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Wo ist das Gewissen eines Strafverteidigers...?

wenn er einen mehrfach vorbestraften Sexualverbrecher verteidigt?

Update:

ich meine ja...wo bleibt sein Gewissen wenn er einen mehrfach !!!!!!!!!vorbestraften Sexualverbrecher verteidigt!

Update 2:

ich fragte nicht warum er das macht sondern wie es wohl da um sein Gewissen steht!

Update 3:

@Jens.....lies erstmal richtig....ich stelle nicht unsere Rechtsprechung oder Gesetzte in Frage sondern fragte nach dem Gewissen eines solchen Verteidigers!!

13 Antworten

Bewertung
  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der (Straf-) Pflichtverteidiger achtet darauf, dass sein Mandant einen fairen Prozess bekommt. Einen fairen Prozess eben, der jedem mutmasslichen Straftäter zusteht. Ich für meinen Teil finde das auch gut und richtig so. Um die Überzeugung zu haben, dass jeder zunächst anständig behandelt werden sollte, bis seine Schuld eindeutig bewiesen ist, bedarf es sehr wohl eines sozialverantwortlichen Gewissens.

    @Mel - lies Dir die Antworten doch mal vorurteilsfrei durch. Der Verteidiger begleitet Deinen Verbrecher. Er spricht ihn doch nicht frei! Da ist doch noch die anklagende Staatsanwaltschaft. Glaube mir, diese Gesetze sind richtig und wichtig für uns alle! Gerade ein mehrfach vorbestrafter Mensch wird schnell mal in Verdacht kommen. Wie soll er sich denn da allein wehren? Lies mal in Ruhe und ohne Wut im Bauch. Es geht nur darum, geltendes Recht für alle so gut wie möglich umzusetzen und Fehlern vorzubeugen. Der Verteidiger erstellt auch keine Gutachten über die Gefährlichkeit einer Person. Das ist wieder eine ganz andere Baustelle!

    Zweiter Nachtrag: Sein Gewissen ist sein Wissen, dass die geltenden Gesetze einen notwendigen Hintergrund haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Weil jedem Mneschen nunmal ein fairer Prozess zusteht.

    Das er ihn verteidigt,heißt ja nicht,das er seine Taten für Gut heißt.

    Das ist nunmal der Job.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich muss eindeutig @marco zustimmen, (fast) alle anderen haben wohl noch nie was von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie gehört. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es, das jemand so lange UNschuldig ist, bis seine Schuld vor einem Gericht und durch einem Richter bewiesen ist.

    Durch deinem Satz hast du du diesen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt. Du betrachtest den Angeklagten bereits als schuldig, obwohl seine Schuld noch gar nicht bewiesen ist. Oder mit anderen Worten. DU hast ihn bereits für schuldig gesprochen und er muss seine Unschuld beweisen.

    Selbst 60 Jahre Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in der BRD hat wohl nicht sehr viel gebracht, viele Menschen sind genauso schlimm wie im Mittelalter.

    Mal darüber nachdenken, bevor man sowas schreibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jedem Menschen steht ein fairer Prozeß zu - mag seine Tat auch noch so verwerflich sein.

    Damit ein Strafprozeß überhaupt ablaufen kann, benötigt man einen Verteidiger, der die Rechte des Angeklagten (der ja dann noch nicht verurteilt ist) wahrnimmt.

    D.h. der Job des Strafverteidigers ist es auf Fehler der Anklage hinzuweisen und entlastende Hinweise für seinen Mandanten zu finden.

    Denn bis zur Feststellung der Schuld hat ein Angeklagter als Unschuldig zu gelten, mögen die Beweise und Indizeien gegen ihn (oder sie) noch so erdrückend sein.

    Das heißt NICHT, dass ein Strafverteidiger mit dem Angeklagten gemeinsame Sache machen muß. Im Gegenteil - der Verteidiger muß nur für den fairen Ablauf sorgen.

    Übrigens ist es schon mehr als einmal passiert, dass ein Verteidiger durch die Wahrnehmung seiner Pflicht auf einen Fehler in der Ermittlung hinweisen konnte und dadurch ein Fehlurteil vermeiden half

    btw: Auch ein mehrfach überführter Sexualstraftäter könnte ja ein Verbrechen mal NICHT begangen haben - und exakt dafür benötigt man auch gewissenhafte Strafverteidiger!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sagmal. Es wäre doch möglich das Der Tatverdächtige NICHT schuldig ist. Wie willst du das mit deinen Gewissen vereinbaren jeden erstbesten einzusperren und den echten Täter fröhlich weitermachen zu lassen. Außerdem gibt es mildernde Umstände die den Täter gefälligst auch zustehen. Und dafür sorgt nunmal der Verteidiger. Oder ist jede Vergewaltigung gleich schlimm und grausam? Die art und weise der Tat sollte diferenziert werden.

    Mein Gewissen wär keinesfalls belastet wenn ich jemanden verteidige. Egal wer er ist. Gewissensbisse hätte ih nur wenn ich einen echten Täter raushaue oder selbst fakten gefälscht habe um meinen Mandanten in eine bessere Situation zu bringen als ihn zusteht.

    Nicht alle Anwälte sind wie die in diesen Amerikanischen Serien. Fast alle Juristen halten sich an die Gesetze und wenn kein Zweifel an der Tat besteht, wird der Verteidiger auch nicht auf Freispruch plädieren sondern die Strafe die dem Täter zusteht.

    @micky: Ich persöhnlich halte die meisten sexuallstraftäter für geistig gestörte. Ich denke eine lebenslange ANGEMESSENE UND NICHT HERABWÜRDIGENDE Sicherungsverwahrung für angemessen sofern eine Heilung von einen guten Psychologen als unwahrscheinlich betrachtet wird. Diese Menschen bedürfen einer Therapie und keiner Mittelalterlichen Blutrache. Ich gehe davon aus das viele Sexualstraftäter nach der Therpie ein normales Leben führen können, sofern der Psyschologe seine Arbeit auch gewissenhaft und vorsichtig erledigt hat. Sollte man denen die wirklich resozialisiert sind aufgrund von Einzelfällen die 2. Chance verwehren? Ich hab keinen Straftäter als Freund. Aber ich glaube noch an Menschlichkeit und gerechtigkeit die zumindest von der Gesellschaft und den Staat als Vorbild ausgehen sollte. Ein Täter ist noch immer ein Mensch dem die Grundgesetze zustehen, wie jeden anderen.

    Fazit: Man sollte die Gesellschaft vor den Täter schützen und ihn auch bestrafen. Aber man sollte auch noch den Menschen im Täter erkennen und ihn dabei unterstützen ein normales Leben zu führen. Wenn nötig in Sicherungsverwahrung oder unter Beobachtung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man darf sich nicht von amerikanischen Filmen irreführen lassen. Das Rechtssystem in den USA ist anders als bei uns (germanisches versus römisches Recht).

    Im germanischen Recht steht der Verteidiger bedingungslos auf der Seite seines Klienten, und der Staatsanwalt gegen ihn für seinen Auftraggeber, den "Staat von Montana ...". Im römische Recht haben beide, Verteidiger und Staatsanwalt, der Wahrheitsfindung zu dienen.

    Sehr vereinfacht gesagt: Das amerikanische Recht basiert auf der Interessenvertretung und hält es nicht für gesichert, dass die Wahrheit herausgefunden werden kann. Das römische Recht (Deutschland) basiert auf der Suche nach der Wahrheit, die zu finden möglich ist, wenn alle zusammenarbeiten.

    Insofern ist die Verteidigung eines Sexualstraftäters (in Deutschland/Kontinentaleuropa) weder ehrenrührig noch belastet sie das Gewissen.

    Quelle(n): Ich habe mal an der Uni ein Semester Rechtsphilosophie gehört.
  • vor 1 Jahrzehnt

    dank den pflichtverteidigern sind auch schon unschuldige leute freigesprochen worden. aber wenn es wirklich ein schuldiger ist, keine ahnung... kein leichter job.. ist hier niemand anwalt?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er muss vorurteilsfrei einen (potentiellen) Straftäter(?) verteidigen. Es kommt durchaus auch vor das man demjenigen ein Anwalt "zuweist" denn vor einigen Gerichtsbarkeiten gilt Anwaltspflicht (ist allgemein eigentlich bekannt). Wenn derjenige welcher keinen Anwalt wählt, muss ein Anwalt da durch (Stichwort Pflichtverteidigung). Wer damit als Anwalt in Sachen Strafrecht nicht klarkommt, hat definitiv den falschen Beruf gewählt.

    Ansonsten kannst du hier ein Bericht eines Anwalts durchlesen:

    http://www.spormann.de/bank.htm

    Quelle(n): mein Rechtsdozent, welcher so auf eine ähnlich gelagerte Frage geantwortet hatte, Internet (siehe Bericht)
  • vor 1 Jahrzehnt

    "Leider" hat jeder überführte sexuelle Straftäter auch ein Recht auf ein ordentliches Verfahren , auch ein mehrfach vorbestrafter Sexualtäter (was meiner Meinung nicht sein sollte oder sein dürfte)....ich denke mal ein Strafverteidiger hat wohl ein Gewissen, aber leider ist es in Deutschland und auch in anderen Länder so das man sehr oft "falsch" verdächtigt wird und so lange ist der Straftäter halt unschuldig! Das Urteil bei überführten Sexualtätern liegt immer noch bei den Richtern und ich denke das einige Strafverteidiger mit einem milden Urteil für einen Sexualtäter auch nicht gerade Einverstanden sind und daran sehr zuschaffen haben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Keine Ahnung. Das habe ich mich auch schon oft gefragt. Auch leider keine akzeptable Antwort bekommen. Deine Frage lässt sich ja auch noch ellenlang erweitern...

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