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Bei Ebay verkauft, DHL verliert Paket!?

Hallo, ich habe mal eine außergewöhnliche Frage! Ich habe vor ca. 2 Wochen bei Ebay Notebooks verkauft. Nach Zahlungseingang habe ich die Pakete per DHL verschickt. Nach einigen Tagen kam die Meldung vom Käufer er habe das Paket nicht erhalten. Nach Recherchen bei DHL wurde mir mitgeteilt es würde ein Nachforschungsauftrag gestellt und nach dem Paket wird gesucht. Diese Infos habe ich dem Käufer gesendet und auch die nötigen AZ und Paketnummer um es zu verfolgen. Nun bekomme ich Post von einem Anwalt ich sei ein Betrüger! Ich habe keine Pakete verschickt usw. Bin ich als privater Verkäufer eigentlich verantwortlich für den Versand? Ich habe das Paket ja versendet und habe die Nachweise! Und für den Transport kann ich ja nichts, ich bin ja nicht DHL. Würde mich freuen wenn einer eine Antwort wüßte. Der Anwalt will Anzeige stellen, was meinem Ruf sehr schaden würde!

Update:

Ich bin wirklich privater Verkäufer. Meinem Ruf würde es deshalb schaden, weil ich eine eigene Agentur betreibe und in einem kleinen Kaff wohne! Bei einer Anzeige müßte ich eine Aussage bei unserem Dorfpolizisten machen, was sich dann im Dorf rumsprechen würde! Damit wäre meine Firma gefährdet!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dein Paket ist als Standardpaket in Höhe des Wertes des Inhalts versichert, maximal 500,- Euro. Sollte der tatsächliche Wert des Inhalts Höher sein und Du keine entsprechende Transportversicherung bei der Einlieferung abgeschlossen haben, dann hast Du „Wider besseres Wissen“ gehandelt und DHL hat das Recht von der Haftung zurück zu treten. Dann bekommst Du, wenn Du Pech hast, keinen Müden Cent! Steht so in den AGB/Inl. von DHL.

    Ein Rechtsanwalt bekommt ausschließlich dann Geld, wenn er etwas leistet. Das heißt, wenn ein Klient zu ihm kommt, wird er alles tun, was ihm Geld einbringt. Für solche Schreiben, wie jenes, welches Du bekommen hast, bekommt der gute Mensch einen Standardsatz an Kohlen. Jeder (finanz-)fähige Anwalt wird auch dann, wenn er selber keine Chance auf erfolgreichen Ausgang einer Klage sieht, solche Schreiben in Masse unters Volk bringen, weil er jedes Mal die Hand dafür aufhalten kann. Wenn Du die Notebooks per Paket versand hast, dann weiß auch der Anwalt, dass Du Einlieferungscheine dafür besitzt. Daher sind dem auch seine Chancen bekannt, wenn er es wirklich auf eine Klage vor Gericht herauslaufen lässt. Wenn Du jetzt zu Deinem Anwalt laufen würdest, dann würde der das gleiche machen. Das ganze wird dann darauf hinauslaufen, dass die Anwälte sich untereinander mit Schreiben zuscheissen werden, um Möglichst viel Geld aus der Sache für sich selber abzugreifen und irgendwann werden Sie sich dann darauf einigen, die Sache ruhen zu lassen und das ganze verläuft im Sand.

    Heikel kann die Angelegenheit eigentlich nur dann für Dich werden, wenn der Fall eintritt, dass DHL die Haftung ausschließt, weil die Sendung unterversichert war. Dann würde eine Klage auf Erstattung des Kaufpreises nicht unbedingt aussichtslos sein, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Dein Gegenüber einem unterversicherten Versand zugestimmt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe da einen Widerspruch:

    > Bin ich als privater Verkäufer eigentlich verantwortlich für den Versand? Ich habe das Paket ja versendet und habe die Nachweise! Und für den Transport kann ich ja nichts, ich bin ja nicht DHL.

    Das stimmt so weit: Bei einem Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über. Aber

    > Der Anwalt will Anzeige stellen, was meinem Ruf sehr schaden würde!

    liest sich, als seist Du SO privat nun auch wieder nicht, und als Gewerblicher trägst DU das Versandrisiko, und musst zusehen, wie Du bei DHL wieder zu Deinem Geld kommst.

    Im Übrigen sehe ich nicht ganz, wie eine ANZEIGE Deinem Ruf schaden könnte: Davon erfährt die Öffentlichkeit ja normalerweise nichts, und wenn Du das Recht auf Deiner Seite siehst, kannst Du der Sache gelassen entgegen sehen.

    Nur, wie gesagt: Ich würde an Deiner Stelle mal gut darüber nachdenken, ob Du tatsächlich privat verkaufst, oder nicht doch gewerblich.

    Im Übrigen ist Deine Frage in den Diskussionsforen bei Ebay besser aufgehoben. Die "hilfreichen Geister" dort befassen sich fast täglich mit solchen Problemen, und helfen Dir auch mit Verweisen auf einschlägige Paragrafen, Urteile, etc.:

    http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=43

  • Tobias
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    DHL haftet für bis zu 500 € bei Verlust oder Beschädigung. Dies gegen Vorlage des quittierten Einlieferungsbeleges.

  • vor 1 Jahrzehnt

    An den Ebay wenden, vielleicht will der Käufer nur Geld sparen. Wieviele Berwertungen hat er? wie sehen diese aus? Hat er schon öfters "nichts bekommen"? Sol sein Anwalt sich doch ruhig melden. Sie haben ja die nötigen Nachweise. Diese bloss nicht aus der Hand geben maximal als Kopie!!! Ansonsten kann nichts passieren. Da kann der Anwalt noch auf so "dicke Hose" machen. Und nicht vergessen bei der Post einen Nachforschungsantrag zu stellen. Dort aber den damaligen Kaufwert angeben nicht den Ebaypreis.

    Quelle(n): ein Ebayer
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  • Corry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine Sorge - Anwälte verdienen damit ihr Geld.

    Wenn du es abgeschickt hast, hast du eine Quittung bekommen. Alles Andere ist Sache der Versicherung von DHL.

    Informiere den Anwalt , damit du keine Fristen versäumst und gut is!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du alles korrekt gemacht hast, du die Nachweise von der Post hast dass du das Paket an den Käufer gesendet hast, dann kann der Anwalt gerne eine Anzeige starten, würde ihm dann nur mitteilen dass du eventuelle Regressanspruche wegen Rufmord ebenfalls über einen Anwalt regeln lassen würdest. Vielleicht bist du ja einem Betrüger aufgesessen, der das Notebook zwar hat aber behauptet es nie bekommen zu haben.

    Wenn du alles richtig gemacht hast brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Wenn nicht, dann hast du ein Problem.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du das Paket mit DHL verschickt hast, wird es wohl auch versichert sein, soviel wie ich weiss bis zu 500 €. Bei Verlust muss DHL dir den Schaden ersetzen. Kann aber dauern, da sie Nachforschungen anstellen, über den Verbleib des Pakets.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du es als paket versendet hast ist es soweit ich weiß von bis zu 2500€ versichert, mußt mal zur Post gehen wenn du den Paketschein mit dem Identcode noch hast.

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