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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Einkünfte eines Gesellschafters einer Personengesellschaft?

Wenn ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seine Einlage an einen Dritten veräußert, bezieht der veräußernde Gesellschafter steuerbare Einkünfte? Wenn ja, welche Einkunftsart liegt vor?

3 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt darauf an, welche Einkünfte durch die Personengesellschaft erzielt wurden.

    Wenn es sich um gewerbliche bzw. freiberufliche Einkünfte handelt, wird durch die Veräußerung des Mitunternehmeranteils ein Veräußerungsgewinn/-verlust erzielt. Die Steuerpflicht ergibt sich nach § 16 Abs 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bzw. i.V.m. § 18 Abs. 3 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit).

    Wenn die Personengesellschaft Überschusseinkünfte (Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen) erzielt und die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird, ist der durch die Veräußerung des Anteils erzielte Gewinn nur steuerpflichtig, wenn er innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wird (sonstige Einkünfte § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG).

    Werden die Anteile aber im Betriebsvermögen gehalten, ist die Veräußerung wieder den Einkünften aus gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit zuzuordnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn es nur die einlage ist ist diese natürlich steuerfrei (eine art werbungskosten bzw. betriebsausgabe.

    wenn deine ehemalige einlage gewinn gemacht hat, z.b.: du hast seinerzeit für deine anteile (25%) 1.000,00 Euro bezahlt und verkaufst sie für 1.500,00 Euro musst du 500,00 Euro versteuern.

    die rechnung sieht dann so aus:

    einnahmen 1.500,00 Euro

    Anschaffungskosten 1.000,00 Euro

    ------------------------

    Gewinn 500,00 Euro

    Die 1.000,00 Euro hast du schon vor dem erwerb verdient und versteuert, oder hast' den betrag aufgenommen...

    das wichtigste natürlich ist, wann hast du die anteile gekauft und wie lange hast du sie inne gehabt (Spekulationsfrist...)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich vermute mal Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Gewerbeveräußerung.

    Bei einer OHG oder GBR ist jeder Gesellschafter wie ein Einzelgewerbetreibender zu werten.

    Bei einer GmbH Ist er Kapitaleigner.

    Quelle(n): Erinnerungen an Ausbildung als Finanzbeamter
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