls du jetzt krank wirst oder verunfallst, muß du selber zahlen; also, möglichst schnell ein Arbeitnehmerverhältnis eingehen - oder selbst privat versichern; ist in jungen Jahren gar nicht so teuer.

    Quelle(n): war selbst schon mal 2-3 Monate nicht krankenversichert
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nur in eine private gehen; nach der derzeitigen deutschen Gesetzgebung hast Du keine andere Wahl. Wie es ist, wenn Du einen regulären Job (ich nehme an, es wäre dann ein Nebenjob) annimmst, kann ich Dir nicht sagen. Du würdest auf jeden Fall Beiträge nachzahlen und Dein Gewerbe abmelden müssen, und ich nehme an, dass Du das nicht willst. Wie viel Du nachzuzahlen hast, hinge von Deinem zukünftigen Job und Deinem Arbeitgeber ab. Aber es wäre utopisch, daran zu glauben, dass er Deine rückständigen Beiträge voll übernimmt.

    Als Letztes bliebe Hartz IV, was aber in der Regel auch mit einer Gewerbeabmeldung verbunden ist.

    @rolf, ach, 2-3 Monate! Es geht hier um mehr als 1 Jahr,da gelten andere Regeln!

    Ich war über 5 Jahre NICHT krankenversichert, und lebe noch.

    Noch Fragen?

  • difra
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gäbe da noch die Möglichkeit, das Dein Einkommen in einem Monat so gering wäre, das Du Anspruch auf aufstockende ALG2 hättest, dann müßtest Du automatisch wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.

  • Gerd
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich war einmal in einer ähnlichen aber durchaus nicht

    vergleichbaren Situation. Bin durch Arbeitslosigkeit wieder

    in die gesetzliche KV gerutscht... bei freiwilliger KV

    herrschen noch ein paar besondere Regeln... §9 im

    Sozialgesetzbuch V... oder so...

    Maile doch mal die entsprechenden Leute der im Link

    aufgeführten GKV's an und schildere ihnen Dein Problem...

    habe ich damals auch gemacht...

    http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/kasse...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst nur wieder in die Gesetzliche - Kranken - Versicherung rein kommen Wenn du eine Versicherungspflichtige Arbeit auf nimmst. Das heißt mehr als 400 € verdienst ob das neben dem "Gewerbe" funktioniert und wo du die Arbeit finden willst musst Du selbst wissen (Bei erneuter Arbeitslosigkeit müsste auch das Amt dich wieder versichern).

    Ich kann verstehen das Du bei den hohen Beiträgen für Selbständige nicht Privat versichern willst aber was Du auch tust sehr zu das Du bald wieder Versicherungsschutz geniest das kann sonst ganz fürchterlich schief gehen.

    Nachtrag: Du musst nichts nachzahlen Du warst nicht durchgehend Versichert und die Versicherung wird auch rückwirkend keine Arzt kosten tragen.

    Bei der Renten Versicherung ist eine durchgehende Versicherungszeit erstrebenswert aber auch nicht zwingend nötig.

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